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Gemeinderatssitzung vom 14.05.2013 – öffentlicher Teil

1.    Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger

BV Hans Hofmann, Sondernohe 18 Umbau des vorhandenen Legehennenstalls auf dem Grundstück Fl. Nr. 269, Gemarkung Sondernohe      

Gemeinderat Hofmann stellt das Bauvorhaben anhand von Zeichnungen und Plänen vor. Es handelt sich um eine Umbaumaßnahme um eine höhere Bestückung des Stalls zu erreichen. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.   

Beschluss: 13 Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen

Gemeinderat Hofmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

BV Friedrich Eberlein, Hainklingen 3             
Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 517, Gemarkung Neustetten.        

Im nördlichen Bereich des Grundstücks soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Erschließung hat über das Hofgrundstück zu erfolgen. Herr Eberlein ist darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss: einstimmig          

Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu unter der Voraussetzung, dass die Erschließung über das Hofgrundstück erfolgt.         

2.    Regionalplan Region Westmittelfranken (8) – 13. Änderung – Fortschreibung des Teilkapitels B II 1.1.1 (neu) Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen - Anhörung im ergänzenden Beteiligungsverfahren           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger

Es handelt sich zumeist um die Ausweisung von Vorbehalts- und Vorranggebieten für den Abbau von Gips, Lehm, Ton, Sand, Quarzsand, Kalkstein, Juramarmor und Plattenkalk. Auf Gemeindegebiet sind keine Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Gewinnung von Bodenschätzen vorgesehen. Da der Markt Flachslanden nicht betroffen ist, erhebt der Gemeinderat keine Einwände gegen die Fortschreibung des Teilkapitels B II 1.1.1 (neu) – Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen im Rahmen der 13. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8).

Beschluss: einstimmig          

Der Markt Flachslanden stimmt der Fortschreibung des Teilkapitels B II 1.1.1 (neu) Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen im Rahmen der 13. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) in der vorgelegten Form zu.      

3.    Erneuerbare Energie – Zustimmung des Marktes Flachslanden für die Nutzung einer Teilfläche des Birkenfelser Forstes für einen Bürgerwindpark


Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Zeilinger, Büro Naturenergie Zeilinger UG/Marktgemeinderat Meßlinger   

Der Markt Flachslanden bemüht sich schon seit mehreren Jahren um die Ausweisung geeigneter Flächen für die Errichtung eines Bürgerwindparks. Die Energiewende, die sowohl von der Bundesregierung als auch von der Staatsregierung vorangetrieben wird, schafft für die Kommunen die Möglichkeit, von der Umstellung der Energieversorgung hin zu regenerativen Energieträgern auch wirtschaftlich zu profitieren. Besonders die Lage im strukturschwachen ländlichen Raum eröffnet die Möglichkeit, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind und Biomasse zu errichten und auch selbst als Betreiber aufzutreten.

Bisher wurde die Nutzung von Windkraft durch die Lage im Naturpark Frankenhöhe verhindert. Bereits 2011 haben sich die fünf NorA-Gemeinden zusammengeschlossen, um gemeinsam die Ausweisung einer Fläche für die Errichtung von zunächst zwei Windrädern in der Schutzzone zu erreichen. Ein gemeinsamer Ausschuss (Gemeinderatsbeschlüsse vom 31.05.2011 und vom 20.09.2011), bestehend aus Mitgliedern der Gemeinderäte der NorA-Gemeinden, für die Nutzung von Erneuerbaren Energien wurde gegründet. Das Gremium beauftragte das Büro Naturenergie Zeilinger UG mit der Planung des Windparks. Durch den Windkrafterlass der Staatsregierung vom 22.12.2011 entstand eine neue Situation. Die Naturparks wurden zur Durchführung von Zonierungskonzepten verpflichtet, die eine Nutzung von geeigneten Teilflächen der Naturpark-Schutzzonen für die Windkraft ermöglichen sollten. Der Antrag der NorA-Gemeinden wurde bis zum Abschluss des Zonierungsverfahrens ausgesetzt.   

Im Entwurf des Zonierungskonzepts wurden 5,5 % der Fläche der Schutzzone des Naturparks als grüne Zone (für die Windkraftnutzung geeignet) und 94,5 % als rote Zone (für die Windkraftnutzung nicht geeignet) ausgewiesen. Im südlichen Gemeindegebiet des Marktes Flachslanden ist die einzige bedeutende grüne Fläche im gesamten Kernbereich des Naturparks vorgesehen. Die Fläche befindet sich im Birkenfelser Forst und steht im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Zonierungskonzepts in der Sitzung vom 11.03.2013 zu. In diesem Bereich könnten bis zu sieben Windkraftanlagen entstehen. Die NorA-Bürgermeister und der Ausschuss für Erneuerbare Energie wollen jedoch, dass hier nur vier Anlagen errichtet werden.    

Um einen Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) abschließen zu können ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats erforderlich. Es handelt sich nicht um die Zustimmung zur Planung, sondern vorerst um einen Beschluss, dass der Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet grundsätzlich zugestimmt wird. Der Vertrag wird zwischen den BaySF und der Zeilinger Naturenergie UG geschlossen werden, die dann auch die weitere Planung des Bürgerwindparks durchführen wird.

Herr Zeilinger stellt das Zonierungskonzept des Naturparks Frankenhöhe vor und erklärt den aktuellen Stand der Planungen für den Bürgerwindpark. Neben Aspekten des Naturschutzes und des Landschaftsbildes werden weitere Kriterien, insbesondere Belange des Immissionsschutzes und Beeinträchtigungen durch Schattenwurf in Bereich von Wohnansiedlungen (Gemeindeteil Birkenfels) erörtert. Alle prognostizierten Messergebnisse liegen weit unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Für wenige Stunden pro Jahr werden einzelne Anlagen möglicherweise automatisch abgeschaltet, wenn die zulässigen Zeiten für Schattenwurf auf die Wohnhäuser überschritten werden sollten. Der Standort ist bezüglich der Vermeidung von Immissionen auf Wohnbebauung sehr gut geeignet.           


Gemeinderat Meßlinger wurde vom Büro Zeilinger damit beauftragt, ein sog. spezielles artenschutzrechtliches Gutachten zu erstellen und erläutert die Untersuchungsmethode bezüglich verschiedener Vogelarten und von Fledermäusen. Die Prüfung dauert noch bis August an, hat bis jetzt jedoch keine Feststellungen ergeben, die eine Nutzung als Windkraftstandort verhindern würden.              

Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch militärische Erfordernisse zu berücksichtigen. Das Ergebnis der luftverkehrsrechtlichen Stellungnahme der US-Streitkräfte liegt noch nicht vor. Eine Beeinträchtigung des Vorhabens ist nicht auszuschließen.            

Beschluss: 13 Ja-Stimmen : 1 Nein-Stimme

Der Markt Flachslanden stimmt der Nutzung der vorgesehenen Fläche des Birkenfelser Forstes durch einen Bürgerwindpark und dem Abschluss eines entsprechenden Standortsicherungsvertrages mit den Bayerischen Staatsforsten zu.     

4.    Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger

Pflasterung der Flächen im Friedhof an der Rosenbacher Straße    

Anhand von Bildern wird der aktuelle Stand der Pflasterarbeiten im Friedhof an der Rosenbacher Straße aufgezeigt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Änderung der Friedhofssatzung sowie die Einweihung des pflegeentbundenen Urnengräberfeldes.    

Anbau der zweiten Krippengruppe/Auslastung der Kindertagesstätte Groß und Klein       

Die Abrissarbeiten am Kindergarten haben begonnen, die Arbeiten laufen bisher planmäßig. Im kommenden Kindergartenjahr wird es wieder drei reguläre Kindergartengruppen geben, da 65 Kinder angemeldet bzw. vorgemerkt sind. Aus Platzgründen wird deshalb die Mittagsbetreuung in den früheren Turnraum im Keller ausweichen. Ab Januar wird die Kindertagestätte Groß und Klein mit zwei Krippengruppen, drei Kindergartengruppen und eine Gruppe für die Mittagsbetreuung belegt sein.         

Abschluss des Haushaltsjahres 2012 der Kindertagesstätte Groß und Klein              

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde teilte mit, dass für das Haushaltsjahr 2012 kein Defizitausgleich für die Kindertagesstätte Groß und Klein geleistet werden muss. Der rechnerische Abschluss des Haushaltsjahres 2012 des Kindergartens ergab zwar einen Fehlbetrag von 15.600,-- €, dieser wurde jedoch durch Nachzahlungen für das Jahr 2012 in diesem Jahr in Höhe von über 20.000,-- € mehr als ausgeglichen. Auf eine Abrechnung wird deshalb verzichtet, das Defizit wird in das laufende Haushaltsjahr übernommen.

Umleitung der B 13 über Flachslanden         

In der Zeit vom 21.05 bis 25.05.2013 erfolgt eine Vollsperrung der B 13 wegen des Abbruchs und Neuaufbaus der Brücke bei Gräfenbuch. Der Verkehr von Ansbach in Richtung Würzburg wird über Flachslanden umgeleitet.         

5.    Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.04.2013 – öffentlicher Teil           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.    

Beschluss: einstimmig

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 22.04.2013 –öffentlicher Teil– wird genehmigt.     

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