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Informationen zum Neubau der Kläranlage Flachslanden

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

es ist sicherlich kein Geheimnis mehr, dass die neue Kläranlage in Flachslanden gebaut wird. Mit dem Bau der neuen Kläranlage müssen wir leider auch das nicht so schöne Thema der Beitragserhebung ansprechen. Denn der Gesetzgeber möchte, dass sich alle an der Kläranlage beteiligen, die diese auch nutzen. Das ergibt sich aus § 5 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) und aus § 12 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) – sogenannte Kostenrechnende Einrichtungen!

Kurz gesagt… Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten für den Bau der Kläranlage über die Beiträge und Gebühren wieder einzunehmen.

Wer ist Nutzer der Kläranlage?

Grundsätzlich alle, die an die Abwasserversorgung des Marktes Flachslanden angeschlossen sind. Auch wenn sich für einige Ortsteile nichts ändert, sind sie Nutzer der Kläranlage. Das liegt daran, dass der Markt Flachslanden ein sogenanntes Satzungseinheitsgebiet ist. Das heißt, die Abwassersatzungen, also die rechtlichen Grundlagen, gelten für das gesamte Gemeindegebiet. So war das damals auch, als z.B. die Kläranlage Sondernohe gebaut wurde.

Wann steht fest, was ich zahlen muss?

Die Verwaltung ist aktuell mit den Berechnungen beschäftigt. Wir wissen also noch nicht, was am Ende für jeden Einzelnen rauskommt. Vor allem, weil jede Beitragserhebung eine rechtliche Grundlage, also eine Satzung, braucht. Über die Satzung wird der Marktgemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden. Seien Sie sicher, dass wir Sie über jeden Schritt rechtzeitig informieren werden.

Auf welcher Grundlage erfolgt der Beitrag?

Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach der Größe des Grundstücks, der sogenannten Grundflächenzahl (GRZ) und nach der Größe der Gebäude, der sogenannten Geschossflächenzahl (GFZ). Besonderheiten werden dann in der Satzung festgelegt. Wir nehmen als Grundlage die uns bekannten Zahlen.

Was muss ich jetzt tun?

Für uns ist es entscheidend, dass eine vernünftige Zahlengrundlage vorliegt. Nur so kann eine gerechte Abrechnung für Jedermann erfolgen. Grundlage bilden die jeweils letzten Baugenehmigungen, sowie Grundstückskäufe/-verkäufe.

Sollten Sie Änderungen an Ihren Häusern oder Grundstücken vorgenommen haben, die nicht antrags- oder anzeigepflichtig waren, bitten wir darum uns diese Änderungen bis zum 15.07.2022 anzuzeigen. Beispiele hierfür wären der Ausbau oder der Rückbau eines Dachgeschosses oder die Vergrößerung oder Verkleinerung eines Grundstücks.

Wie gesagt, es geht um eine gerechte Abrechnung für jede Bürgerin und jeden Bürger!

Michael Sokolowski

Geschäftsleitender Beamter

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