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Gemeinderatssitzung vom 17.09.2013 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne

BV Christian Schächer, Nelkenweg 8

Abbruch und Neubau eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus, Nelkenweg 8, Fl.Nr. 828/5, Gemarkung Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Die Beteiligung der Nachbarn ist nachzuholen. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   


BV Albrecht, Rosenstraße 2, Oberdachstetten

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Rosenbach 10 c, Fl.Nr. 1922, Ge-markung Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Die Beteiligung der Nachbarn ist nachzuholen. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

2.      Erneuerbare Energie – NorA-Bürgerwindpark Birkenfels – Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Markt Flachslanden und der Naturenergie Zeilinger UG (haftungsbeschränkt)

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Entwurf der Vereinbarung ist mit der Ladung übersandt worden. Die Kooperationsvereinbarung ist in der vorliegenden Form von den Gemeinderäten der übrigen NorA-Gemeinden beschlossen worden. Zwischen Erstem Bürgermeister Henninger war zuletzt noch die Frage strittig, ob auch den Gemeinden ein Recht zur Beteiligung eingeräumt werden soll (Nr. III Nr. 3 der Kooperationsvereinbarung). Im Übrigen herrscht Übereinstimmung.           

Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sind angewiesen, vorerst keine Standortsicherungsverträge mehr abzuschließen. Die NorA-Bürgermeister wollen politischen Druck ausüben. Am 16.09.2013 hat ein Pressetermin stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten am 01.10.2013 Gelegenheit, sich über das Vorhaben zu informieren. In den übrigen NorA-Gemeinden finden ebenfalls Informationsveranstaltungen statt. Wenn sich nicht genügend Bürgerinnen und Bürger beteiligen, bleibt die Option, den Kreis der zu Beteiligenden auszuweiten, z.B. Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger außerhalb der NorA, die N-ERGIE, Stadtwerke. Im Fall des Scheiterns des Projekts (IV. Nr. 4 der Kooperationsvereinbarung) kommen auf den Markt Flachslanden höchstens 18.000,00 € zu. Alle Kosten des Verfahrens (II. Nr. 1 der Kooperationsvereinbarung), z.B. Kosten der Bauleitplanung, trägt die Betreibergesellschaft. Wenn die Naturenergie Zeilinger UG das Vorhaben aufgibt, hat der Markt Flachslanden keine Kosten nach IV. Nr. 4 der Kooperationsvereinbarung zu tragen.       

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den Kooperationsvertrag in der Form zu beschließen, wie er auch in übrigen NorA-Gemeinden beschlossen wurde. Einer Gemeindebeteiligung soll kein Vorrang eingeräumt werden, da Bürgerbeteiligungen an erster Stelle stehen sollen. Ob sich die Gemeinde im Rahmen einer Bürgerbeteiligung einbringt oder im Fall von nicht genügend vorhandenem Eigenkapital von NorA-Bürgern mit einer höheren Summe beteiligt soll in einer späteren Sitzung entschieden werden.    

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimme     

Der Kooperationsvereinbarung in der vorgelegten Form (wie in den übrigen NorA-Gemeinden beschlossen) wird zugestimmt.

 

3.      Ortsrecht – Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs an der Rosenbacher Straße und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)            

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger          

Der Entwurf der Friedhofssatzung ist mit der Ladung übersandt worden. Der Entwurf orientiert sich an der Mustersatzung, die der Bayerische Gemeindetag bereitgestellt hat. Die Vorschriften der Satzung werden vorgetragen. In § 6 wird statt der fest vorgegebenen Öffnungszeiten das Wort „tagsüber“ verwendet. Es ist zulässig, in einer Doppelgrabstätte eine Urne zusätzlich, in einer Vierfachgrabstätte zwei Urnen zusätzlich zu bestatten. Das Grabmal einer Vierfachgrabstätte darf nicht breiter als 0,80 m (vorher: 1,60 m) sein.            

Beschluss: einstimmig   

Die Friedhofssatzung in der Fassung des am 17.09.2013 vorgelegten Entwurfs wird mit folgenden Änderungen erlassen:   

§ 6 erhält folgende Fassung:

§6 Öffnungszeiten

(1) Der Friedhof des Marktes Flachslanden ist an allen Tagen der Woche tagsüber geöffnet. 

(2) Der Markt Flachslanden kann das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen oder gestatten.“ 

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Bei einer Doppelgrabstätte werden die Verstorbenen übereinander bestattet. Bei einer Vierfachgrabstätte werden die Verstorbenen nebeneinander und übereinander bestattet. In einer Urnengrabstätte werden bis zu vier Urnen bestattet. Bei den Grabstätten im Eichen-hain wird nur eine Urne bestattet. In einer Doppelgrabstätte kann zusätzlich eine Urne bestattet werden. In einer Vierfachgrabstätte können zusätzlich zwei Urnen bestattet werden.“   

§ 18 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Bei Vierfachgrabstätten: Höhe 1,30 m, Breite 0,80 m

Bei Ziffer 1 und 2 sind nur stehende Steine mit einer Tiefe von max. 0,40 m zulässig. Grabplatten sind unzulässig mit Ausnahme der Gräber im Feld Nr. 6.“

 

4.      Ortsrecht – Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof an der Rosenbacher Straße

Die Gebührensatzung ist zu ändern. Ein Entwurf ist mit der Ladung übersandt worden. Die Gebühr für eine Grabstätte im Eichenhain (pflegentbundene Urnengrabstätte) soll genau so viel wie betragen wie ein herkömmliches Urnengrab (360,- €). Die speziellen Auslagen für das Urnengrabfeld Eichenhain sollen auf die einzelnen Urnengräber umgelegt werden.          

Beschluss: einstimmig   

Die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des Entwurfs vom 17.09.2013 wird erlassen.   

 

5.      Bekanntgaben/Sonstiges

Richtfunkanlage Virnsberg; Eingabe vom 12.04.2013: 

Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hat am 11.07.2013 beschlossen, die Eingabe als erledigt zu betrachten. Das Schreiben des Landtagsamt vom 08.08.2013 ist verlesen worden. Die Fertigstellung der Richtfunkanlage ist Ende Oktober 2013 geplant.         

Besuch aus den französischen Partnergemeinden:        

Vom 04.10. – 07.10.2013 werden 36 Gäste aus Cornil und Ste-Fortunade in Flachslanden erwartet. Erster Bürgermeister Henninger bedankt sich bei Gemeinderätin Nicole Guggenberger für die Vorbereitung.       


Bau der zweiten Kinderkrippe:  

Die Bauarbeiten schreiten planmäßig voran. Das Protokoll der Sitzung des Kindergartenausschusses vom 08.08.2013 ist dem Marktgemeinderat ausgehändigt worden. 

Mobilfunkmast im Hochholz (Markt Flachslanden):     

Die Deutsche Telekom setzte mit Schreiben vom 28.08.2013 den Markt Flachslanden in Kenntnis, dass der Mobilfunkstandort „Oberdachstetten-Hohenau“ um LTE und UMTS erweitert wird.           

Behindertenbeauftragter:

Auf Frage ist dem Landratsamt Ansbach mitgeteilt worden, dass bis zu den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014 kein Behindertenbeauftragter bestellt wird. Diese Funktion übernimmt bis dahin Erster Bürgermeister Henninger. Nach der Wahl wird darüber beraten und entschieden.     

6.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.08.2013 – öffentlicher Teil 

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: einstimmig

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 05.08.2013 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.

Marktgemeinderat Hein erkundigt sich, ob das Guthaben der Teilnehmergemeinschaft Neustetten (Flurbereinigung) zur Hälfte für die Instandsetzung von Wegen im Ortsteil Neustetten verwendet werden kann. Die andere Hälfte sollte der Markt Flachslanden übernehmen. Dieser Vorschlag wird vom Marktgemeinderat nicht weiter verfolgt.

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