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FFP2-Masken für pflegende Angehörige ab 25. Januar im Bürgerbüro erhältlich

Das Landratsamt Ansbach versenden zur Verteilung an die Berechtigten nach den Sozialgesetzen im Landkreis Ansbach FFP2-Masken an die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis. Diese können ab dem 25. Januar im Bürgerbüro der Gemeinde abgeholt werden.

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz der pflegedürftigen Person muss in der Gemeinde liegen.
  • Sie sind die Hauptpflegeperson
  • Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen oder das Sozialmedizinische Gutachten des MDK Bayern notwendig und bei der Abholung vorzuzeigen.

Sie erhalten einmalig drei Masken pro pflegebedürftiger Person

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