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Baugebiet Wolfsgruben II

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

2. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfsgruben“ in Flachslanden

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfsgruben“ gefasst.

Dieser Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfsgruben“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Staatsstraße 2253 von Flachslanden nach Wippenau, ansonsten im Süden und Osten durch bereits bestehende Wohnbaugebiete und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,2 ha.

Die Gesamtfläche beinhaltet die Flurnummern 680, 687/2, 691, 693, 694, 695, 695/3, 696, 697, 698, 820/50, 820/51, 820/52, 820/53 und 820/54, jeweils der Gemarkung Flachslanden sowie die Teilflächen der Flurnummern 680/3, 692/6, 694/1 und 2043, jeweils Gemarkung Flachslanden.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur geänderten Entwicklung bereits geplanter Wohnbauflächen im städtebaulich durch Siedlungsstrukturen geprägten Umfeld geschaffen werden. Der Geltungsbereich des

Bebauungsplans wird weiterhin als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO ausgewiesen.

Für die Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Planunterlagen des Vorentwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfsgruben“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Vorentwurf der Satzung mit textlichen Festsetzungen und Vorentwurf der Begründung mit Vorentwurf des Umweltberichtes sowie den weiteren Anlagen, gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

09.09.2019 – 11.10.2019

im Rathaus Flachslanden, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr – 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht Es wird darauf hingewiesen, dass nur ein eingeschränkter barrierefreier Zugang zum Rathaus des Marktes Flachslanden vorhanden ist. Aus diesem Grund kann bei Bedarf, nach vorheriger Rücksprache mit dem Markt Flachslanden (Tel. 09829 / 911 11-0), eine Einsichtnahme an einem geeigneten Ort im Rathaus oder eine Übermittlung in geeigneter Form erfolgen.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zeitgleich mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können, gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Beteiligung werden anschließend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates erörtert und abgewogen.

 

Unterlagen zum Baugebiet:

Planblatt mit Legende und Erläuterung

Begründung zum Baugebiet

Satzung und Festlegungen 

Artenschutzrechtliche Begutachtung

 

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Planblatt der Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben