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Gemeinderatssitzung vom 14.04.2014 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bauvorhaben Nölp, Kohlenplatte 4;   
Neubau einer Garage  auf dem Grundstück  Fl.Nr. 551/23

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Es sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:  

Pultdach statt Satteldach
Blechfarbene Eindeckung (Trapezblech) statt naturrote Dacheindeckung       

Beschluss: einstimmig   

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antrag auf Zustimmung zu den Befreiungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.         


Bauvorhaben Hofmann, Neustetten;  
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 52/5, Gem. Neustetten        

Für das Bauvorhaben ist bereits ein Vorbescheid erteilt worden. Aus Sicht der Verwaltung steht dem gemeindlichen Einvernehmen zum Bauvorhaben nichts entgegen.      

Beschluss: einstimmig   

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   

2.      Immissionsschutzgesetze – Stellungnahme zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Bayer GbR für die bestehende Biogasanlage         

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Bayer GbR möchte für die bestehende Biogasanlage einen weiteren Motor mit einer elektrischen Leistung von 250 KW installieren. Hierfür benötigt die Bayer GbR eine Genehmigung nach BImschG. Die produzierte Strommenge pro Jahr erhöht sich dadurch nicht. Das Gleiche gilt für das eingesetzte Substrat. Die Stellungnahme der Gemeinde bezieht sich nur auf die Zustimmung in planungsrechtlicher Sicht. Einwände gegen die Genehmigung sind nicht ersichtlich.


Beschluss: einstimmig:
  

Der Markt Flachslanden stimmt dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Bayer GbR für die bestehende Biogasanlage zu.           

3.      Finanzwesen – Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 05.02.2014 den Entwurf des Verwaltungs-haushalts in der Fassung vom 05.02.2014 vorberaten. Der Marktgemeinderat hat am 25.02.2014 den Entwurf des Vermögenshaushalts in der Fassung vom 25.02.2014 beschlossen. Über die Haushaltssatzung gemäß Art. 63 GO ist noch nicht beraten und beschlossen worden.                                

Die Kämmerei hat nach den genannten Sitzungen die Entwürfe aus folgenden Gründen noch einmal in Teilen überarbeitet:

a) Die Abwasserabgabe des Jahres 2010 (fällig 2014), fällt deutlich höher aus als erwartet.
b) Das Ergebnis der Submission „Weitere Erschließung des Baugebiets Wolfsgruben“ steht fest.
c) Der Ingenieurvertrag betreffend die Erschließung des Baugebiets Wolfsgruben ist geschlossen worden.
d) Der Marktgemeinderat hat den Kauf weiterer Straßenbeleuchtungsanlagen beschlossen.
e) Die Planungskosten hinsichtlich Kinderkrippe II, Wasserleitungsumlegung „Gewerbegebiet Kellerfeld“ und „Friedhof Rosenbacher Str.“, Sanierung des Hochbehälters Wippenau und Abwasserbeseitigung „Verlegung Kreisstraße AN 21/Gewerbegebiet Kellerfeld“ wurden überprüft worden.
f) Die Tarifeinigung vom April 2014 ist eingearbeitet worden (3 % Erhöhung, mindestens jedoch 90,- €).

Mit der Sitzungseinladung ist eine Aufstellung der nachträglich geänderten Ansätze - gegliedert nach Verwaltungshaus- und Vermögenshaushalt ausgehändigt worden. Auf eine nähere Erläuterung verzichtet der Marktgemeinderat.     

Erster Bürgermeister Henninger verliest den Vorbericht zur Haushaltssatzung. Dieser Vorbericht ist als Tischvorlage verteilt worden.         

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2014 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.655.300 € übersteigt das Gesamtvolumen des Haushalts 2013 mit 5.010.158,- € um 645.142,- €. Im Verwaltungshaushalt ist eine Zunahme von 100.800,- € zu verzeichnen, die auf allgemeine Kostensteigerungen, Tariferhöhungen und eine unerwartet hohe Abwasser-abgabe zurückzuführen ist. Die Steigerung im Vermögenshaushalt von 1.600.158,- € auf 2.144.500,- € beruht größtenteils auf Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur wie z.B. den Kostenanteil der Gemeinde für die Verlegung der Kreisstraße AN 21, die Verlegung von Wasserleitungen und die weitere Erschließung des Baugebiets Wolfsgruben. Nach acht Jahren, in denen die Schulden der Gemeinde kontinuierlich abgebaut wurden, ist wegen der hohen Investitionen die Einplanung einer Kreditaufnahme nötig. Der Verlauf des Haushalts-jahres wird zeigen, in welcher Höhe die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme wirklich in Anspruch genommen werden muss. Keinesfalls soll der Weg der Haushaltskonsolidierung damit verlassen werden. Die Schulden sollen auch in Zukunft weiter abgebaut werden.    

Die Abwicklung des Haushalts 2014 wird erfreulicherweise durch weiterhin hohe Steuereinnahmen erleichtert, die allerdings durch geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Abführungen für die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage mehr als aufgezehrt werden. Die Gewerbesteuer konnte mit 358.000 € wieder vergleichsweise hoch angesetzt werden (Ansatz 2013: 300.000 €) und auch der Ansatz des gemeindlichen Einkommensteueranteils konnte mit 946.800 € nochmals um über 68.000 € gesteigert werden (Ansatz 2013: 878.700 €). Leider liegt der Ansatz für die Schlüsselzuweisungen mit 583.300 € um 87.700 € (Ansatz 2013: 671.000 €) niedriger als im Vorjahr, so dass die Steigerung der Gewerbesteuer und des Einkommensteueranteils fast wieder aufgezehrt wird. Äußerst ärgerlich ist, dass die Kreisumlage deutlich auf 877.400 € steigt (Ansatz 2013: 712.500 €). Sie liegt damit um 164.900 € höher als im vergangenen Jahr und erreicht den höchsten Wert aller Zeiten.    

Zusammengefasst muss man daher feststellen, dass der leichten Verbesserung auf der Seite der wichtigsten Einnahmen von insgesamt 38.300 € eine deutliche Steigerung auf der Seite der wichtigsten Abführungen gegenübersteht. Zusammen mit der leichten Steigerung der Gewerbesteuerumlage um 5.500 € auf voraussichtlich 75.500 € belastet den diesjährigen Haushalt des Marktes Flachslanden eine Steigerung der Abführungen (Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) um 170.400 €. Auch dies ist ein Grund für die etwas angespanntere Gesamtsituation des Haushalts 2014.          

Hier die wichtigsten Einnahmen und Abführungen im Verwaltungshaushalt im Überblick. Die Werte der vergangenen Jahre sind die Ergebnisse der Jahresrechnung.           

Die Saldierung der wichtigsten Einnahmen mit den wichtigsten Abführungen ergibt das folgende Bild. Daran lässt sich gut erkennen, dass der Haushalt 2014 unter ungünstigeren Bedingungen abgewickelt werden muss als die beiden vorangegangenen.     

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 2014 beträgt 430.800,- €. Die Ordentliche Tilgung von Krediten beträgt in diesem Haushaltsjahr 215.700,-€. Die Mindestzuführung, die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV der Höhe der ordentlichen Kredittilgung entsprechen muss, ist erreicht. Außerdem kann mit der Zuführung der Erwerb von beweglichen oder sonstigen Sachen des Anlagevermögens finanziert werden. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit je 550 v.H. sowie für die Gewerbesteuer mit 320 v.H. werden unverändert wie im Vorjahr festgesetzt.      

Unser wichtigstes Ziel im Bereich der Finanzen ist, den Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent weiter zu gehen. Die Gemeinde kann seit 2008 nun schon auf eine sehr erfolgreiche Konsolidierungsphase zurück blicken. Wenn man die Verbindlichkeiten des Marktes Flachslanden gegenüber der Fa. BayernGrund für die Finanzierung des ersten Ausbauabschnitts des Baugebiets Wolfsgruben zu den Schulden hinzurechnet, konnten diese von An-fang 2008 bis Ende 2013 bereits von rund 4.797.000 € auf 2.370.489 € reduziert werden. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre Verbindlichkeiten innerhalb von sechs Haushaltsjahren trotz nicht unbedeutender Investitionen und teilweise schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen um über 50 % senken konnte.         

Im laufenden Haushaltsjahr muss jedoch - wie schon ausgeführt - eine Darlehensaufnahme in Höhe von 495.350 € eingeplant werden, um die vorgesehenen Investitionen vollständig finanzieren zu können. Wenn man die ordentliche Tilgung der vorhandenen Darlehen in Höhe von ca. 215.700 € davon abzieht, verbleibt noch eine Netto-Kreditaufnahme in Höhe von 279.650 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt unter Zugrundelegung von 2.356 Einwohnern (Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand 30.09.2013) voraussichtlich von 1.006 €/EW am Anfang des Haushaltsjahres auf 1.125 €/EW am 31.12.2014.    

Beschluss: einstimmig         

Der Marktgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2014 mit seinen Anlagen (Stellenplan, Finanzplan) in der vorgelegten Form zu.

Haushaltssatzung 

des Marktes Flachslanden (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2014

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Flachslanden folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.510.800,-- € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.144.500,-- € ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 495.350,-- € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)= 550 v.H.
 b) für die Grundstücke (B)= 550 v.H.

 2. Gewerbesteuer = 320 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan  wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.           

Flachslanden, 14.04.2014

Markt Flachslanden

Hans Henninger
Erster Bürgermeister


4.     
Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Neues Wärmenetz Flachslanden:

Das Landratsamt Ansbach hat die rechtsaufsichtliche Genehmigung hinsichtlich der Bürgschaft des Markts Flachslanden zur Finanzierung des neuen Wärmenetzes erteilt. Die Höhe der Bürgschaft würde 1.450.000,- € betragen. Der Wortlaut der Genehmigung wird verlesen. Wegen der vorgesehenen Änderungen des EEG besteht jedoch eine große Rechtsunsicherheit, was die Verwirklichung des neuen Wärmenetzes angeht. Trotzdem muss jetzt entschieden werden, ob weiter abgewartet wird, das Neue Wärmenetz endgültig eingestellt oder in reduzierter Form gebaut wird. Die Arbeitsgruppe Wärmenetz berät über das weitere Vorgehen. Eine Entscheidung soll bis zum Ende der KW 17/2014 fallen.         

NorA Bürgerwindpark Birkenfels:         

Derzeit wird auf die Verbindlicherklärung des Regionalplans durch den Regierungspräsidenten gewartet. Bis auf eine Unterschriftenliste, die kurzzeitig im EDEKA-Markt ausgelegen hat, ist von den Windkraftgegnern derzeit nichts zu hören. Eine Aufforderung, zur Petition Stellung zu nehmen, ist bisher nicht ergangen.      

Besuch in den Partnergemeinden Cornil und Sainte Fortunade von 19.-22.06.2014: 

Der Besuch wird vom Partnerschaftsverein organisiert. Die Fahrtkosten betragen 50,- € pro Person. Jugendliche zahlen nichts. Besondere Einladung ergeht an die Mitglieder des Gemeinderats als Gegenbesuch zum Besuch der französischen Gemeinderäte im November 2012.


5.     
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2014 – öffentlicher Teil  

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: einstimmig   

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.03.2014 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.

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