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Gemeinderatssitzung vom 17.02.2014 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bauvorhaben Bayer GbR, Flachslanden       
Überdachung von Fahrsilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 681, Gem. Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.     

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Bauvorhaben Schwarz und Scheuerpflug, Flachslanden, Ortsteil Virnsberg      
Erweiterung einer Wohnung im bestehenden Anwesen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/1, Gem. Virnsberg     

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.     

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauvorhaben Weihmann, Flachslanden, Ortsteil Sondernohe       
Einbau einer Wohnung in bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 66, Gem. Sondernohe    

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Der Nachbar hat der Abstandsflächenübernahme zugestimmt. Die Baugenehmigungsbehörde hat eine Baugenehmigung nach Änderung des BV in Aussicht gestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.   

Beschluss: 14-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Marktgemeinderat Weihmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.          

 

Bauvorhaben Nicholson, Ansbach      
Errichtung eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/6, Gem. Virnsberg

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Am alten Turm“ beantragt:

Nichteinhaltung der Baugrenzen und Baulinien

Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.       

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.

 

Bauvorhaben Schmidt, Flachslanden
Aufstockung eines Gebäudes und Bau von zwei Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 828/8, Gem. Flachslanden      

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.     

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

2.      Erneuerbare Energie – Neues Wärmenetz Flachslanden – Bericht über den Stand der Planung und Beschluss über die Umsetzung  

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Schirmer/Herr Fischer:

Bisher sind 121 Vorverträge abgegeben worden. Der Abschluss eines weiteren Vorvertrags ist mündlich in Aussicht gestellt worden. Der wirtschaftliche Betrieb ist daher nach den Berechnungen des Ingenieurbüros Schirmer und der EBA-GmbH machbar. Die Kalkulation stützt sich auf 120 Anschlussnehmer. Die Trassenlänge beträgt rund 7,7 km.

Das Ingenieurbüro Schirmer hat die Investitionskosten wie folgt geschätzt:   

Kostengruppe 300 (Bauwerk): 10.000,- € 
Kostengruppe 400 (Technische Anlagen): 641.000,- € 
Kostengruppe 500 (Leitung): 1.413.970,- € 
Kostengruppe 700: (Nebenkosten): 210.000,- € 

Gesamt: 2.274.970, -- € (ohne USt.), 2.707.214,30 € (mit USt.)     

Die EBA-GmbH beziffert die Investitionskosten unter Berücksichtigung eines Aufschlags i.H.v. 206.840,- € für Unvorhergesehenes auf 2.482.080,- € ohne USt. Abzüglich der staatlichen Förderung (BAFA und KfW) i.H.v. 732.096,- € und des Anschlussbeitrags der Anschlussnehmer i.H.v. 302.521,- € (120*2.521,- €) verbleibt der Neuen Energie Markt Flachslanden UG eine Investition i.H.v. 1.447.463,- € ohne USt. Unter Hinzurechnung der USt. muss die Neue Energie Markt Flachslanden UG einen Betrag von 1.722.480,97 € für die Investition aufbringen.          

Wird die staatliche Förderung außer Acht gelassen, belaufen sich die jährlichen Kosten auf 254.290,- € ohne USt. Pro kW/h müssten 9,23 ct ohne USt. bezahlt werden. Unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung und des Anschlussbeitrags der Anschlussnehmer ergeben sich jährliche Kosten von 192.231,- € ohne USt. Der Preis pro kWh beträgt lt. EBA-GmbH 5,8 ct inkl. USt, der Grundpreis 36,- €/KWHeizleistung inkl. USt.     

Die EBA-GmbH legt einen Wärmebedarf von 2.755.000 kW/h der Anschlussnehmer zugrunde. Der durchschnittliche Netzverlust wird auf 30% geschätzt. Unter Hinzurechnung des durchschnittlichen Netzverlustes beläuft sich der Wärmebedarf auf 3.581.500 kW/h. Die Wärme liefern eine Biogasanlage sowie die erweiterte gemeindliche Biomasseheizung. Der Bedarf an Hackschnitzel bewegt sich bei 251 to/Jahr. Der Preis hierfür beträgt 100,- €/to ohne USt. Die maximale Wärmelast (alle Anschlussnehmer heizen und verbrauchen Warmwasser unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors) wird auf 1.482 KW geschätzt. Die Ölheizung der Grundschule dient als Spitzenlastreserve. Ein zweiter Ofen zur Verbrennung von Hackschnitzeln wird neben dem Bestehenden im Rathaus/Grundschule installiert.

Erster Bürgermeister Henninger stellt klar, dass die Leistung, die die Gemeindeverwaltung für die Neue Energie Markt Flachslanden UG erbringt, vom Leistungsempfänger bezahlt wird. Ggf. wird zusätzliches Personal eingestellt. Es werden Überlegungen angestellt, wonach der Markt Flachslanden von der Neue Energie Markt Flachslanden UG Wärme bezieht und Miete für die Nutzung des Raums erhält, in dem der zweite Ofen aufgestellt wird. Der Markt Flachslanden soll jedenfalls keinen Nachteil erleiden.    

Beschluss: 13-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimme:    

Der Marktgemeinderat beauftragt die Neue Energie Markt Flachslanden UG mit der weiteren Planung für das Wärmenetz Flachslanden. Die Neue Energie Markt Flachslanden UG kann einen Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Schirmer, Sugenheim (Gesamthonorar für alle Leistungsphasen = 10 % der Baukosten) abschließen. Für die Vergaben und die weiteren Entscheidungen zur Errichtung des Wärmenetzes Flachslanden ist der Gemeinderat zuständig. Für die Abwicklung der Baumaßnahme wird analog der Baumaßnahme Sanierung Schule/Umbau als Rathaus ein Bauausschuss eingesetzt. Der Beschluss über die Besetzung des Bauausschusses für die Umsetzung des Wärmenetzes vom 11.06.2013 (Besetzung = Gemeindlicher Bauausschuss + drei Wärmekunden, Entscheidungsbefugnis bis 20.000 €) wird bestätigt.    


3.      Erneuerbare Energie – NorA-Bürgerwindpark Birkenfels – Erlass einer Satzung zur Reduzierung der baurechtlichen Abstandsflächen für das künftige Vorranggebiet WK 56

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Zeilinger:         

Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Bürgerwindparks Birkenfels werden auch die baurechtlichen Abstandsflächen geprüft. Grundsätzlich sind diese 1 H = Höhe der Anlagen inkl. Rotor = 200,8 m (196,3 m + 4,5 m Exzentrität). Mehrere Eigentümer benachbarter Grundstücke müssten einer Abstandsflächenübernahme zustimmen. Der Erlass einer Satzung gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO (Abweichung von Abstandsflächen) kann die Zahl der Eigentümer, die in eine Abstandsflächenübernahme einwilligen müssten, reduzieren. Grundstückseigentümer, die eine Abstandsflächenübernahme nicht ablehnen, sollen trotzdem entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigungszahlung richtet nach Vorgaben der Bayerischen Staatsforsten. Der Markt Dietenhofen hat eine vergleichbare Satzung erlassen im Hinblick auf den Bau der beiden Windenergieanlagen bei Neudorf. Der Standort der Anlagen und damit der Abstand zur Wohnbebauung ist von der Satzung nicht berührt und bleibt unverändert.

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:2-Nein-Stimmen:  

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass einer Satzung über die Abweichung von Abstandsflächen für den Bereich des geplanten Bürgerwindparks Birkenfels in der Fassung des Entwurfs vom 17.02.2014 zu. Der beiliegende Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.

 

4.      Bekanntgaben/Sonstiges           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

entfällt

 

5.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2014– öffentlicher Teil  


Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: einstimmig   

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 03.02.2014 – öffentlicher Teil – wird genehmigt     

 

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Gelb schraffiert: Bereich, in dem die Satzung zur Reduzierung der baurechtlichen Abstandsflächen gilt (geplantes Vorranggebiet WK 56)