Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes -BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 470.200 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 620.000 €.
§ 2 Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 231.600 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 384.300 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
- Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 183 Verbandsschüler festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.100 € festgesetzt.
- Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Lehrberg, den 10.07.2020
gez. Renate Hans, Schulverbandsvorsitzende
Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO liegt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Markt Lehrberg, Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg, zur Einsichtnahme aus.