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Amtliche Bekanntmachung - Deckblatt Nr. 1 zum Flächennutzungsplan und vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wippenau“ mit integriertem VEP und Grünordnungsplan. Offenlegung gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Erstellt von Hans Henninger, 1. Bürgermeister |

Die o. g. Bauleitplanentwürfe werden zusammen mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom Samstag, den 28.12.2019 bis einschließlich Freitag, den 31.01.2020 im Rathaus, Schulstraße 2, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Auskünfte dazu werden im Bürgerbüro erteilt.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auf der Homepage des Marktes Flachslanden unter „Veröffentlichung-Bauleitverfahren“ einsehbar.

Der Entwurf der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans, ausgearbeitet vom Architekturbüro Hirsch, in der Fassung vom 20.08.2019, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der betroffenen Behörden sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Für die Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, mit der die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft und Kultur- und Sachgüter geprüft wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes werden im Umweltbericht erläutert.

Während der Auslegungsfrist können diese Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Flachslanden abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt. (§ 4a Abs. 6 BauGB).

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