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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV

Der Gutachterausschuss im Landkreis Ansbach hat zum Stand 01.01.2026 neue Bodenrichtwerte ermittelt.

Die Liste mit den Bodenrichtwerten sowie die dazugehörige Karte mit den Richtwertzonen für den Markt Flachslanden können vom 01.09. bis 30.09.2026 im Rathaus des Marktes Flachslanden, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, während der allgemeinen Dienststunden (zurzeit Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Es besteht das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt (E-Mail gaa@landratsamt-ansbach.de, Tel. 0981/468-1052) Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen. Des Weiteren können rechtlich verbindliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten nur durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt werden.

Ab voraussichtlich Ende August 2026 können die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei eingesehen werden.

Kartenausschnitt

Bodenrichtwerte

Urheberrechtshinweis