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Start der Online-Auskunft für Bauherren zum 1. Januar 2022

Im Rahmen der Digitalisierung des Bauamtes bietet das Landratsamt Ansbach den Bürgerinnen und Bürgern an, sich bei Bauanträgen und Anträgen auf Vorbescheide, die ab dem 01. Januar 2022 im Landratsamt Ansbach eingehen, auf elektronischem Wege digital über den aktuellen Bearbeitungsstand des jeweiligen Bauverfahrens informieren zu können. Bauherren haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig von den Öffnungszeiten des Landratsamtes bequem von zu Hause aus tagesaktuell zu informieren.

Auf der neuen digitalen Auskunftsplattform wird dargestellt, inwieweit die von den Bauherren vorgelegten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öffentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist, beziehungsweise welche noch ausstehen.

Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige Bauverfahren erhalten die Bauherren eine Kennung, mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft anmelden können. Diese ist unter www.landkreis-ansbach.de zu finden.

Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin nur die ausgehenden Schreiben und Bescheide des Bauamtes maßgeblich und rechtlich bindend sind. Die Auskunft dient vorrangig als Informationsquelle zum aktuellen Sachstand des Bauverfahrens.

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