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Photovoltaikanlage Wippenau

Amtliche Bekanntmachung Deckblatt Nr. 3 zum Flächennutzungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wippenau“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wippenau“ mit integriertem VEP und Grünordnungsplan Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.04.2020 den Entwurf des Bebauungsplans und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

Die Flächennutzungsplanänderung mit der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Flachslanden (Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB) dient der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der o. g. Bauleitplanentwurf zum Flurstück Nr. 2085 der Gemarkung Flachslanden wird zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Begründung mit integriertem Umweltbericht und der Abwägungstabelle in der Zeit vom Dienstag, den 05.09.2023 bis einschließlich Montag, den 09.10.2023 im Bürgerbüro des Rathauses, Schulstraße 2, Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt und Auskünfte erteilt. Zeitgleich sind die aufgeführten Unterlagen auf der Homepage der Marktgemeinde Flachslanden unter „Aktuelle Projekte“ einsehbar.

Für die Bauleitplanentwürfe wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, mit der die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter geprüft wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes werden im Umweltbericht erläutert. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Art der vorhandenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange

Landesbund für Vogelschutz

Artenschutz, Eingriffregelung und Grünordnung

Wasserwirtschaftsamt

Ansbach

Altlasten

Landratsamt Ansbach

(Technischer Umweltschutz)

Blendwirkungen, Ausgleichflächen, saP

 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Ergänzung eines Baudenkmals

Bayerischer Bauernverband

Landwirtschaft, Immissionen

Landratsamt Ansbach

(Untere Naturschutzbehörde)

Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte

Fachgutachten

Sachverständige Markus Bachmann und Franziska Wilhelm

Untersuchung der Auswirkungen auf Flora und Fauna, der Maßnahmen zur ökologischen Funktionalität sowie des Bestands und Vorkommens der saP-relevanter Arten zur saP

 

Während der Auslegungsfrist können diese Unterlagen eingesehen werden und Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Flachslanden, 26.08.2023

Hans Henninger, 1.Bürgermeister