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Gemeinderatssitzung vom 22.04.2013 - öffentlicher Teil

1.        Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:        

Karin und Matthias Lederer, Am Weiherholz 45;   Errichtung einer Holzgarage auf dem Grundstück Am Weiherholz 45   

Das Bauvorhaben ist an sich genehmigungsfrei, benötigt aber wegen einer Überschreitung der Baugrenzen eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans durch den Markt Flachslanden. Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt.
Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen. 

Beschluss:           (14-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen)      

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  
Marktgemeinderätin Imschloß nimmt ab hier an der Sitzung teil.

Christoph Sand, Sondernohe 20;       
Abbruch Scheune, Neubau Garagen und Um- und Neubau von Wohnräumen auf dem Anwesen Sondernohe 20  


Für dieses Bauvorhaben reichen die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht aus. Es erfolgt deshalb eine Abstandsübernahme durch das Nachbargrundstück (Eigentümer: Hans Hofmann). Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt.
Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Beschluss:           (einstimmig)       

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  

Hans Reuter, Ebenhofstraße 9; Errichtung eines mobilen Hühnerstalls für Legehennen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1045, Gemarkung Neustetten.

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Beschluss: (einstimmig)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  

Simone Ittner und Stefan Leibel, Hoechstetter Straße 9, 91522 Ansbach; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Rosenbacher Straße 19Fl.Nr. 1045, Gemarkung Neustetten.

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Es handelt sich um ein sog. Toskanahaus.
Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.  

Beschluss: (einstimmig)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  

Katja und Norbert Störr, Obere Turnstraße 13, 90429 Nürnberg;
Bauvoranfrage für den Neubau eines Loft-Hauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 1006 und 1921, Gemarkung Flachslanden.


Das Baugrundstück liegt in Oberrosenbach. Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Beschluss: (einstimmig)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.      


2.      Bauleitplanung – Erste Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben - Satzungsbeschluss      
 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Marktgemeinderat hat am 28.01.2013 die Erste Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Das zuvor anhängige Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben ist mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.12.2012 eingestellt worden. Der Bebauungsplan ist vom 04. März 2013 bis 03. April 2013 bei der Gemeindeverwaltung des Markts Flachslanden öffentlich ausgelegt worden. Im gleichen Zeitraum ist die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange ist auf das Landratsamt Ansbach beschränkt worden.     

Von Seiten der beteiligten Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Außer dem SG Abfallrecht hat sich niemand seitens des Landratsamts Ansbach zu Wort gemeldet. Wegen der Details wird auf die Anlage verwiesen.           

Hinsichtlich der Stellungnahme ist eine Abwägung durchzuführen. Die Abwägung könnte wie folgt aussehen:     
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Sachgebiets 35 - Abfallrecht – werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Es ergibt sich für das Bauleitplanverfahren keine Veranlassung.      

Die Erste Änderung des Bebauungsplans „Wolfsgruben“ ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan besteht aus dem Planteil und dem Textteil. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft, § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt 06/2013 (Erscheinungstermin: 01.06.2013) vorgesehen.

1. Beschlussvorschlag:  
Die vorgebrachten Stellungnahmen dienen zur Kenntnis und werden nach Abwägung aller Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung behandelt. Die beiliegende tabellarische Aufstellung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Beschlusses. 

Beschluss: (einstimmig)  

2. Beschlussvorschlag:  
Der Marktgemeinderat beschließt die Erste Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben als Satzung gemäß dem Entwurf in der Fassung vom 28.01.2013.  

Beschluss: (einstimmig)  

§ 6 des Textteils erhält folgende Fassung:

§ 6 Gestaltung der Gebäude  

(1) Es sind Satteldächer, Zeltdächer und Pultdächer zulässig.  

(2) Die Dachneigung der Hauptgebäude beträgt:      
bei Satteldächern 38° bis 48°      
bei Zeltdächern    18° bis 28°      
bei Pultdächern      8° bis 28°  

(3) Die Eindeckung hat bei Satteldächern und Zeltdächern mit Biberschwänzen oder Pfannen aus Ton- oder Betonmaterial zu erfolgen.  

(4) Die Anzahl der Vollgeschosse beträgt bei Satteldächern I + Dachgeschoss und bei Zeltdächern und Pultdächern II.  

(5) Bei Satteldächern ist ein Kniestock bis max. 0,65 m Höhe, gemessen von OK Rohdecke bis OK Pfette, ist zulässig.  

(6) Bei Zelt- und Pultdächern darf die Firsthöhe max. 8,50 m betragen.  

Hinweis:  

Die zulässige Firsthöhe wird analog Art. 6 BayBO bis zum höchsten Punkt der Dacheindeckung gemessen. Der untere Bezugspunkt ist am Schnittpunkt der fertigen Außenwand mit dem natürlichen oder festgelegten Gelände zu bestimmen. Auffallende, grellfarbene Putzarbeiten und Außenwandverkleidungen sowie Anstriche, die das Ortsbild stören, dürfen nicht verwendet werden. Außenwandverkleidungen sind grundsätzlich nicht zulässig und bedürfen im Einzelfall einer besonderen Genehmigung.    

§ 7 des Textteils erhält folgende Fassung:  

§ 7 Bauordnungsrechtliche Vorschriften  

(1) Einfriedungen an den Straßengrenzen sind mit maximaler Höhe von 1,25 m über Straßenniveau zu errichten. Werden Maschendrahtzäune mit Zaunsäulen 15 x 15 cm errichtet, muss der Zaun mindestens 0,70 m von der Grundstücksgrenze zurückversetzt errichtet und in die Heckenpflanzung nach § 9 eingebunden werden.  

(2) Die Geländeoberfläche darf nicht mehr verändert werden, als dies zur Durchführung der Bebauung und einer guten Gestaltung der baulichen Anlagen erforderlich ist. Abgrabungen an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen dürfen nicht vorgenommen werden.


3.      Gemeindestraßen – Ausweisung von Tempo-30-Zonen       

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

In der Sitzung vom 11.03.2013 wurde aus dem Gemeinderat die Schaffung einer Tempo-30-Zone in der Schulstraße angeregt. Dies soll jetzt aufgegriffen werden. Es wird vorgeschlagen, eine Tempo-30-Zone in den Bereichen Schulstraße, Einmündung Bad Windsheimer Straße bis Einmündung Wiesenstraße, Wiesenstraße, Rosenstraße und Gartenstraße einzurichten. Eine telefonische Besprechung beim zuständigen Mitarbeiter der Polizeiinspektion Ansbach ergab, dass dies als sinnvoll erachtet wird. Die Polizei ist bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen anzuhören.

Es wird zu bedenken gegeben, dass es bei Ausweisung einer Tempo-30-Zone in der Schulstraße zu Nachfragen der Bürger kommen kann, warum in manchen Baugebieten keine Tempo-30-Zonen errichtet wurden. Der Vorschlag von Marktgemeinderat Hofmann, nur  in der Schulstraße im Bereich der Schule eine Tempo-30-Zone zu errichten, wird auf den gesamten Bereich Schulstraße, Wiesenstraße, Rosenstraße, Gartenstraße erweitert. Marktgemeinderätin Imschloß schätzt die Wichtigkeit von Tempo-30-Zonen in Siedlungen als geringer ein als auf den Durchgangsstraßen, da dort ein vergleichsweise niedriges Verkehrsaufkommen herrsche.  

Beschluss: (einstimmig)  

Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Bereichen Schulstraße, Wiesenstraße, Rosenstraße und Gartenstraße.       


4. Abwasserbeseitigung – Ersatzbeschaffung für den Kastenwagen 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Am 14.03.2011 war schon über die Anschaffung eines neuen Kastenwagens für die Abwasserbeseitigung als Ersatzbeschaffung für den vorhandenen Opel Combo beraten worden. Damals lag ein Angebot einer Werbefirma zur kostenlosen Finanzierung eines Fahrzeugs über Werbeeinnahmen vor. Der Gewerbeverband Flachslanden und auch die Mehrheit des Gemeinderats lehnten diese Form der Finanzierung ab. Stattdessen sollte das damals gemachte Angebot des Gewerbeverbands für einen Zuschuss von 5.000,- € angenommen werden. Die Anschaffung wurde bis heute nicht durchgeführt, ist jetzt aber dringend nötig. Der Gewerbeverband hat eine Bezuschussung in Höhe von 5.000,- € zwar noch nicht zugesagt, jedoch in Aussicht gestellt.  

Das Autohaus Franken, Ansbach hat über die Fa. Schopf mehrere Angebote gemacht. Darunter fanden sich ein Opel Combo Diesel für 17.001,- €, ein Renault Kangoo Diesel für 18.637,27 € und ein Renault Kangoo Z.E. Elektroauto für 25.000,- €. Die Fa. Wesnitzer machte ebenfalls ein Angebot für einen Opel Combo Diesel in Höhe von 17.165,57 €. Anhand einer Kostenvergleichstabelle werden die Jahreskosten der drei Fahrzeuge aufgezeigt. Danach ergeben sich bei 9.000 km Jahresfahrleistung insgesamt um 500 € höhere Jahreskosten für das Elektroauto als für das günstigste Dieselauto (Opel Combo-Angebot der Fa. Franken). Bei einer Fahrleistung von über 21.000 km Jahresfahrleistung ergäben sich sogar Kostenvorteile für das Elektroauto.  

Bürgermeister Henninger erklärt sich bereit, im Falle eines Zuschlags für des Elektroauto noch 3.000,- € Zuschuss der Neue Energie Markt Flachslanden UG bereitzustellen. Aus dem Marktgemeinderat wird vorgebracht, dass ein Diesel bei 9.000 km Jahresleistung nicht lohnend ist und daher ein Angebot eines Benziners erwünscht sei. Da allerdings in naher Zukunft ein Dieseltank für den Bauhof angeschafft werden soll, wird doch der Diesel als sinnvoll erachtet.  

Marktgemeinderat Meßlinger merkt an, dass die Gemeinde eine Vorbildfunktion für die Bürger hätte und daher ein Elektrofahrzeug angebracht wäre. Bürgermeister Henninger lässt über die Anschaffung des Elektroautos entscheiden.  

Beschluss:
(7-Ja-Stimmen:8-Nein-Stimmen)           

Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt. Bürgermeister Henninger lässt anschließend über die Anschaffung eines Opel Combo Diesel entscheiden.  

Beschluss:
(13-Ja-Stimmen:2-Nein-Stimmen)  

Der Marktgemeinderat beschließt die Anschaffung eines Opel Combo Diesel zum Preis von 17.001,- € durch die Firma Autohaus Franken, Ansbach.  

5.      Beratung über den Vermögenshaushalt 2013                       

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bürgermeister Henninger trägt  den Vermögenshaushalt für das Jahr 2013 vor. Es werden alle Haushaltsstellen, die einen Ansatz enthalten, besprochen. Der Marktgemeinderat hat Gelegenheit zur Diskussion.     

Der Markt Flachslanden wird im Jahr 2013 voraussichtlich 243.758,-€ an Rücklagen bilden, die für das nächste Jahr zur Verfügung stehen werden und für die Verlegung der AN 21 benötigt werden. In den Jahren 2014 und 2015 werden nach dem Finanzplan Kredite in Höhe von ca. 800.000,- € aufgenommen werden müssen. Im Jahr 2013 ist wiederum keine Kreditaufnahme vorgesehen. Damit kann der Markt Flachslanden bereits das sechste  Jahr in Folge Schulden tilgen, wobei in diesem Jahr 208.500,- € vorgesehen sind. Davon entfallen 125.000 auf öffentliche Unternehmen (Sparkasse)und 83.500,- € an private Unternehmen (DG-Hyp). Bürgermeister Henninger betont, dass auch in den vergangenen Jahren im Finanzplan schon Kreditaufnahmen vorgesehen waren, die jedoch nicht aufgenommen wurden. Er strebt auch in den kommenden Jahren keine Kreditaufnahmen, sondern weitere Tilgungen an.  

Der Marktgemeinderat hat keine Änderungswünsche zu vermelden.  

Beschluss: (einstimmig)        

Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf des Vermögenshaushalts in der vorgelegten Form zu. 

6.      Bekanntgaben/Sonstiges           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Förderbescheid für den Krippenanbau in der Kindertagesstätte Groß und Klein ist eingegangen  

Dem Markt Flachslanden wurde ein Zuschuss in Höhe von 326.200,- € in Aussicht gestellt. Marktgemeinderat Ehemann gibt zu diesem Punkt zu bedenken, dass es wesentlich zeitaufwendiger wäre, das S-Pflaster vor dem Kindergarten durch die Gemeindearbeiter auszubauen und wiederzuverwenden, da man es bei der Wiederverwendung rundum säubern müsste, was einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde. Er empfiehlt stattdessen, das alte Pflaster durch ein neues zu ersetzen.    

Bis heute sind 97 Vorverträge für das Wärmenetz Flachslanden eingegangen  

Die Umsetzung des Wärmenetzes Flachslanden in die Tat rückt damit immer näher. Es wird allerdings womöglich erst zur Heizperiode 2014/2015 in Betrieb genommen werden können.  

Genehmigung der Niederschrift vom 02.04.2013 – öffentlicher Teil    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:   

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.                     

Beschluss:(einstimmig)  

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 02.04.2013 – öffentlicher Teil wird genehmigt.     

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