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Gemeinderatssitzung vom 21.07.2014 - öffentlicher Teil

1.      Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit           
Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          
Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. 

2.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2014 – öffentlicher Teil  

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.    

Beschluss: einstimmig    
Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 01.07.2014 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.      

3.      Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger: 

Es sind keine Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekanntzugeben.       

4.      Baupläne                                                               

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger: 

Es sind keine Baupläne vorliegend, über die zu beraten und Beschluss zu fassen ist.  

5.      Feuerwehrwesen – Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Flachslanden auf Ersatzbeschaffung für das vorhandene Löschfahrzeug LF 16 TS 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          

Die Feuerwehr Flachslanden hat eine Ersatzbeschaffung für das vorhandene Löschfahrzeug LF 16 TS (Baujahr 1984) beantragt. Erstmalig ist das Thema in der Sitzung vom 29.10.2013 behandelt worden. Es soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, um das Beschaffungsverfahren eröffnen zu können.

 

Das Löschfahrzeug LF 16 TS der Freiwilligen Feuerwehr Flachslanden stammt aus dem Jahr 1984. Es ist dem Markt Flachslanden vom Katastrophenschutz des Bundes zur Verfügung gestellt worden. 2010 hat der Markt Flachslanden das Fahrzeug vom Bund für einen EUR gekauft.

 

Das Fahrzeug bietet neun Feuerwehrleuten Platz. Es ist vornehmlich für die Brand-bekämpfung und kleine technische Hilfeleistungen geeignet. Das Fahrzeug wird aufgrund seines Alters den heutigen Ansprüchen an ein Feuerwehrfahrzeug nicht mehr gerecht. Es fehlt ein Wassertank, der eine rasche und wirksame Brandbekämpfung ermöglicht. Atemschutzgeräte sind nicht in der Mannschaftskabine integriert. Feuerwehrleute können sich nicht bereits auf der Fahrt ausrüsten, was zusätzliche Zeit an der Einsatzstelle kostet. Vorrichtungen für die Aufnahme verschiedener Löscher, z.B. Wasser, Pulver und CO2 sind im Aufbau nicht vorhanden. Um diese heute gebräuchlichen Löschmittel verwenden zu können, müssten entsprechende Umbauten vorgenommen werden. Das mittlerweile 30 Jahre alte Fahrgestell lässt Reparaturen erwarten, insbes. Rost, die möglicherweise den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Zeitgemäße Sicherheitsausstattung wie Anschnallgurte, ABS und ordentliche Beleuchtung fehlen gänzlich.           

Von der Feuerwehr wird die Anschaffung eines HLF 20 favorisiert. Die Anschaffungskosten betragen ca. 420.000 €. Der Zuschuss bewegt sich bei ca. 104.000 €. Der Anteil der des Marktes Flachslanden beliefe sich demnach auf 316.000 €. Der Preis anderer Fahrzeugvarianten fällt günstiger aus.       

Die Beschaffung ist im ersten Halbjahr 2016 vorgesehen. Die Finanzierung könnte mittels des Bausparvertrags erfolgen, dessen Guthaben (derzeit ca. 301.000.- €) Anfang 2016 zur Verfügung steht. In der 34. KW 2014 soll die Sache zusammen mit Herrn Kreisbrandrat Thomas Müller besprochen werden. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern und Feuerwehrdienstleistenden soll sich um die Ersatzbeschaffung kümmern.


Die Notwendigkeit einer Arbeitsgruppe wird nicht von allen Gemeinderatsmitgliedern gesehen. Außerdem wird angeregt, ein Gesamtkonzept aufzustellen.         

Beschluss: einstimmig    

Der Marktgemeinderat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss mit der Vorbereitung der Ersatzbeschaffung des LF 16 TS.

 

6.      Jahresrechnung 2013 – Vorstellung des Prüfungsberichts, Stellungnahme der Verwaltung, Feststellung der Jahresrechnung und Beschluss über die Entlastung      

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 23.06.2014 die Jahresrechnung 2013 geprüft. Die Prüfungsfeststellungen ergeben sich aus dem Prüfungsbericht, der mit der Sitzungseinladung ausgehändigt worden ist.           

Zu den Prüfungsfeststellungen ergehen folgende Anmerkungen:

zu a) Zuordnung einer Zahlung an den Naturpark Frankenhöhe e.V.
Die Ausgabe ist nun der HHSt. 7900.6300 zugeordnet worden. Auf dieser HHSt. finden sich auch die übrigen Ausgaben betreffend Zonierungskonzept Windkraft.   

 

zu b) Stromverbrauch des Feuerwehrhauses Virnsberg      
In dieser Sache ist am 07.07.2014 mit Herrn Siebert – Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Virnsberg Rücksprache gehalten worden. Am Feuerwehrhaus Virnsberg finden jährlich vier Festveranstaltungen statt (Feuerwehrfest, Kameradschaftsabend, Fest des Gartenbauvereins sowie Fest des Krieger- und Soldatenvereins). Ein alter Kühlschrank ist zwischenzeitlich ausgetauscht worden. Die beiden Kühlschränke werden nur in der warmen Jahreszeit betrieben. 2013 sind Sanierungsarbeiten am Gebäude in größerem Umfang in Eigenleistung durchgeführt worden. Größere Stromverbraucher sind nicht bekannt.

 

zu c) Entnahmen aus der Rücklage     
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Mittel werden dem Vermögenshaushalt zugeführt. Das Geld, das im Vermögenshaushalt zur Deckung der Ausgaben dort nicht gebraucht wird, wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und von dort unter Berücksichtigung der Mindestrücklage wieder entnommen. Diese Mindestrücklage muss immer vorhanden sein. Sie sichert die rechtzeitige Leistung von Ausgaben.
      
zu d) Vereinbarung mit dem Verband für ländliche Entwicklung (VLE) betreffend Wegeunterhalt   
Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 30.08.2011 einer Vereinbarung mit dem Verband für ländliche Entwicklung betreffend Wegeunterhalt zugestimmt. Die Vereinbarung ist am 01.08.2011 in Kraft getreten. Der Markt Flachslanden zahlt an den VLE einen Abschlag für die durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen. Außerdem entrichtet der Markt Flachslanden an den VLE eine Aufwandsvergütung von 9% der Ausgaben für den Wegeunterhalt (2013: 927,70 €). Im Gegenzug kümmert sich der VLE um die Ausführung und Vergabe der Leistung, z.B. Prüfung und Wertung der Angebote sowie Bauüberwachung, Prüfung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit und Zahlung an den Rechnungsteller und Zusammenstellung der Kosten für den Markt Flachslanden. Ohne diese Vereinbarung mit dem VLE müsste der Markt Flachslanden die o.g. Aufgaben selbst bewältigen. Hierfür müsste entweder zusätzliches fachlich geeignetes Personal eingestellt oder ein externer Dienstleister v.a. m. Angebotseinholung und Rechnungsprüfung beauftragt werden. Dem vorhandenen Personal fehlen Wissen und Erfahrung, um die o.g. Aufgaben ordnungsgemäß und v.a. wirtschaftlich auszuführen. Die Mehrkosten für zusätzliches Personal oder einen externen Dienstleister dürften die Aufwandsvergütung für den VLE übersteigen.             

zu e) Unterschiedlich hohe Wirtschaftsförderung für Gewerbeansiedlung           
Der Marktgemeinderat hat die Wirtschaftsförderung am 11.06.2013 beschlossen. Der im angesprochenen Fall Begünstigte hat im April 2008 eine Fläche im Gewerbegebiet Kellerfeld erworben. Nach Aktenlage hat sich der Kaufpreis 2008 um 0,50 € unter dem Kaufpreis bewegt, den andere Käufer bezahlt haben und die ebenfalls in den Genuss der Wirtschaftsförderung gekommen sind. Die Wirtschaftsförderung wurde nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.06.2013 an den Begünstigten daher im Vergleich zu den Anderen um 0,50 € gesenkt, um insgesamt eine Gleichstellung zu erreichen.           

zu f) Kosten einer Löschungsbewilligung

Gemäß einer Urkunde der Notare Dr. Anderle und Dr. Dietrich vom 16.04.2010 ist einem Begünstigten ein Ankaufsrecht an einem Grundstück des Marktes Flachslanden eingeräumt worden. Zur Sicherung des Ankaufsrechts ist zugunsten des Begünstigten eine Auflassungsvormerkung an diesem Grundstück im Grundbuch eingetragen worden. Dem Wortlaut der Urkunde nach hätte der Begünstigte die Kosten der Löschung der Auflas-sungsvormerkung tragen müssen. Weshalb der Markt Flachslanden die Kosten in Höhe von 30,94 € getragen hat, ist heute nicht mehr aufklärbar. Möglicherweise ist übersehen worden, die Kostentragungspflicht gemäß Urkunde zu prüfen.        

zu g) Europa-Union       
Die Europa-Union ist ein Zusammenschluss verschiedener Bürgerinnen und Bürger und auch Institutionen mit dem Ziel der Einigung Europas.  

zu h) Originalrechnungen für Pflasterung Friedhof 
Die Originalrechnungen sind in einer gesonderten Akte abgelegt, die in der Gemeindeverwaltung verwahrt wird. Die Rechnungen sind ausgetauscht worden, d.h. die Originalrechnungen finden sich im Belegeordner bei HHSt. 7500.9500.           

zu i) Rechtsaufsichtliche Genehmigung eines Darlehens      
Bereits im Zuge einer Darlehensgewährung im Jahr 2012 ist wegen der Genehmigungspflicht der Gewährung eines Darlehens Rücksprache mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Ansbach gehalten worden. Von dort sind keine Bedenken erhoben worden, da das Darlehen der Aufgabenerfüllung aus Art. 83 BV diente. Da die beiden Sachverhalte gleich sind (Zweck der Darlehensgewährung), haben, was die Gewährung des Darlehens anbelangt, keine Bedenken bestanden. Es ist zweifelhaft, ob Art. 72 Abs. 1 GO in diesem Fall anwendbar ist. Aus Sicht der Verwaltung regelt die Vorschrift Rechtsgeschäfte, die der Gemeinde zu einem „Kredit“ verhelfen, etwa durch die Stundung einer Zahlungsverpflichtung der Gemeinde aus Vertrag. § 1 Abs. 1 der Verordnung über kreditähnliche Rechtsgeschäfte, die aufgrund von Art. 72 Abs. 5 GO erlassen worden ist, spricht ausdrücklich von Zahlungsverpflichtungen der Gemeinden. Im Übrigen ist die Wertgrenze aus § 1 der Verordnung über kreditähnliche Rechtsgeschäfte (50.000,- €) nicht erreicht, so dass Genehmigungsfreiheit gegeben wäre. Außerdem ist die Fälligkeit der Rückzahlung nicht über das Haushaltsjahr 2013 hinausgeschoben worden (Auszahlung 2013; Stundung bis Dezember 2013; Rückzahlung ab Januar 2014), § 1 Abs. 1 der Verordnung über kreditähnliche Rechtsgeschäfte.      

zu j) Buchung des Erlöses des alten Unimogs 
Da die Fahrzeuglieferanten den Kaufpreis für die Inzahlungnahme der gebrauchten Fahrzeuge nicht ausbezahlt, sondern mit dem Kaufpreis für das neue Fahrzeug aufgerechnet haben, ist nur eine Auszahlungsanordnung über den sich tatsächlich ergebenden Zahlbetrag erstellt worden, § 87 Abs. 1 Nr. 5 KommHV. Diese Vorgehensweise ist nach Rücksprache mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim LRA Ansbach nicht zu beanstanden. 

Die Mail von Gemeinderätin Hofmann vom 20.07.2014 kann für die heutige Sitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Nach der Geschäftsordnung sollen Anträge zwölf Tage vor der Sitzung gestellt werden. Es wird eine schriftliche Antwort vorbereitet.             

Marktgemeinderätin Hofmann bleibt bei ihren Ausführungen in ihrer E-Mail vom 20.07.2014 an die Mitglieder des Marktgemeinderats. Sie erklärt, aus diesem Grund die Jahresrechnung 2013 nicht feststellen und dem Ersten Bürgermeister Entlastung erteilen zu können. Erster Bürgermeister Henninger macht deutlich, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Unterlagen, die er zur Prüfung benötige, einsehen könne und er auch durchaus ohne eine Entlastung durch Gemeinderätin Hofmann leben könne.      

Beschluss: 11-Ja-Stimmen:2-Nein-Stimmen    

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungssauschusses und die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2013 fest und erteilt dem Ersten Bürgermeister Entlastung.

 

7.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:          

NorA Bürgerwindpark Birkenfels:     
Der NorA-Ausschuss für erneuerbare Energien kommt am 01.08.2014 um 19.00 Uhr zusammen, um über die Rechtsform des Bürgerwindparks Birkenfels zu beraten. Die Petition der Bürgerinitiative Gegenwind NorA ist vom Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags für erledigt erklärt worden. Details hierzu sind sich im Amts- und Mitteilungsblatt 08/2014 nachzulesen.        

Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK):           
Am 25.09.2014 um 19.30 Uhr findet im Gasthof Rose in Flachslanden eine Informationsveranstaltung für die Gemeinderatsmitglieder aller NorA-Gemeinden über das ILEK-Verfahren statt. Am 07.10.2014 werden sich drei Büros in der NorA-Sitzung vorstellen.

Haus für Kinder Unterm Regenbogen – Jahresabschluss 2013 Das Jahr 2013 ist mit einem Defizit i.H.v. 1.735,86 € abgeschlossen worden. Es besteht daher kein Anlass, an der Finanzierung etwas zu ändern. Kreisverkehr an der St 2253/KR AN 21 Höhe EDEKA Es wird um Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung gebeten. In Frage kommt eine Gestaltung mit Blumen oder einem Gemeindewappen, das als Pflasterung ausgeführt wird. Bevor in dieser Sache weiter debattiert wird, soll zuerst die Planung des Landkreises Ansbach hinsichtlich Gestaltung eingesehen werden.          

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