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Gebühren

alle Angaben ohne Gewähr

Leihgebühr für Geschirr:

pro 100 Stück

 

2,50 €

 
 

Gebühr für Grillplatz:

pro Tag

 

10,-- €

Kaution

 

50,-- €

 
 

Grabgebühren Friedhof Virnsberg (Nutzungsdauer 25 Jahre)

Einzelgrab

 

200,-- €

Doppelgrab

 

400,-- €

Leichenhausbenutzung

 

140,-- €

 
 

Grabgebühren Friedhof Flachslanden (Nutzungsdauer 20 Jahre)

einfache Familiengrabstätte

 

660,-- €

doppelte Familiengrabstätte

 

940,-- €

Urnengrabstätte

 

360,-- €

Kindergrabstätte

 

360,-- €

Gebühr Leichenhaus für Personen und Urnen

 

410,-- €

 
 

Passgebührenverordnung:

An Gebühren werden erhoben für die Ausstellung

eines Personalausweises an Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben

28,80 €

eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

22,80 €

eines vorläufigen Personalausweises

10,-- €

eines Reisepasses an Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben

 

59,-- €

eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

37,50 €

eines vorläufigen Reisepasses

 

26,-- €

eines Kinderpasses

 

13,-- €

 
 

Gebühren für Fischereischeine:

Jugendfischereischeine

 

 

ab 10 Jahre

 

Gebühr 5,-- €   Abgabe 10,-- €

ab 15 Jahre

 

Gebühr 5,-- €   Abgabe 7,50 €

 

 

(2,50 € pro Jahr)

ab 16 Jahre

 

Gebühr 5,-- €   Abgabe 5,-- €

ab 17 Jahre

 

Gebühr 5,-- €   Abgabe 2,50 €

 
Fischereischein Laufzeit 5 Jahre

 

 

 

 

Gebühr 35,-- €   Abgabe 40,-- €

Verminderte Abgabe bei Personen unter 18 Jahren mit bestandener Fischereiprüfung

 

 

Abgabe 20,-- €

 
Fischereischein auf Lebenszeit

 

 

 

 

Gebühr 35,-- €

Abgabe laut Tabelle bei der Gemeinde einzusehen

 
 

Hundesteuer gültig ab 1.1.2000:

An Gebühren werden erhoben für

 

 

(Orte über 100 Einwohner)
Flachslanden, Rosenbach, Kettenhöfstetten, Borsbach, Neustetten, Virnsberg/Boxau, Sondernohe

 

 

1. Hund

 

26,-- €

jeder weitere Hund

 

52,-- €

 
Züchterhund

 

 

1. Hund

 

13,-- €

jeder weitere Hund

 

52,-- €

 
Jagdhund

 

 

1. Hund

 

13,-- €

jeder weitere Hund

 

26,-- €


 
Einöden/Weiler
(Orte unter 100 Einwohner)
Ruppersdorf, Wippenau, Birkenfels, Kemmathen, Hainklingen, Schmalnbühl, Kellern, Lockenmühle
 

 

 

1. Hund

 

13,-- €

jeder weitere Hund

 

26,-- €

 
Züchterhund

 

 

1. Hund

 

6,50 €

jeder weitere Hund

 

13,-- €

 
Jagdhund

 

 

1. Hund

 

6,50 €

jeder weitere Hund

 

13,-- €

 
Kampfhund

 

 

1. Hund

 

390,-- €

jeder weitere Hund

 

780,-- €

 
 

Gebühren für Wasser/Kanal:

Wasser pro cbm

 

1,40 €
zuzüglich Zählergebühr und 7% Mehrwertsteuer

Abwasser pro cbm
ohne Kläranlage

 

0,04 €
zuzüglich Grundgebühr

Abwasser pro cbm
mit Kläranlage

 

2,41 €
zuzüglich Grundgebühr

 
 

Herstellungsbeiträge Wasserversorgung:
alle außer Rangenmühle

pro qm Grundstücksfläche

 

0,95 €

pro qm Geschossfläche

 

5,87 €

 

 

+ 7 % Mehrwertsteuer

 
 

Herstellungsbeiträge Entwässerungsanlagen:
alle außer Rohrmühle, Rangenmühle, Birkenfels, Unterrosenbach, Ruppersdorf, Wippenau, Kellern, Hainklingen, Lockenmühle und Schmalnbühl

pro qm Grundstücksfläche

 

1,45 €

pro qm Geschossfläche

 

8,68 €

 
 

Personenstandsangelegenheiten:

Gebühren für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch, dem Geburtenbuch, dem Sterbebuch, den früheren Standesregistern oder dem Buch für Todeserklärungen

 

10,-- €

Gebühren für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem Familienbuch

 

10,-- €

 
 

Meldewesen:

Gebühren für Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister

 

5,-- €

Gebühren für Erteilung von Bescheinigungen z.B. Aufenthaltsbescheinigungen

 

5,-- €

 
 

Führungszeugnisse:

Erteilung auf Antrag einer Privatperson

 

13,-- €

 
 

Gewerbewesen:

Bestätigung für Gewerbean- und Gewerbeabmeldung

 

12,50 €

 
 

Gaststätten:

Gebühr für Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte nach § 12 GastG

 

25,-- bis 1.750,-- €

 
 

Alle weiteren Gebühren können Sie telefonisch bei uns erfragen.