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Gemeinderatssitzung vom 14.01.2014 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bauvorhaben Kerstin und Bernd Hofmann, Ebenhofstraße 8       
Neubau eines EFH m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 52/5, Gem. Neustetten (Antrag auf Vorbescheid)      

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Kanal und Wasserleitung führen nicht unmittelbar am Grundstück vorbei. Die Leitungen liegen etwa 18 m im öffentlichen Grund entfernt. Den Anschluss an den gemeindlichen Kanal und die gemeindliche Wasserleitung im öffentlichen Grund sollen nach Absprache mit den Bauherren die Gemeindearbeiter bauen. Einen Bagger mitsamt Bedienpersonal stellen die Bauherren. Der Antrag auf Vorbescheid ist im Vorfeld mit der Baugenehmigungsbehörde erörtert worden. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Der Marktgemeinderat fordert im Hinblick auf vergleichbare Fälle, dass die Bauherren den Anschluss an den Kanal und die Wasserleitung im öffentlichen Grund selbst herstellen.

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Bauherren müssen den Anschluss an den Kanal und die Wasserleitung im öffentlichen Grund auf eigene Kosten herstellen.


Bauvorhaben Martina und Thomas Grötsch, Dietenhofen
Neubau eines EFH m. Carport, Fl.Nr. 820/43, Gem. Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wolfsgruben beantragt (30° Dachneigung statt zwischen 38° und 40°). Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wolfsgruben (30° Dachneigung statt zwischen 38° und 40°) wird zugestimmt.      


2.      Bebauungsplan Wolfsgruben – Planung für die restliche Erschließung des BA I           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Krach: 

Die weitere Erschließung des Baugebiets mit einer Straße gestaltet sich wie folgt:

Die Erschließung des Baugebiets Wolfsgruben mit einem Kanal ist wie folgt vorgesehen:Auf diese Weise sollen 24 Grundstücke erschlossen werden. Zum Bau des Kanals werden Guss- und Steinzeugrohre verwendet.  

Aus dem Marktgemeinderat wird die Notwendigkeit, den Kanal in einer Tiefe von 2,80 m bis 3,40 m zu verlegen, im Hinblick oft oftmals fehlende Keller der Häuser angezweifelt. Eine geringere Tiefe hinsichtlich des Kanals bringt laut Ingenieur Krach allerdings wenig Kostenersparnis.            

Aus dem Marktgemeinderat kommen auch Bedenken, was die Breite der Straße betrifft (lt. Planung: 6,25 m, davon 4,75 m Fahrbahn, 0,5 m Rinne, 1,00 m Rabatte). Die Fahrbahnbreite kann nach Auskunft von Herrn Krach auf 4,25 m verschmälert werden. Um die Kosten weiter zu senken, soll teilweise auf Pflaster und Herstellung der Hausanschlüsse verzichtet werden. Die Investition auf zwei Jahre zu verteilen wird wegen eines möglichen Rückgangs der Nachfrage nach Baugrund ablehnend gesehen. Der Vorschlag, die Straße erst nach Bebauung der Grundstücke endgültig fertigzustellen, findet ebenfalls keine Zustimmung.   

Vorläufige Kostenschätzung:     

Kanalbauarbeiten:
245 m Mischwasserkanäle, 10 Stück Kontrollschächte: 145.000,00 €  
24 Stück Kanalhausanschlüsse mit Kontrollschächten: 70.000,00 €  
Summe: 215.000,00 €  
zuzüglich Baunebenkosten, Unvorhergesehenes: 15.000,00 €  
Summe Kanalbauarbeiten: 230.000,00 €  

Wasserleitungsarbeiten
310 m Hauptleitung mit 24 Stück          
Wasserleitungshausanschlüssen: 100.000,00 €  
zuzüglich Baunebenkosten, Unvorhergesehenes: 10.000,00 €  
Summe Wasserleitungsarbeiten: 110.000,00 €  

Straßenbauarbeiten
ca. 2775 m2 befestigte Flächen: 325.000,00 €  
Grünordnung: 10.000,00 €  
Straßenbeleuchtung        
Leuchten mit Erdarbeiten, Annahme 15 Stück: 30.000,00 €  
Summe: 365.000,00 €  

zuzüglich Baunebenkosten, Unvorhergesehenes: 25.000,00 €  
Summe Straßenbauarbeiten: 390.000,00 €  

Gesamtbaukosten: 730.000,00 €  
     
Diese Kostenaufstellung berücksichtigt nicht die Ersparnis, die sich ergibt, wenn auf die Kontrollschächte der Kanalhausanschlüsse und Pflasterarbeiten verzichtet und die Fahrbahnbreite auf 4,25 m verschmälert wird. Durch diese Maßnahmen verringern sich die Kosten um ca. 70.000,00 €. Nach einem Beschluss des Marktgemeinderats wird die Planung überarbeitet. Die Ausschreibung wird vorbereitet. Die Vergabe ist im März 2014 vorgesehen.

Beschluss: einstimmig   

Der Planung (Kanal und Straße) wird unter folgender Maßgabe zugestimmt:

Die im Plan als Pflasterfläche gekennzeichnete Fläche im Norden und Osten (im Plan braun gekennzeichnet) wird in Asphalt ausgeführt. Die Länge der im Norden geplanten Stichstraße wird auf acht Meter begrenzt. Die Fahrbahnbreite wird auf 4,25 m verringert. Auf die Herstellung der Kontrollschächte der Kanalhausanschlüsse wird verzichtet.   
       

4.      Bekanntgaben/Sonstiges            


Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Neues Wärmenetz Flachslanden:
109 Vorverträge sind aktuell eingegangen. Erster Bürgermeister Henninger zeigt sich zuversichtlich, was die Verwirklichung des Wärmenetzes betrifft.        

Asylbewerber:
Das Anwesen Im Priel 19 ist von einer syrischen Familie mit vier Kindern bezogen worden.            

Gräberfeld Eichenhain:   
Fünf Grabstätten sind bereits vergeben. Am kommenden Samstag finden zwei Beisetzungen statt. 

Breitbandförderung:
Fördersätze und Förderhöchstbeträge sollen angehoben werden. Die Höhe des Fördersatzes beträgt künftig 60 %, 70 % oder 80 %. Die Förderhöhe beträgt zwischen 500.000 € und 950.000 €. Der Markt Flachslanden kann 70 % Fördersatz erwarten. Das Verwaltungsverfahren soll vereinfacht werden.  


5.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2013 und 03.01.2014– öffentlicher Teil          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:    Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.          Beschluss: einstimmig          Die Niederschriften der Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.12.2013 und 03.01.2014 – öffentlicher Teil – werden genehmigt.    

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Die weitere Erschließung des Baugebiets mit einer Straße
Die Erschließung des Baugebiets Wolfsgruben mit einem Kanal