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Gemeinderatssitzung vom 10.12.2014 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bauvorhaben Stefanie Dämpfling und Norbert Bauer, Schafhof 4           
Erweiterung der Wohnung im DG     

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Eine von den Bauherren überbaute Fläche ist nach Erteilung der Baugenehmigung vom Markt Flachslanden an die Bauherren zu verkaufen. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: 13-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   

Marktgemeinderätin Imschloß hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen (Teilnahme ab 20.10 Uhr).          

Bauvorhaben Siegfried Eberlein, Ebenhofstraße 3 (Antrag auf Vorbescheid)
Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Fl.Nr. 1044, Gem. Neustetten

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   

2.      19. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien – Beteiligungsverfahren       

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Regionale Planungsverband hat das Beteiligungsverfahren für die 19. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien beschlossen. Die Fläche des geplanten NorA-Bürgerwindparks Birkenfels soll als Vorranggebiet (WK 56) für Windkraftanlagen in den Regionalplan aufgenommen werden. Erster Bürgermeister Henninger verweist auf die vorangegangenen Bemühungen. Die Gebietsvorschläge der 19. Änderung sind mit der Sitzungseinladung ausgehändigt worden. Gemäß Begründung beruht die Fortschreibung auf dem derzeit geltenden bayerischen Landesplanungsgesetz. Außerdem sind die Änderungen wegen der Zonierungskonzepte für die Naturparke Altmühltal und Frankenhöhe veranlasst. Dadurch ändern sich die Ausschlusskriterien für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Regionalplan. Im Naturpark Frankenhöhe ist die Windkraftnutzung nur noch in der Tabuzone (94,5 % der Fläche) ausgeschlossen.     

In der Region sollen erneuerbare Energien, insbesondere Windkraft, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung sowie Biomasse, im Rahmen der jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten der Regionsteile verstärkt erschlossen und genutzt werden, sofern den Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dieser Änderung des Regionalplans sind vielfältige Anstrengungen staatlicher und nichtstaatlicher Stellen vorausgegangen. Nunmehr steht nur ein kleiner Teil des Naturparks Frankenhöhe für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung.    

Erster Bürgermeister Henninger empfiehlt im Hinblick auf bisher gefasste Beschlüsse in dieser Sache die Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung des Regionalplans.         

Erster Bürgermeister Henninger moniert, dass laufende Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) derzeit von der Staatsregierung ausgesetzt werden, obwohl Bundes- und Landesrecht eingehalten worden sind. Nach Auffassung des Ersten Bürgermeisters stellt diese Vorgehensweise einen inakzeptablen Rechtsbruch dar.

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimmen    

Der Markt Flachslanden begrüßt die 19. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien und stimmt dieser in der vorgelegten Form zu. Der Markt Flachslanden fordert die bayerische Staatsregierung auf, derzeit laufende Verfahren für die Genehmigung von Windkraftstandorten oder die Änderung von Regionalplänen nach geltendem Bundes- und Landesrecht zu behandeln und nicht ohne  Rechtsgrundlage auszusetzen oder zu verzögern. Ganz besonders beziehen wir uns dabei auf die 19. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien und die Genehmigung des NorA-Bürgerwindparks Birkenfels.


3.      Erneuerbare Energie/Immissionsschutzrecht – Gemeindliches Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung des NorA-Bürgerwindparks Birkenfels 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Dornauer:        

Wegen der politischen Entwicklung haben die NorA-Gemeinden vereinbart, so schnell wie möglich einen Antrag auf Vorbescheid für den Bürgerwindpark Birkenfels einzureichen. Der Antrag und dazugehörige Anlagen (Leistungskennlinie, Beschreibung, Grenzabstandsberechnung, Karte Abstandsflächen, Karte Abweichung Abstandsfläche, Schattengutachten, Schattenwurfprognose; saP-Gutachten) sind als Vorlage ausgeteilt worden.      

Die Pläne der künftigen Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung (Abstandsflächenvergrößerung; Referenzertragslösung gemäß Neufassung EEG) hinsichtlich Windkraftnutzung verhindern weitere Windkraftanlagen im Gebiet der NorA-Gemeinden. Der Antrag auf einen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1 BImschG soll einen Vertrauensschutz für ein in der Umsetzung befindliches Projekt schaffen.        

Im Rahmen des BImSchG-Verfahren werden folgende Belange geprüft:

- Militärische und zivile Luftfahrt
- Landesverteidigung
- Verbündete Streitkräfte inkl. der damit verbundenen Radar-, Funk- und Navigationssysteme
- Schall- und schattenwurftechnische Zulässigkeit der Anlagen
- Einvernehmen der Gemeinde
- Artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
- Baurechtliche Abstandsflächen unter Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags auf Reduzierung der baurechtlichen Abstandsfläche

Das Vorhaben ist bereits mehrfach erläutert worden. Eine Umzingelung des OT Birkenfels ist nicht erwünscht. Daher wird die Zahl der WEA auf vier begrenzt. Die Planung bestimmt einen weiteren Abstand zu Wohnbebauung als im geltenden Recht vorgeschrieben. Der Bau der WEA kann frühestens Ende 2014 erfolgen. Die Wahl ist auf eine getriebelose WEA der Fa. Vensys Energy AG gefallen, weil diese Anlage rechtzeitig geliefert werden kann. Die Anlage der Fa. Vensys Energy AG ist erprobt und bewährt. Sofern keine Anlage der Fa. Vensys Energy AG verwendet wird, kann die Genehmigung nach BImSchG auf eine andere Anlage umgeschrieben werden.  

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimmen   

Der Markt Flachslanden erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des NorA-Bürgerwindparks in der beantragten Form. 


4.      Freiwillige Feuerwehr – Bestätigung des gewählten Kommandanten und Stellvertreters der FFW Virnsberg           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Freiwillige Feuerwehr Virnsberg hat am 29.11.2013 Matthias Siebert erneut zum Kommandanten gewählt. Harald Dämpfling ist erneut zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt worden. Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG müssen beide vom Markt Flachslanden im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt werden. Versagungsgründe sind nicht bekannt.  

Beschluss: einstimmig   

Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Matthias Siebert vorbehaltlich des Einvernehmens des Kreisbrandrats als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Virnsberg. Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Harald Dämpfling vorbehaltlich des Einvernehmens des Kreisbrandrats als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Virnsberg.


5.      Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags für die kommunale Strombeschaffung ab 01.01.2015 – Abschluss eines Dienstleistungsvertrags und Beschluss über die Art des zu beziehenden Stroms      

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Wegen des Endes des Rahmenvertrags für die Strombeschaffung mit der N-ERGIE zum 31.12.2014 hat der Bayerische Gemeindetag Überlegungen bezüglich der Strombeschaffung für die Gemeinden in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 angestellt. Aufgrund der guten Erfahrungen, die der Bayerische Gemeindetag mit den „Bündelausschrei-bungen“ in den anderen Versorgungsgebieten im Jahre 2013 in Bayern gemacht hat, soll dieses Verfahren auch im Versorgungsgebiet der N-ERGIE Netz GmbH (Mittelfranken und darüber hinausgehende Randbereiche Unterfrankens und Oberbayerns) auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags angewandt werden. Die Ergebnisse der zurück liegenden Ausschreibungen liegen deutlich unter dem derzeitigen Strompreis (ohne weitere Entgelte).       

Gemäß Rahmenvertrag von 2009 kostet der Strom 6,9 ct/kWh (Normalstrom) bzw. 7,15 ct\kWh (Ökostrom). Trotz steigender EEG-Umlage reduzieren sich voraussichtlich die Gesamtkosten für Strom, da die steigenden weiteren Entgelte durch den sinkenden Strompreis mehr als ausgeglichen werden.   

Der Bayerische Gemeindetag hat mit der Fa. KUBUS (Tochterfirma des Städte- und Gemeindebundes Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) einen Rahmenvertrag geschlossen, dem die Gemeinden bis 31.12.2013 beitreten können. Die N-ERGIE als bisheriger Versorger hat ein Alternativangebot zur Bündelausschreibung abgegeben. Erster Bürgermeister Henninger spricht sich für den Beitritt zum Rahmenvertrag aus. Außerdem favorisiert er den Bezug von sog. „Ökostrom“, der nicht wesentlich teurer ist als herkömmlicher Strom. Die Kosten der Teilnahme an der Bündelausschreibung betragen ca. 1.000 €. Mit schneller Amortisation ist zu rechnen.       
     
Beschluss: einstimmig   

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Der Markt Flachslanden überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2015 bis 2017, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „100 % Ökostrom“ beschafft werden. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.


6.      Ortsplanungsrecht – 2. Änderung des Flächennutzungsnutzungsplans des Marktes Flachslanden – Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Beschluss der Änderungssatzung

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Bierwagen:      

39 Träger öffentlicher Belange (TöB) sind angehört worden. Davon haben 19 TöB eine Stellungnahme abgegeben. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der TöB sind ausgehändigt worden. Die einzelnen Stellungnahmen werden mündlich vorgetragen.           

Beschluss: einstimmig   

Die vorgebrachten Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Flachslanden dienen zur Kenntnis und werden nach Abwägung aller Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung behandelt. Die beiliegende tabellarische Aufstellung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Beschlusses. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Flachslanden in der Fassung vom 10.12.2013 wird durch den Marktgemeinderat festgestellt.       

Beschluss: einstimmig   

Der geänderte Flächennutzungsplan ist dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Flachslanden durch das Landratsamt Ansbach ist ortsüblich gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.  


7.      Ortsplanungsrecht – Änderung des Bebauungsplans Kellerfeld – Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Beschluss der Änderungssatzung       
     
Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Bierwagen:      

Die Änderung des B-Plans Kellerfeld ist erneut ausgelegt worden. 39 Träger öffentlicher Belange (TöB) sind angehört worden. Davon haben 17 TöB eine Stellungnahme abgegeben. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der TöB sind ausgehändigt worden. Die einzelnen Stellungnahmen werden mündlich vorgetragen.
Beschluss: einstimmig   

Die vorgebrachten Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Kellerfeld" dienen zur Kenntnis und werden nach Abwägung aller Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung behandelt. Die beiliegende tabellarische Aufstellung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Beschlusses.        

Beschluss: einstimmig   

Die 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Kellerfeld“ in der Fassung vom 10.12.2013 wird gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Kellerfeld" tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Diese Bekanntmachung erfolgt erst nach Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Flachslanden durch das Landratsamt Ansbach und der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB.


8.      Verlegung der Kreisstraße AN 21 – Abschluss eines Vertrages mit der N-ERGIE Netz GmbH über die Teilverkabelung der 20-kV-Freileitungstrasse          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Vertrag der N-ERGIE Netz GmbH betreffend die Erdverlegung der Freileitung im Bereich der künftigen Kreisstraße AN 21 wird vorgestellt. Die Kosten betragen 4.760 € inkl. USt.  

Beschluss: einstimmig   

Der Markt Flachslanden nimmt das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH für die Verkabelung der Freileitung im Bereich der künftigen Kreisstraße AN 21 zum Preis von 4.760 € inkl. USt. an.         


9.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Weihnachtsmarkt 2013:           
Die vom Markt Flachslanden beschafften Tassen werden an die Vereine herausgegeben. Hierfür entrichten die Vereine an den Markt Flachslanden Pfand, das nach Rückgabe der Tassen an die Vereine zurückgegeben wird.     

Wärmenetz Flachslanden:       
Die Akquisition der Kunden macht erfreuliche Fortschritte. Die notwendige Anzahl von Kunden (120) kann voraussichtlich erreicht werden. Der einmalige Anschlusspreis verringert sich auf 3.000.- €, der Wärmepreis auf 5,8 ct/KWh.         


10.    Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.11.2013 – öffentlicher Teil

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.

Beschluss: einstimmig

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.11.2013 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.  

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Kartenausschnitt des geplanten Vorranggebiets WK 56