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Gemeinderatssitzung vom 04.12.2012 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Baupläne, über die zu beraten und Beschluss zu fassen sind, sind bis zum Tag der Sitzung nicht eingegangen.     

 

2.      Bebauungsplan Wolfsgruben – Änderung der Festsetzungen hinsichtlich Grundstückszuschnitt und Dachformen im vereinfachten Verfahren      

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Bierwagen:

Der Verkauf mehrerer zusammenhängender Baugrundstücke wird nicht weiter verfolgt. Im Sinne einer besseren Vermarktung der Baugrundstücke und einer Vermeidung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sollen bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans verändert werden. Soweit sinnvoll soll durch eine Veränderung des Zuschnitts der Grundstücke auch eine Verkleinerung der Grundstücksgrößen und damit eine bessere Vermarktung der Grundstücke erreicht werden.    

I. Änderung des Zuschnitts des Baugebiets „Wolfsgruben“, BA I (Teilbereich Ost)

Derzeit wirksamer Bebauungsplan:    
Im Mittelbereich befindet sich ein Wendehammer. In diesem Teilbereich sind große Baugrundstücke zu finden.     

Variante A:        
Der Wendehammer entfällt. Eine weitere Erschließungsstraße im Mittelbereich mit Wendemöglichkeit Richtung Osten wird gebaut. Dadurch werden im Mittelbereich neun statt wie bisher sechs Baugrundstücke geschaffen. Die Grundstücksgröße im Mittelbereich bewegt sich zwischen 475 m² bis 625 m².    

Variante B:        
Auf eine weitere Erschließungsstraße wird verzichtet. Die Grundstücke im Mittelbereich weisen eine Größe von 620 m² bis 925 m² auf. Eine Empfehlung für diese Variante wird nicht ausgesprochen.        
     
Variante C:        
Die weitere Erschließungsstraße im Mittelbereich mit Wendemöglichkeit bleibt – wie bei Variante A vorgesehen. Die Größe der Grundstücke kann variiert werden. Die Grundstücksgröße im Mittelbereich liegt zwischen 475 m² und 625 m², es entsteht jedoch ein Grundstück mehr. Auch am östlichen Rand kann ein weiteres Grundstück entstehen.

Alle Varianten werden anhand von Plänen visualisiert und umfassend erläutert. Der Marktgemeinderat wünscht weitere Varianten, was die Straßenführung betrifft. Die Erschließungsstraße im Mittelbereich soll in östlicher Richtung weitergebaut werden (Anschluss an die Ringstraße).

Die Erschließungskosten der Variante A vermindern sich gegenüber den Erschließungskosten gemäß des derzeitigen wirksamen Bebauungsplans um 8.000,- €. Die Erschließungskosten der Variante B verringern sich gegenüber den Erschließungskosten gemäß des derzeitigen wirksamen Bebauungsplans um 35.000,- €. Keine Minderung der Erschließungskosten ist im Fall von Variante C zu erwarten, dafür jedoch mehr Baugrundstücke. Die Kosten der Neuvermessung betragen ca. 4.000,- €.           

II. Weitere Änderung von Festsetzungen:         

Dachform:
Satteldächer (38° bis 48°)           
Zeltdächer (18° bis 28°)  
Pultdächer (8° bis 28°)

Dacheindeckung:
Sattel- und Zeltdächer: Biberschwanz oder Pfannen in Ton- oder Betonmaterial

Anzahl der Vollgeschosse:
Satteldach: I + Dachgeschoss
Zeltdächern und Pultdächern: II

Kniestock:
Satteldach: bis max. 0,65 m Höhe           

Firsthöhe:
Zelt- und Pultdächern: max. 8,50 m       

Äußere Gestaltung:       
Keine auffallenden, grellfarbenen Putzarbeiten und Außenwandverkleidungen         
Keine das Ortsbild störende Anstriche  
Keine Außenwandverkleidungen außer mit Genehmigung       
Maximale Höhe der Einfriedung: 1,25 m          

Die Frage, ob der Bebauungsplan wegen der dichteren Bebauung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden kann, klärt das Ingenieurbüro Christofori mit der Bauverwaltung beim Landratsamt Ansbach.      

Beschluss: (einstimmig)

Die unter I. vorgestellten Varianten sollen gemäß dem Wunsch des Marktgemeinderats überarbeitet und in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Den unter II. beschriebenen weiteren Änderungen der Festsetzungen (Dachform, Dacheindeckung, Anzahl der Vollgeschosse, Kniestock, Firsthöhe, äußere Gestaltung) wird zugestimmt. 

 

3.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Wärmenetz Sondernohe:
Die Reparatur des beschädigten Hausanschlusse beim Anwesen Sondernohe 7 wurde durchgeführt. Die Baugrube wurde wieder verfüllt. Restarbeiten erledigen die Beschäftigten des Bauhofs.     

Besuch in Wallerfangen 24./25.11.2012:
Erster Bürgermeister Henninger und zweiter Bürgermeister Kirschbaum lernten im Beisein ihrer Ehefrauen unter Führung des Bürgermeisters von Wallerfangen – Herr Zahn – den Ort kennen. Im Frühjahr 2013 ist der Besuch einer Abordnung aus Wallerfangen in Flachslanden geplant.

 

4.      Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 22.10.2012 und 20.11.2012– öffentlicher Teil

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschriften.            

Beschluss: (einstimmig)

Die Niederschriften der Sitzung des Marktgemeinderats vom 22.10.2012 und 20.11.2012– öffentlicher Teil – werden genehmigt.

 

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