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Gemeinderatssitzung vom 01.07.2014 - öffentlicher Teil

1.      Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          


Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Marktgemeinderätin Hofmann beantragt die Behandlung des TOP 9 in öffentlicher Sitzung.        

Beschluss: 11-Ja-Stimmen:2-Nein-Stimmen    

Der Antrag auf Behandlung von TOP 9 in öffentlicher Sitzung wird abgelehnt.         

2.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2014 – öffentlicher Teil  

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift. TOP 8 Abs. 2 der Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2014 erhält folgende Fassung:         

„In der Informationsveranstaltung über den NorA-Bürgerwindpark Birkenfels vom 04.06.2014 für die Gemeinderäte der NorA-Gemeinden ist sachlich und ausführlich diskutiert worden. Auf die Erstellung eines Protokolls wurde aus organisatorischen Gründen verzichtet.“   

Im Folgenden wird die Forderung nach Aufnahme weiterer Wortbeiträge der Marktgemeinderäte in die Niederschrift erhoben. Im Hinblick auf die bisher geübte und auch allgemein übliche Praxis, keine Wortprotokolle der Sitzungen des Marktgemeinderats zu verfassen und den großen Aufwand für das Erstellen eines Wortprotokolls, wird der Forderung nicht entsprochen.   

Beschluss: 11-Ja-Stimmen:2-Nein-Stimmen    

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.06.2014 – öffentlicher Teil – wird in der am 01.07.2014 geänderten Fassung genehmigt.       

3.      Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger: 

Es sind keine Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekanntzugeben.       

4.      Ortsrecht; Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Kirchweih und des Bauernmarkts                                        

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger: 

Gemäß § 14 Ladenschlussgesetz (LadschlG) dürfen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen Verkaufsstellen an höchstens vier Sonntagen im Jahr offenhalten. Die Zeit, in der die Verkaufsstellen geöffnet sind, darf fünf Stunden nicht überschreiten. Die Öffnungszeit soll außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen. Die Verkaufsstellen müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Der Erlass steht im Ermessen des Marktes Flachslanden, Rechtsanspruch darauf besteht nicht. In den vergangenen Jahren ist regelmäßig eine Verordnung nach § 14 LadSchlG erlassen worden.    

Der Entwurf der Verordnung, der mit der Sitzungseinladung ausgehändigt worden ist. Er orientiert sich an einem Muster des Landratsamts. Danach dürfen Verkaufsstellen im Ortsteil Flachslanden aus Anlass der Kirchweih am 10.08.2014 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und des Bauernmarkts am 28.09.2014 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. Nach Beratung und Beschlussfassung im Marktgemeinderat werden Einzelhandelsverband, Gewerkschaften, örtliche Kirchen, IHK, HWK und LRA Ansbach beteiligt. Sofern keine Einwände geltend gemacht werden, die eine neuerliche Beratung und Beschlussfassung nach sich ziehen, kann die Verordnung ausgefertigt und im Amts- und Mitteilungsblatt amtlich bekannt gemacht werden.                                      

Beschluss: einstimmig                                          

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Kirchweih und des Bauernmarkts in der am 01.07.2014 vorgelegten Fassung. Einzelhandelsverband, Gewerkschaften, örtliche Kirchen, IHK, HWK und LRA Ansbach sind zu beteiligen. Danach ist die Verordnung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

5.      Baupläne 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          

Bauvorhaben Eberlein, Ebenhofstraße 3, 91604 Flachslanden;      
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1044, Gem. Neustetten      


Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Ein Vorbescheid gemäß Art. 71 BayBO ist erlassen worden. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.       

Beschluss: einstimmig    

Der Markt Flachslanden erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Bauantrag.


Bauvorhaben Bader, Wolfsgruben 26, 91604 Flachslanden;           
Bau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.Nr. 820/47, Gem. Flachslanden


Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Nach Prüfung der Verwaltung sind die Festsetzungen des Bebauungsplans Wolfsgruben (B-Plan Nr. 13) eingehalten            

Beschluss: einstimmig    

Das Bauvorhaben wird nach Art. 58 BayBO im Genehmigungsfreistellungverfahren behandelt.

Bauvorhaben Ringelhan, Kravogelstraße 19, 81249 München;      
Neubau von Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr.918/0 (Rohrmühle, Kellern 5), Gem. Flachslanden      


Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.            

Beschluss: einstimmig    

Der Markt Flachslanden erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben.


Bauvorhaben Naturenergie Zeilinger UG, Siedelbach 70, 91459 Markt Erlbach;
Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid über bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bei der Errichtung und dem Betrieb von vier Windkraftanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 382, Gemarkung Kettenhöfstetten 


Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. In diesem Vorbescheid soll nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ohne sonstige öffentliche Belange entschieden werden. Ein Vorbescheid über die immissionsschutzrechtliche, naturschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit sowie über die baurechtlichen Abstandsflächen liegt bereits vor. Der Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wird beantragt, um unnötige Planungs- und Gutachterkosten zu vermeiden, das folgende Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und das Vorhaben rechtlich abzusichern.  

Alle planungsrechtlichen Belange wurden im Verfahren über das Zonierungskonzept des Naturparks Frankenhöhe über die Zulässigkeit der Windkraftnutzung im Naturpark und im Verfahren zur 19. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien geprüft. Im Zuge dieser Änderung wurde die betreffende Fläche als Vorrangfläche WK 56 in den Regionalplan aufgenommen. Der Regionalplan wurde von der Regierung von Mittelfranken mit Wirkung zum 01.06.2014 für verbindlich erklärt. Der Antrag entspricht der Planung des Marktes Flachslanden für diese Fläche.  

Es werden nicht mehr als vier Windenergieanlagen (WEA) gebaut. Eine Erhöhung der Zahl der WEA ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und wird vom Markt Flachslanden und der Kommunalen Allianz NorA nicht gewünscht. Ein Zusammenhang zwischen der Wirtschaftlichkeit und der Prüfung der Zulässigkeit nach Baurecht wird nicht gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeit entgegen einzelner anderslautender Bekundungen aus dem Marktgemeinderat nach heutigem Kenntnisstand sehr wohl gegeben ist. Eine endgültige und detaillierte Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird nach Erhalt der Genehmigung erstellt. Über die Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen einer Entscheidung über eine mögliche Beteiligung des Marktes Flachslanden am NorA-Bürgerwindpark Birkenfels ausführlich debattiert werden.    

Beschluss: 9-Ja-Stimmen:4-Nein-Stimmen      

Der Markt Flachslanden erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Vorbescheid. 

Bekanntgaben/Sonstiges 
Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

NorA-Radtour und NorA-Schlemmertage: Die Tour wird am 06.07.2014 durchgeführt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25,- €. Die Organisation haben Schmidt´s Radladen, Flachslanden, und Gasthaus Enzner, Unterbibert übernommen. Die NorA-Schlemmertage finden in der Zeit vom 28.06. – 31.07.2014 statt. Der Kirchenvorstand der evang. Kirchengemeinde Flachslanden und der Kindergartenausschuss haben am 17.06.2014 über das Thema „Geschäftsführer für den Kindergarten“ beraten. Dieser Geschäftsführer ist bei der evang. Kirche angestellt. Er soll koordinierende Funktion haben. Kirchenvorstand und Kindergartenausschuss befürworten diese Sache. Vom 19.06. – 22.06.2014 haben sich einige Bürgerinnen und Bürger zu einem Besuch in den franz. Partnergemeinden Sainte Fortunade und Cornil aufgehalten. Die Besucher sind dort herzlich aufgenommen worden. Am 20.09.2014 stattet der Gesangverein aus Sainte Fortunade Flachslanden einen Besuch ab. Derzeit befindet sich ein Praktikant aus Sainte Fortunade in Flachslanden. Bilder illustrieren den Fortgang der Arbeit bei der Verlegung der Kreisstraße AN 21, insbesondere des Kreisverkehrs und die weitere Erschließung des Baugebiets Wolfsgruben.

 

 

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