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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Lehrberg für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes -BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 470.200 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 620.000 €.

§ 2 Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 231.600 € festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 384.300 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
  2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 183 Verbandsschüler festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.100 € festgesetzt.
  4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

Lehrberg, den 10.07.2020

gez. Renate Hans, Schulverbandsvorsitzende

Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO liegt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Markt Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg, zur Einsichtnahme aus.

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