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Gemeinderatssitzung vom 19.02.2013 - öffentlicher Teil

1.        Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:        


Karl Sulzer, Ruppersdorf 11; Anbau einer Garage an ein bereits bestehendes Garagengebäude auf dem Grundstück Ruppersdorf 11    

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Beschluss: (einstimmig)       

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  


Roland Hornig, Rosenbach 5a; Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Kellerfeld 1
          

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Beschluss: (14-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen)       

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  

Marktgemeinderat Hornig nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.    

Klaus Schmidt, Borsbach 20a; Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Borsbach 20a       

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.    

Beschluss: (einstimmig)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  



2.      Weiterführung der Zahnarztpraxis Flachslanden ab 01.04.2013 – Vorstellung des neuen Zahnarztes Dr. Zoellner
   

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Zahnarztpraxis Dr. Kraft wird Herr Dr. Zoellner, Zahnarzt aus Dietenhofen, ab 01.04.2013 weiterführen. Aus terminlichen Gründen kann sich Herr Dr. Zollner in der heutigen Sitzung nicht vorstellen.       



3.      Erneuerbare Energie – Wärmenetz Flachslanden – Bericht über den aktuellen Sachstand und Beschluss über das weitere Vorgehen
      

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Alle Haushalte in Flachslanden wurden um die Jahreswende über das geplante Wärmenetz informiert. Voraussichtlich ergeben sich für die Anschlussnehmer folgende Kosten:       

-  Einmaliger Anschlusspreis pauschal 5.000,- €
- Jährlicher Grundpreis von 36,- € brutto pro zur Verfügung gestelltem kW Heizleistung (= Leistung der zu ersetzenden Heizung)       
-  Arbeitspreis von 6,7 Cent brutto pro kWh verbrauchte Heizenergie 
-  Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages 10 Jahre       
-  Drei Jahre Preisgarantie, alle Preise inkl. MwSt.        

147 Hauseigentümer haben ernsthaftes Interesse bekundet. 23 davon haben Fragen/-Bedingungen gestellt. Im Rahmen der vorbereitenden Planung des Wärmenetzes konzentrierten sich die Gespräche auf folgende Punkte:     

- Kalkulation der Kosten des Wärmenetzes unter Betrachtung der Leitungsführung, der voraussichtlichen Anzahl der Anschlussnehmer, des Wärmebedarfs sowie der dadurch nötigen zusätzlichen Spitzenlastheizung.
- Berechnung der möglichen Fördermittel unter Zugrundelegung der wahrscheinlichen Auslegung des Netzes.
- Ausschluss der Förderschädlichkeit der Einbeziehung der vorhandenen Biomasseheizung am Rathaus in das Wärmenetz für die Gemeinde.    
-  Erfahrungen von Betreibern schon realisierter Wärmenetze. 
-  Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Planer.        
- Überlegungen zur Rechtsform der Betreibergesellschaft unter Betrachtung der steuerlichen Folgen und der künftigen betrieblichen Abläufe.        

Herr Fischer (EBA GmbH, Triesdorf), Herr Haag (Steuerkanzlei Haag & Tischer, Uffenheim) sowie Herr Schirmer (Ingenieurbüro Schirmer, Sugenheim) stehen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.        

Wenn zwischen 120 bis 140 Anschlussnehmer an das Wärmenetz anschließen, kann das Wärmenetz wirtschaftlich betrieben werden. In diesem Fall kann die Biomasseheizung am Rathaus als Spitzenlastheizung nach einer Erweiterung ausreichen. Diese ist bis zu einer Mehrleistung von 400 kW/h, insgesamt somit 600 kW/h möglich. Zusätzlich sollen noch je ein Pufferspeicher an den Biogasanlagen errichtet werden. Die Kosten für die Errich-tung einer weiteren Spitzenlastheizung können so eingespart werden. Im Falle eines Ausfalles einer der Biogasanlagen oder der Biomasseheizung könnte in kurzer Zeit eine Notölheizung (sog. Hotmobil) angeschlossen werden.    

Kosten der Investition:  ca. 2.317.060.- €        
Förderung:                      ca.    597.900.- €        
Anschlussentgelt:          ca.    504.000.- €        

Unter Berücksichtigung der Förderung und des einmalig einzuhebenden Anschlußentgelts reduziert sich die Höhe der Investition auf 1.215.160.- €.

Als beste Rechtsform zum Betrieb des Wärmenetzes wird die Neue Energie Markt Flachs-landen UG erachtet. Die Rechtsform „GbR“ oder „Genossenschaft“ ist nicht zu befürworten. Die Führung einer Genossenschaft dieser Größe auf rein ehrenamtlicher Basis, insbesondere auch die betriebswirtschaftliche Führung (Einkauf, Wärmekostenabrechnung, Verwaltung usw.) wird kritisch gesehen. Auch die engen Verflechtungen mit der Gemeinde (z.B. Integration der Biomasseheizung am Rathaus in das Wärmenetz, Holzlieferung durch die Gemeinde, Benutzung von Gemeindegrund für das Netz) sprechen für die Betriebsführung durch eine gemeindliche GmbH. Außerdem sind bei einer Bürgschaft durch die Gemeinde Kommunalkonditionen für die Darlehen denkbar.           

Auf Nachfrage erklärt Erster Bürgermeister Henninger, dass dem Markt Flachslanden für den Betrieb des Wärmenetzes keine Kosten entstehen werden. Die Neue Energie Markt Flachslanden UG zahlt für die in Anspruch genommenen Leistungen des Marktes Flachslanden. Wirtschaftliche Risiken sieht Erster Bürgermeister Henninger als beherrschbar an. Für ihn überwiegen eindeutig die Chancen. Er vertritt die Auffassung, dass die Mehrarbeit von der Gemeindeverwaltung und von den Gemeindearbeitern erledigt werden kann, möglicherweise müssten Arbeitsstunden erhöht und von der GmbH erstattet werden. Mögliche Gewinne aus dem Betrieb des Wärmenetzes sollen v.a. den Kunden zugutekommen und nicht für allgemeine gemeindliche Aufgaben verwendet werden. Kostenreduzierungen für die Wärmekunden werden bei entsprechender wirtschaftlicher Lage durch Preissenkungen oder Rückvergütungen möglich sein. Über die Preisgestaltung des Wärmepreises wird der Gemeinderat entscheiden.       

Auch in einer möglichen Bürgschaft des Marktes Flachslanden für das Darlehen sieht er kein unkalkulierbares Risiko, da er die Rückzahlung als sicher erachtet. Erster Bürgermeister Henninger erläutert, dass auch der Markt Flachslanden Kunde des Nahwärmenetzes werden wird, jedoch dann Miete für die Heizung fällig wird und Hackschnitzel geliefert werden.

Nach den Worten von Herrn Fischer beträgt die Leitungslänge inkl. Zuleitungen ca. neun Kilometer. Durch die große Länge ist eine KFW-Förderung nicht möglich. Die Anschlussnehmer müssen dem Durchlauf von Rohrleitungen des Nahwärmenetzes durch ihr Grundstück zustimmen. Ein Schaubild verdeutlicht den Verlauf der Leitung. Es muss keine Mindestwärmemenge abgenommen werden. Die Grundgebühr richtet sich nach dem Wärmebedarf in kW. Dieser Wärmebedarf in kW wird jeweils im Einzelfall ermittelt. Ein Wärmenetz kann, sofern keine technischen Gründe entgegenstehen, im eingeschränkten Umfang erweitert werden. Die noch zu errichtenden Häuser im Baugebiet „Wolfsgruben“ können vom Wärmenetz erschlossen werden. Der Wärmepreis wird nach drei Jahren neu kalkuliert. Was die Vertragsgestaltung betrifft, werden Muster zur Verfügung gestellt, die jedoch einer fachlichen Prüfung bedürfen. Diese Verträge enthalten Preisanpassungsklauseln. Die KfW-Bank bietet ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Anschlussentgelts.

Beschluss: (14-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimme)         

Der Marktgemeinderat beauftragt die Neue Energie Markt Flachslanden mit der weiteren Planung für das Wärmenetz Flachslanden. Die Finanzierung wird mit den Förderinstituten geklärt, von den Banken werden Angebote für die Finanzierung eingeholt. Den Hauseigentümern, die ernsthaftes Interesse an einem Anschluss bekundet haben, wird ein Angebot auf Basis der bekannten Konditionen gemacht. Die Neue Energie Markt Flachslanden UG kann einen Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Schirmer, Sugenheim (Gesamthonorar für alle Leistungsphasen = 10 % der Baukosten) abschließen. Für die Vergaben und die weiteren Entscheidungen zur Errichtung des Wärmenetzes Flachslanden ist der Gemeinderat zuständig. Für die Abwicklung der Baumaßnahme wird analog der Baumaßnahme Sanierung Schule/Umbau als Rathaus ein Bauausschuss eingesetzt.



4.      Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen für das Jahr 2013

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Entwurf der Verordnung des Marktes Flachslanden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet von Flachslanden für das Jahr 2013 wurde mit der Sitzungseinladung ausgehändigt. Die Verkaufsstellen sollen an folgenden Tagen offenhalten dürfen:    

10.03.2013, 28.04.2013, 09.06.2013 und 11.08.2013   

Beschluss: (einstimmig)        

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen für das Jahr 2013 in der Fassung des Entwurfs vom 19.02.2013.         



5.      Feststellung der Jahresrechnung 2008
                       

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Jahresrechnung 2008 wurde nach Feststellung der Staatlichen Rechnungsprüfung vom Gemeinderat bisher nicht festgestellt.

Ergebnis der Jahresrechnung 2008:        
Verwaltungshaushalt: 3.057.036,50 € (Einnahmen und Ausgaben)     
Vermögenshaushalt: 2.903.545,61 € (Einnahmen und Ausgaben)       
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt: 761.557,18 €           

Der Haushalt ist ausgeglichen.   

Beschluss: (einstimmig)        

Der Gemeinderat billigt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 und erteilt die Entlastung für die Verwaltung.        



6.      Bekanntgaben/Sonstiges           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bedrohung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern durch eine EU-Konzessionsrichtlinie     

Das Europäische Parlament diskutiert über die Einführung einer Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. Der Bayerische Gemeindetag und andere kommunale Spitzenverbände für-chten eine Liberalisierung des Wassersektors „durch die Hintertür“. Bis auf die FDP wenden sich die Parteien im Bayerischen Landtag gegen diese Richtlinie.   

Mit der Sitzungseinladung wurden weitergehende Informationen ausgehändigt. Die jeweiligen Abgeordneten des Europäischen Parlaments sollten in dieser Angelegenheit angesprochen werden. Mit der Beteiligung an der europäischen Bürgerinitiative „right2water“ kann die europäische Kommission dazu gebracht werden, sich mit diesen Forderungen auseinanderzusetzen. Die Abgabe von Unterschriften ist auf der Internetseite http://www.right2water.eu/de möglich. Dort finden sich auch weitere Informationen.

Zweiter Bürgermeister Kirschbaum stellt hierzu folgenden Antrag:    
Die kommunale Wasserversorgung genießt das uneingeschränkte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und sichert eine Trinkwasserqualität auf höchstem Niveau bei niedrigen Tarifen. Es besteht in diesem Bereich nicht der geringste Bedarf einer Veränderung. Demgegenüber steht der Versuch, über eine neue EU-Richtlinie für die Konzessionsvergabe bei Dienstleistungen eine Liberalisierung durch die Hintertüre einzuführen. Ein erster Schritt dahin war der Beschluss des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments vom 24, Januar 2013, die kommunale Wasserversorgung nicht als Ausnahmetatbestand der Richtlinie anzuerkennen. 
Das ist ein Schritt in die falsche Richtung, auch wenn nur Teilbereiche der Wasserver-sorgung unter Privatisierungsdruck geraten. Wir als Gemeinderat des Marktes Flachslanden fordern im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden die Bundesregierung auf, sich aktiv für eine Ausnahmeregelung einzusetzen und gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung anzugehen! Vier von fünf Bundestagsfraktionen haben sich gegen den Einbezug der kommunalen Wasserwirtschaft in den Geltungsbereich der Richtlinie ausgesprochen! Die Bevölkerung ist eindeutig dagegen – dieses überwältigende Votum in der deutschen Öffentlichkeit darf nicht übergangen werden!          
Wir fordern Bundeskanzlerin Merkel und die zuständigen Minister Rösler und Aigner auf, im EU Ministerrat die Richtlinie in dieser Form abzulehnen. Wir fordern die gesamte Bundesregierung auf, ihre bisherige abwartende und passive Haltung aufzugeben und mitzuhelfen, die bisherige sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland zu schützen!    

Beschluss: (einstimmig)

Der Wortlaut dieses Antrags wird vom Gemeinderat als Beschluss übernommen.       



Bitte von Landrat Dr. Ludwig um Unterstützung des Weißen Rings
         

Personen, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Opferhilfsorganisation „Weißer Ring“ haben, möchten sich bitte beim Landratsamt Ansbach melden. Im Mitteilungsblatt werden noch Einzelheiten bekannt gegeben.    



Termine der Ortsteil- und Bürgerversammlungen
    

-  Sondernohe, Donnerstag, 14.02.2013, 20.00 Uhr, Gasthaus Stöhr/Hofmann
-  Neustetten, Sonntag, 17.02.2013, 20.00 Uhr, Gemeinschaftsraum    
-  Virnsberg, Donnerstag, 21.02.2013, 20.00 Uhr, Gasthaus „Zum Kreuz“      
-  Kettenhöfstetten, Mittwoch, 27.02.2013, 20.00 Uhr, Gasthaus „Zum Schmied“     

Offizielle Bürgerversammlung für die gesamte Gemeinde Flachslanden findet am Donnerstag, 28.02.2013, um 20.00 Uhr im Gasthof „Rose“ statt.        



Genehmigung der Niederschrift vom 28.01.2013 – öffentlicher Teil
    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:   

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.                     

Beschluss: (einstimmig)  

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 28.01.2013 – öffentlicher Teil wird genehmigt.

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