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Gemeinderatssitzung vom 09.07.2012 - öffentlicher Teil

1. Baupläne

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

BV Rudolf Neumeier, Kettenhöfstetten 21

Anbau eines Materiallagers/Umnutzung zu einer Spenglerwerkstatt

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

 

BV Gertraud Schneider, Wiesenstraße 11

Bau einer Dachgaube

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Gemäß Bebauungsplan ist die Errichtung von Dachgauben unzulässig.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans – Verbot der Errichtung von Dachgauben – wird zugestimmt.

 

 

BV Steffen Herrmann, Kohlenplatte 19a

Bau eines Doppelcarports

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Das Grundstück grenzt an die Staatsstraße 2253. Daher wurde das Staatliche Bauamt Ansbach hinzugezogen. Von dort wurden keine Bedenken erhoben. Die Festsetzung des Bebauungsplans – Baugrenze – ist nicht eingehalten. Das BV überschreitet die Baugrenze. Der Hinweis auf die Sichtbehinderung wegen einer Hecke berührt das BV nicht. Es befinden sich an dieser Stelle schon zwei Parkplätze. Die Ausfahrt auf die Gemeindestraße erfolgt wie bisher.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.

 

BV Dr. Zeno Lamers, Kalkacker 10

Bau eines Geräteschuppens

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Der Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück FlNr. 290/0, Gemarkung Virnsberg, wurde wegen der Lage im Außenbereich vom Landratsamt Ansbach – Bauverwaltung – abgelehnt. Nun soll der Geräteschuppen auf dem Grundstück FlNr. 66/31; Gemarkung Virnsberg, entstehen. Das BV kann genehmigungsfrei gestellt werden (Art. 58 BayBO).

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das BV wird im Wege der Genehmigungsfreistellung behandelt.

 

 

2. Gemeindestraßen – Vorstellung der Entwurfsplanung der Ortsverbindungsstraße Hainklingen-Schmalnbühl und nochmaliger Beschluss über Ausbaubreite  

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Der nochmaligen Beratung und Beschlussfassung im Marktgemeinderat ging ein Ortstermin am 09.07.2012 um 19.00 Uhr an der Ortsverbindungsstraße Schmalnbühl – Hainklingen vor. Dort wurden von den Anwesenden (Gemeinderäte, Erster Bürgermeister, Bewohner und Bewohnerinnen, Verkehrsbetrieb, Vertreter des Bayerischen Bauernverbands) die Argumente ausgetauscht. Herr Horwath (b-a-u Ingenieurgesellschaft Ansbach) stand für fachliche Auskünfte zur Verfügung. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger fordern, die Straße in einer Breite von mehr als 3,50 m auszubauen. Im Rahmen des Ortstermins wurde eine Liste mit 554 Unterschriften übergeben, die diesen Wunsch untermauert.

 

Der Beschluss betreffend den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Schmalnbühl und Hainklingen vom 29.05.2012 hat zu andauernden Debatten geführt. Vom Ortsverband Neustetten des Bayerischen Bauernverbands kam der Antrag auf noch-malige Beratung im Marktgemeinderat. Das Verkehrsunternehmen Hübel in Flachslanden spricht sich schriftlich für einen Ausbau in einer Breite von 4,75 m aus. Marktgemeinderat Meßlinger schlägt eine Asphaltierung auf einer Breite von drei Meter vor sowie einen Fahrstreifen in einer Breite von zwei Meter aus Mineralbeton einzubauen. Bilder von Straßen bei Gundelsheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und Diespeck, Landkreis Neustadt/Aisch und eine Skizze des Aufbaus der Straße verdeutlichen seinen Vorschlag. Der Marktgemeinderat bemängelt das Fehlen eines Kompromissvorschlags in der Sitzung am 29.05.2012. Zur Abstimmung stand nur der Ausbau in einer Breite von 3,50 m oder 4,75 m.

 

Im Interesse der bisherigen guten Zusammenarbeit solle sich die Diskussion auf die Sachebene beschränken. Die Instandsetzung dieser Ortsverbindungsstraße zähle nicht zu den größeren Aufgaben, denen sich der Markt Flachslanden zu stellen habe.

 

Berichterstatter Herr Horwath (b-a-u Ingenieurgesellschaft Ansbach):

Im Marktgemeinderat wurde das Schreiben vom 09.07.2012 (Vorplanung; Variantenuntersuchung; Kostenermittlung) ausgeteilt. Die Kosten reduzieren sich, weil die instandzusetzende Trasse verkürzt wurde. Je nach Ausführungsart beträgt die Ausbaulänge 590 m oder 575 m. In der ersten Entwurfsplanung wurde eine Ausbaulänge von 670 m zugrundegelegt.

 

Folgende Varianten wurden untersucht:

 

Schmalnbühl – KR AN 24 Vollausbau Asphaltbreite 4,75 m                      270.000.-€ Schmalnbühl – KR AN 24 Vollausbau Asphaltbreite 3,50 m                  220.000.-€

Schmalnbühl – KR AN 24 Vollausbau Asphaltbreite 4,00 m                      240.000.-€ Schmalnbühl – KR AN 24 Hocheinbau Asphaltbreite 3,00 m                 160.000.-€ Schmalnbühl – KR AN 24 Hocheinbau Asphaltbreite 4,75 m                        210.000.-€

 

Aus Sicht des Ingenieurbüros ist einem Vollausbau der Vorzug zu geben. Die Variante Hocheinbau über eine Asphaltbreite von drei Meter begegnet Bedenken. Schotter und Splitt könnten vor allem bei Starkregen in die angrenzenden Flächen gespült werden. Verkehrsteilnehmer dürften die Schotterfläche weitgehend meiden. Winterliche Straßenverhältnisse dürften den Unterschied zwischen Asphalt und Schotter unkenntlich machen. Zweiradfahrzeuge unterliegen einer höheren Gefährdung. Winterdienst dürfte erschwert werden. Ein höherer Aufwand für Straßenunterhalt ist zu erwarten.

 

Wird die Variante „Hocheinbau der Asphaltschichten“ gewählt, ist zu erwarten, dass die ausführende Baufirma längstens zwei Jahre Gewährleistung anbietet oder von vornherein Einwände erhebt. Für Mängel der Asphaltschicht wird die Baufirma ungenügenden Oberbau bzw. Untergrund der Straße verantwortlich machen.

 

Aussprache:

 

Marktgemeinderat Luschmann unterstützt den Vorschlag von Marktgemeinderat Meßlinger. Er verweist auf Straßen im Bereich des Forsts, die selbst schwere LKW tragen.

 

Marktgemeinderat Rossel befürwortet einen Hocheinbauauf einer Breite von 4,75 m. Er betont die Wichtigkeit eines ordentlichen Ausbaus der Straße.

 

Marktgemeinderat Hofmann lehnt den ins Gespräch gebrachten Schotterstreifen ab.

 

Marktgemeinderätin Imschloß beantragt im Lauf des Meinungsaustausches den Ausbau der Straße zwischen Kemmathen und Virnsberg sowie den Ausbau der Straße zwischen Kemmathen und Sondernohe.

 

Marktgemeinderätin Guggenberger stellt sich gegen den Vorschlag von Marktgemeinderat Meßlinger. Weiterhin macht sie auf den Sicherheitsaspekt aufmerksam, insbesondere was die Beförderung von Kindern im Schulbus angeht.

 

Dritter Bürgermeister Möbus sieht eine Ersparnis bei Umsetzung des Vorschlags von Marktgemeinderat Meßlinger. Er weist auf den Präzedenzfallcharakter hin, wenn die Straße wie gefordert ausgebaut wird. Angesichts einer Reihe von Investitionen sollte kostenbewußtes Arbeiten im Vordergrund stehen.

 

Marktgemeinderat Weihmann spricht sich gegen den Vorschlag von Marktgemeinderat Meßlinger aus. Eine Dauerbaustelle ist nicht auszuschließen. Außerdem befürwortet Marktgemeinderat Weihmann den Vollausbau in einer Breite von vier Meter.

 

Marktgemeinderat Hein erneuert seinen Wunsch nach einem Vollausbau in einer Breite von 4,75 m. Er hebt hervor, dass insbesondere im Hinblick auf die Breite von landwirtschaftlichen Fahrzeugen dieser Ausbau Sinn macht.

 

Marktgemeinderat Meßlinger stellt klar, dass er keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer bei niedriger Geschwindigkeit erkennt. Er versteht seinen Vorschlag als Beitrag zur Kostensenkung.

 

Erster Bürgermeister Henninger erklärt, dass finanzielle Mittel für den Vollausbau in einer Breite von 4,75 m im Haushalt bereitgestellt wurden. Den Vorschlag von Marktgemeinderat Meßlinger unterstützt er nicht. Erster Bürgermeister Henninger beruft sich auf die notwendige Gleichbehandlung der einzelnen Ortsteile. Er berichtet von einer Vermessung anderer Ortsstraßen, deren Breite überwiegend mehr als 4,00 m betragen habe. Die geringste Breite sei 3,90 m gewesen. Finanzieller Spielraum zur Durchführung der Maßnahme ist vorhanden. Eine Bauausführung in ordentlicher Qualität steht im Vordergrund.

 

Marktgemeinderat Stocker stellt sich gegen den Vorschlag von Marktgemeinderat Meßlinger. Fehlen die finanziellen Mittel, sollte auf den Ausbau verzichtet werden, so Marktgemeinderat Stocker. Außerdem plädiert er für einen Hocheinbau.

 

Marktgemeinderat Ehemann entschuldigt sich für missverständliche Äußerungen, die in die Berichterstattung der FLZ Eingang gefunden haben. Er legt Wert auf die Feststellung, dass er keinesfalls Ortsteile vernachlässigen will. In der Sache selbst erkundigt er sich nach dem Bau von Ausweichstellen. Er merkt an, dass die Reduzierung der Kosten auf geringerer Qualität der Bauausführung und kürzerer Nutzungsdauer der Straße beruht. Die Strecke hat lange Jahre in einer Breite von 2,90 m ihren Zweck erfüllt. Die Notwendigkeit der Verbreiterung ist für ihn nicht gegeben. Marktgemeinderat Ehemann möchte die Kosten gering halten. Das Bereitstellen der finanziellen Mittel verpflichtet nicht zum Aus-geben derselben. Die wenige Verkehrsbelastung hat nach Ansicht von Marktgemeinderat Ehemann eine geringere Bedeutung der Straße zur Folge. Er bringt den Hocheinbau in einer Breite von 4,00 m ins Gespräch, sofern der Baugrund hierfür ausreichend ist. Ansonsten sollte der Vollausbau der Straße in einer Breite von 4,00 m erfolgen.

 

Herr Horwath erwidert auf die Frage nach Ausweichstellen, dass diese nur in Ausnahmefällen und nur bei beengten Verhältnissen gebaut werden.

 

Erster Bürgermeister Henninger stellt folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung:

Hocheinbau bei einer Asphaltbreite von 4,75 m:

 

7 Ja-Stimmen : 8 Nein-Stimmen

 

Vollausbau oder Hocheinbau bei einer Asphaltbreite von 4,00 m: 

 

7 Ja-Stimmen : 8 Nein-Stimmen

 

Hocheinbau bei einer Asphaltbreite von 4,00 m, sofern technisch möglich, ansonsten Vollausbau:

 

8 Ja-Stimmen : 7 Nein-Stimmen

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Hocheinbau bei einer Asphaltbreite von 4,00 m, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist. Wenn dies nicht der Fall ist erfolgt ein Vollausbau. Herr Horwath wird dazu eine detaillierte Entwurfsplanung vorlegen.

 

 

3. Erneuerbare Energie; Wärmenetz Sondernohe – Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Wärmenetz Sondernohe GbR über die Nutzung von Gemeindegrundstücken

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Die Nutzungsvereinbarung über die Nutzung von Gemeindegrundstücken wurde mit der Einladung versandt. Der Entwurf der Vereinbarung orientiert sich am Muster des Bayerischen Gemeindetags, der Nutzungsvereinbarung des Marktes Obernzenn mit der Wärmenetz Sondernohe GbR und einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung des Marktes Marktbergel. § 14 der Nutzungsvereinbarung wurde geändert. Die Bankbürgschaft wurde auf den Betrag von 10.000.- € begrenzt.

 

Dritter Bürgermeister Möbus macht deutlich, dass dem Marktgemeinderat jede nachteilige Behandlung der Wärmenetz Sondernohe GbR fern liegt.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der Nutzungsvereinbarung einschließlich der geänderten Fassung des § 14 mit der Wärmenetz Sondernohe GbR wird zugestimmt.

 

 

4. 17. Änderung des Regionalplans der Region 8 (Westmittelfranken); Teilkapitel B V (neu) 3.1.1 Erneuerbare Energien Windkraft – Beteiligungsverfahren

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Der Regionale Planungsverband übergab einen Entwurf zur Änderung des Regionalplans bezüglich Windkraft. Der Markt Flachslanden bleibt weiterhin von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten für Windkraft ausgeschlossen. Das Gemeindegebiet befindet sich innerhalb der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe. Zusammen mit den übrigen NorA Gemeinden werden die Bemühungen um eine Aufnahme in die grüne Zone des Zonierungskonzepts des Naturparks fortgesetzt.

 

Beschluss: (13 Ja:2 Nein-Stimmen)

 

Der Markt Flachslanden hat keine Einwände gegen die Ausweisung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten in den betroffenen Gemeinden. Der Markt Flachslanden bittet aber um eine baldige und im Sinn der Energiewende sinnvolle Umsetzung des nach dem Windkraft-Erlass der Staatsregierung vom 20.12.2011 vorgesehenen Zonierungskonzepts im Bereich des Naturparks Frankenhöhe, damit der Markt Flachslanden nicht weiterhin von der sinnvollen Nutzung der Windkraft ausgeschlossen bleibt.

 

 

5. Gemeindefinanzen – Stellungnahme der staatl. Rechnungsprüfung zum Haushalt 2012

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Die Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfung zum Haushalt 2012 wurde mit der Einladung zur Sitzung verteilt. Das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird in Auszügen verlesen. Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle billigt den Haushalt 2012. Der Markt Flachslanden verfügt über eine befriedigende frei verfügbare finanzielle Leistungskraft (Freie Finanzspanne). Die Belastung aus den vorhandenen Schulden ist nach wie vor schwerwiegend. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit ist noch stark eingeschränkt. Die Gemeinde ist jedoch nach wie vor handlungsfähig.

 

Die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle dient dem Marktgemeinderat zur Kenntnis.

 

 

6. Gemeindefinanzen – Bericht über die überörtliche Kassenprüfung der staatl. Rechnungsprüfung vom Mai 2012

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Der Bericht der staatlichen Rechnungsprüfung zur unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung wurde mit der Einladung zur Sitzung verteilt. Das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird in Auszügen verlesen. Die unvermutete überörtliche Kassenprüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Eine zunächst festgestellte Unstimmigkeit wurde bereinigt. Die am Tag der Kassenprüfung geforderte Kassendienstanweisung wurde später aufgefunden und der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle überreicht. Gegen die weitere Anwendung bestehen keine Bedenken. Die Kassendienstanweisung wird überarbeitet.

Der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle dient dem Marktgemeinderat zur Kenntnis.

 

 

7. Bekanntgaben/Sonstiges

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Markt Obernzenn; Sechste Änderung des Flächennutzungsplans wegen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Biogasanlage II Brachbach

 

Die vom Marktgemeinderat Flachslanden am 26.07.2011 verfasste Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung des Marktgemeinderats Obernzenn erörtert. Der Marktgemeinderat Flachslanden wandte sich gegen eine Erhöhung der elektrischen Leistung. Da keine Erhöhung der elektrischen Leistung vorgesehen ist, verzichtete der Marktgemeinderat Obernzenn auf eine Beschlussfassung.

 

 

Mobilfunkstandort der Deutschen Telekom auf dem Grundstück FlNr. 286/1, Gemarkung Virnsberg (sog. Rotes Kreuz)

 

Mit Schreiben vom 04.07.2012 teilt die Deutsche Telekom mit, dass sie auf dem o.g. Grundstück einen Mobilfunksender errichten wird. Um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung kümmert sich die Deutsche Telekom.

 

 

8. Genehmigung der Niederschrift der Sitzungen vom 19.06.2012 –öffentlicher Teil

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift. Auf Anregung des zweiten Bürgermeisters Kirschbaum wird TOP 8 (Öffentlicher Teil) wie folgt neu gefasst:

 

„Zweiter Bürgermeister Kirschbaum leitete die Versammlung. Auf das von der Jugendbeauftragten erstellte Protokoll wird verwiesen.“

 

Diese Änderung wird sogleich vorgenommen.

 

Auf Anregung von Marktgemeinderätin Imschloß wird TOP 5 (Öffentlicher Teil) wie folgt ergänzt:

 

„Die Maßnahme ist in vier Abschnitte gegliedert:

 

1. Abschnitt:   Wanddurchführungen Behälter 500 m³

                                   Kosten: 20.000.- €

 

2. Abschnitt:   Wanddurchführungen zwei Behälter jeweils 250 m³

                                   Kosten: 40.000.-€

 

3. Abschnitt:   Lüftungsanlage

                                   Kosten: 22.000.- €

 

4. Abschnitt:   Sanierung Rohrkeller

                                   Kosten: 160.000.- €

 

Gesamtkosten:            242.000.- €

 

Die ermittelten Kosten beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.“

 

Marktgemeinderätin Imschloß bittet um Aufnahme ihrer Stellungnahme während der Sitzung am 19.06.2012 betreffend TOP 4 (Öffentlicher Teil) der Sitzung vom 29.05.2012.

 

Erster Bürgermeister bittet darum, die Stellungnahme schriftlich bei der Gemeinde abzugeben, da sie nicht mitprotokolliert wurde. Die geänderte Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2012 wird mit der nächsten Sitzungseinladung versandt und in der kommenden Sitzung behandelt.

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