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Gemeinderatssitzung vom 06.05.2014 - öffentlicher teil

1.      Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:
          
Die Marktgemeinderatsmitglieder werden begrüßt, insbesondere die neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder Birgit Hofmann, Matthias Hofmann, Wolfgang Schöner, und Herbert Schultheiß. Das neu gewählte Marktgemeinderatsmitglied Hubert Bodächtel ist aus beruflichen Gründen verhindert. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.  

2.      Vereidigung der neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder Hubert Bodächtel, Birgit Hofmann, Matthias Hofmann, Wolfgang Schöner und Herbert Schultheiß sind gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu vereidigen. Die Vereidigung von Marktgemeinderat Bodächtel wird nachgeholt, da er bei der Sitzung am 06.05.2014 aus beruflichen Gründen nicht anwesend ist. Erster Bürgermeister Henninger nimmt den Eid ab.         

3.      Weitere Bürgermeister, Festlegung der Anzahl        

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Erster Bürgermeister Henninger schlägt vor, zwei weitere Bürgermeister zu wählen.                                                                  

Beschluss: einstimmig                                         

Für die Dauer der Wahlzeit vom 01.05.2014 bis 30.04.2020 werden zwei weitere Bürgermeister gewählt.  

4.      Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters (= Zweiter Bürgermeister) 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:
Erster Bürgermeister Henninger schlägt Marktgemeinderat Willy Kirschbaum für das Amt des zweiten Bürgermeisters vor. Auf Nachfrage werden keine weiteren Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen.

Die stimmberechtigten Marktgemeinderatsmitglieder erhalten einen Stimmzettel. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels begeben sie sich in eine Wahlkabine.       

Der Wahlausschuss (Geschäftsleiter Mayerlen, Marktgemeinderat Rossel und Marktgemeinderat Schultheiß) stellt folgendes Ergebnis fest:                               

14 abgegebene gültige Stimmzettel. Davon entfallen auf Marktgemeinderat Willy Kirschbaum 14 Stimmen. Marktgemeinderat Willy Kirschbaum ist daher gemäß Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO zum zweiten Bürgermeister gewählt.                                         
Marktgemeinderat Willy Kirschbaum nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an.

5.      Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters (= Dritter Bürgermeister)  

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Erster Bürgermeister Henninger schlägt Marktgemeinderätin Nicole Guggenberger für das Amt der dritten Bürgermeisterin vor. Auf Nachfrage werden keine weiteren Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen.                                                                               
Die stimmberechtigten Marktgemeinderatsmitglieder erhalten einen Stimmzettel. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels begeben sie sich in eine Wahlkabine.       

Der Wahlausschuss (Geschäftsleiter Mayerlen, Marktgemeinderat Rossel und Marktgemeinderat Schultheiß) stellt folgendes Ergebnis fest:                               

14 abgegebene gültige Stimmzettel. Davon entfallen auf Marktgemeinderätin Nicole Guggenberger 13 Stimmen, auf Marktgemeinderat Stefan Möbus eine Stimme. Marktgemeinderätin Nicole Guggenberger ist daher gemäß Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO zur dritten Bürgermeisterin gewählt.           

Marktgemeinderätin Nicole Guggenberger nimmt die Wahl zur dritten Bürgermeisterin an.

6.      Vereidigung des Zweiten und Dritten Bürgermeisters         

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Zweiter Bürgermeister Kirschbaum braucht gemäß Art. 27 Abs. 4 KWBG nicht vereidigt zu werden. Dritte Bürgermeisterin Guggenberger wird gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG vom Ersten Bürgermeister Henninger vereidigt.                                                               

7.      Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes, Beratung, ggf. Erlass 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:
Mit der Sitzungseinladung sind den Marktgemeinderatsmitgliedern folgende Unterlagen ausgehändigt worden:

- Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 06.05.2008;
- Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags von 2014
- Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes in der Fassung des Entwurfs vom 02.05.2014

Wesentliche zu regelnde Angelegenheiten sind die Festlegung der Ausschüsse und der Anzahl ihrer Mitglieder.

- Haupt- und Finanzausschuss                              
- Bau und Umweltausschuss                                 
- Rechnungsprüfungsausschuss                            

Die Ausschüsse nach Nrn. 1 und 2 sollen aus sechs Mitgliedern und dem Vorsitzenden bestehen, der Ausschuss nach Nr. 3 aus fünf Mitgliedern und dem Vorsitzenden. Die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen soll nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen. Die Anwendung der Verfahren D´Hondt oder Sainte-Lague-Scheppers bringt keine anderen Ergebnisse, was die Sitzverteilung in den Ausschüssen anbelangt. Im Hinblick auf größere Bauvorhaben wird angeregt, dem Bau- und Umweltausschuss im Einzelfall eine beschließende Funktion zukommen zu lassen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus fünf Mitgliedern und dem Vorsitzenden bestehe und nicht aus sechs Mitgliedern wie im Entwurf vorgesehen.  

Beschluss: einstimmig                                         

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes in der vorgelegten Fassung des Entwurfs vom 02.05.2014 mit folgenden Änderungen:

§ 2 Abs. 1 buchst. c) erhält folgende Fassung:     

„ c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.“

§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig. Der Gemeinderat kann im Einzelfall die Entscheidungsbefugnis auf einen Ausschuss übertragen.“

8.      Geschäftsordnung des Gemeinderates, Beratung, ggf. Erlass        

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:
Aufgrund eines Musters des Bayerischen Gemeindetags ist der Entwurf einer Geschäftsordnung erarbeitet worden. Mit der Sitzungseinladung ist die Geschäftsordnung aus dem Jahr 2008, das Muster einer Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags aus dem Jahr 2014 sowie der Entwurf einer Geschäftsordnung in der Fassung des Entwurfs vom 02.05.2014 ausgehändigt worden. Die einzelnen Vorschriften des Entwurfs der Geschäftsordnung werden erörtert. Eingebrachte Änderungswünsche werden sogleich eingearbeitet.                                   
Beschluss: einstimmig                                         

Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für die Wahlzeit vom 01.05.2014 bis 30.04.2020 in der vorgelegten Fassung des Entwurfs vom 02.05.2014 mit folgenden Änderungen:

§ 8 Abs. 2 buchst. a) zweiter Spiegelstrich erhält folgende Fassung:   

„a) die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln     

- im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien des Gemeinderats, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind,     
- im Übrigen bis zu einem Betrag von 5.000 € im Einzelfall.    

Bei einer Ausgabe ab einer Höhe von 2.500 € erfolgt eine nachträgliche Information des Gemeinderates“  

§ 18 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                   

„(2) 1Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt; sie beginnen regelmäßig um 20.00 Uhr. Sitzungstage sind regelmäßig Montag und Dienstag im Wechsel. 2In der Einladung (§ 20) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.“


§ 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:                   

„(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. 3Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen.“                 

§ 22 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                   

„(2) 1Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird jeweils verlesen. Der Vorsitzende lässt über die Genehmigung abstimmen.“

9.      Rechnungsprüfungsausschuss, Bildung und Bestimmung eines Ausschussmitgliedes zum Vorsitzenden     

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Im allseitigen Einvernehmen wird dieser TOP auf die nächste Sitzung vertagt.         

10.  Bestellung der Mitglieder im Kindergartenausschuss          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Mitglieder:
Folgende Mitglieder sollen für den Kindergartenausschuss bestellt werden:  

Erster Bürgermeister Henninger 
Dritte Bürgermeisterin Guggenberger    
Marktgemeinderat Rossel           

Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. 

Stellvertreter:
Folgende Mitglieder sollen für den Kindergartenausschuss als Stellvertreter bestellt werden:           

Zweiter Bürgermeister Kirschbaum (1. Stellvertreter)   
Marktgemeinderat Ehemann (2. Stellvertreter)  

Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. 

Beschluss: einstimmig   

Der Marktgemeinderat bestellt die Mitglieder des Kindergartenausschusses wie folgt:
Erster Bürgermeister Henninger 
Dritte Bürgermeisterin Guggenberger    
Marktgemeinderat Rossel           

Der Marktgemeinderat bestellt die Stellvertreter wie folgt:
Zweiter Bürgermeister Kirschbaum (1. Stellvertreter)   
Marktgemeinderat Ehemann (2. Stellvertreter)  

11.  Bestellung der Mitglieder im NorA-Ausschuss für Erneuerbare Energie 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Mitglieder:
Folgende Mitglieder sollen für den NorA-Ausschuss für Erneuerbare Energie bestellt werden:        

Erster Bürgermeister Henninger 
Marktgemeinderat Hornig          
Marktgemeinderat Meßlinger     

Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. 

Stellvertreter:
Folgende Mitglieder sollen für den NorA-Ausschuss für Erneuerbare Energie als Stellvertreter bestellt werden:     
     
Marktgemeinderat Schultheiß (1. Stellvertreter)
Zweiter Bürgermeister Kirschbaum (2. Stellvertreter)              

Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. 

Beschluss: einstimmig   

Der Marktgemeinderat bestellt die Mitglieder des NorA-Ausschusses für Erneuerbare Energie wie folgt:   

Erster Bürgermeister Henninger 
Marktgemeinderat Hornig          
Marktgemeinderat Meßlinger     

Der Marktgemeinderat bestellt die Stellvertreter wie folgt:      

Marktgemeinderat Schultheiß (1. Stellvertreter)
Zweiter Bürgermeister Kirschbaum (2. Stellvertreter)   

12.  Bestellung des Vertreters beim Schulverband Lehrberg     

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Markt Flachslanden entsendet einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Erster Bürgermeister Henninger wird vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.

Beschluss: einstimmig   

Erster Bürgermeister Henninger wird zum Vertreter des Marktes Flachslanden beim Schulverband Lehrberg bestellt.    

13.  Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Es sind keine Baupläne eingegangen.    

14.  Bekanntgaben

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Genehmigung der Haushaltssatzung 2014     

Das Landratsamt Ansbach – Rechtsaufsicht – hat die Haushaltssatzung, die der Marktgemeinderat am 14.04.2014 erlassen hat und die einen genehmigungspflichtigen Bestandteil (Kreditaufnahme) hat, genehmigt. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit kann als gesichert angesehen werden.   

Bürgerinitiative „Gegenwind NORA“ gegen den geplanten Bürgerwindpark Birkenfels

Die Bürgerinitiative hat ein Flugblatt verteilt, das sich gegen den Bau des NorA-Bürger­windparks Birkenfels richtet. Die Initiatoren sind auf dem Flugblatt nicht namentlich benannt. Die Bürgermeister der NorA-Gemeinden setzen sich mit der Sache in der kommenden Woche auseinander. Danach wird dem Marktgemeinderat berichtet.      

15.  Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.04.2014 – öffentlicher Teil 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         
Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   
Beschluss: einstimmig   

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 29.04.2014 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.     


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