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Information über die Einhebung der Verbesserungsbeiträge für die neue Kläranlage

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 über die Aufteilung der Kosten der neuen Kläranlage auf Beiträge und Gebühren beschlossen (siehe Seite 15 und 16 dieses Amtsblattes). Die Kosten werden zu 70 % über einen einmaligen Beitrag (jedoch in mehreren Raten) und zu 30 % über Gebühren (= höhere jährliche Abwassergebühr) umgelegt.

Der Gemeinderat wird voraussichtlich in der Sitzung vom 06.09.2022 die entsprechende Satzung beschließen. Nach der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt 10/2022 werden dann voraussichtlich ab Anfang Oktober 2022 die Verbesserungsbescheide versandt. Aktuell ist vorgesehen, fünf Raten in halbjährlichem Abstand einzuheben. Eine Einmalzahlung ist möglich.

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