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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Gartenfeld“ in Virnsberg

Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Flachslanden hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Gartenfeld“ in Virnsberg gebilligt.

Der Beschluss zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans „Gartenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan wird hiermit gem. § 3 Abs. und § 4 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Planungsgebiet befindet sich am Nordrand von Virnsberg. Nördlich und westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden die Siedlungsstrukturen von Virnsberg an. Im Osten grenzt das Gebiet an die Ringstraße.

Ziel der Planungen sind folgende (allgemeine) Bestrebungen des Marktes Flachslanden

Schaffung von Wohnbauflächen (WA) im Sinne des § 4 BauNVO für den aktuellen hohen Bedarf.

Der Umgriff des Bebauungsplans soll folgende Flurstücke enthalten:

Flurnummer 415, 416, 417/1 und 604/1, jeweils Gemarkung Virnsberg

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB über die Einbeziehung von Außenbereichsfläche. Mit dem Plangebiet ist die Festsetzung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB geplant, durch welche die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird. Das Planungsgebiet schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereich von Virnsberg an. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans gem. dem § 13b BauGB sind somit gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m.
§ 13 Abs.3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurfzum Bebauungsplan „Gartenfeld“ in Virnsberg mit integriertem Grünordnungsplan wurde erstellt und liegt, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen sowie Begründung und den erstellten Fachgutachten, gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.08.2020 bis 11.09.2020 aus.

In dieser Zeit liegen die Unterlagen zum Bebauungsplan „Gartenfeld“ im Rathaus Flachslanden, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr – 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Aus diesem Grund kann bei Bedarf, nach vorheriger Rücksprache mit dem Markt Flachslanden (Tel. 09829 / 911 11-0), eine Einsichtnahme an einem geeigneten Ort im Rathaus oder eine Übermittlung in geeigneter Form erfolgen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Markt Flachslanden, Schulstr. 2, 91604 Flachslanden vorgebracht werden.  Es kann sein, dass das Rathaus des Marktes Flachslanden während der Auslegung aufgrund der Ausnahmesituation (Covid-19 – „Corona-Virus“) nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminabsprache geöffnet ist. Der Markt Flachslanden weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hin und bittet hiervon vorwiegend Gebrauch zu machen. Fragen zur Planung bitten wir möglichst telefonisch (09829 / 911 11-0) oder per E-Mail (poststelle@flachslanden.de) zu klären. Soweit eine Einsichtnahme im Rathaus unabdingbar ist, kann diese aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung (09829 / 911 11-0) erfolgen. Wir bitten zu beachten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes sowie der Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger die Einsichtnahme dann nur Einzeln erfolgen kann.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gartenfeld“ unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Gartenfeld“ ist gem. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage des Marktes Flachslanden unter www.flachslanden.de → Rubrik Rathaus → Aktuelle Projekte → Baugebiet Gartenfeld eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Die Ergebnisse dieser öffentlichen Auslegung werden anschließend in einer öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates des Marktes Flachslanden erörtert und abgewogen. Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Flachslanden, den 25.07.2020

Hans Henninger, 1. Bürgermeister

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