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Gemeinderatssitzung vom 19.06.2012 - öffentlicher Teil

1. Baupläne

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

BV Anton Guggenberger, Schloßstraße 15

Umbau/Teilabbruch einer Scheune

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Das bereits in der Sitzung am 16.01.2012 vorgestellte Bauvorhaben wurde wegen denkmalschutzrechtlicher Belange geändert.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

 

BV Thomas und Monika Geim, Ebenhofstraße 10

Anbau eines Wintergartens

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

 

BV Christoph Arnold, Birkenfels 9

Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Pferdestalls          

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt

 

 

2. Auftragsvergabe für eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung für Teilgebiete des Marktes Flachslanden

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Aufgrund zweier Biogasanlagen in der Nähe des Hauptorts Flachslanden und einer bereits in Betrieb befindlichen Hackschnitzelheizung in der Schule/Rathaus bestehen gute Voraussetzungen für die Errichtung eines Wärmeversorgungsnetzes im Hauptort Flachslanden. Der Erste Bürgermeister der Stadt Merkendorf - Herr Hans Popp – gab in einem Gespräch mit Ersten Bürgermeister Henninger Auskunft über die dortigen Aktivitäten i.S. Erneuerbarer Energie. Für die Stadt Merkendorf erstellt derzeit die EBA GmbH Triesdorf eine Machbarkeitsstudie über ein Wärmenetz im Bereich Merkendorf. Die Erfahrungen der Stadt Merkendorf sind sehr gut. Die EBA GmbH bietet die Studie zu einem Preis von 4.331,- € brutto an. Die Kosten können durch die Neue Energie Markt Flachslanden UG vorfinanziert werden, die voraussichtlich auch das Wärmenetz betreiben wird, wenn dieses realisiert wird.

 

Das Angebot beinhaltet alle Leistungen von der Auftaktveranstaltung, Berechnung des Wärmebedarfs, Erstellen des Wärmekonzepts, Kalkulation des Wärmepreises und Beantragen der Fördermittel. Das Angebot und der Vertragsentwurf wurden mit der Einladung zugeschickt.

 

Berichterstatter Herr Fischer, EBA-GmbH Triesdorf:

Ein Wärmeversorgungsnetz wird wie folgt gefördert:

 

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

 

Mind. 50% der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK); max. 20% der ansatzfähigen Investitionssumme

 

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau):

 

Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und pro Meter Leitungstrasse; 60,- €/m gebauter Trasse; 1.800,- € pro Hausanschluss.

 

TFZ (Technologie und Förderzentrum, Straubing)

 

Das TFZ fördert hauptsächlich die Einsparung von CO². Die Förderbedingungen sind eher von größeren Wärmeversorgungsnetzen zu erfüllen.

 

Eine geplante Novelle des KWKG sieht eine Förderung von 100,- €/m Trasse vor, wenn mind. 60% der Wärme aus KWK-Anlagen stammen und der Leitungsdurchmesser mindestens 100 mm beträgt.

 

Die Machbarkeitsstudie geht von zwei Biogasanlagen, einer Hackschnitzelheizung (Schule/Rathaus) und einem hohen Investitionsbedarf wegen veralteter Heizungsanlagen in den umliegenden Wohnhäusern aus.

 

Der Verlauf des Projekts (Vorstellung, Datenerhebung, Trassenverlauf, Finanzierungs-modelle, Vertragsgestaltung, Baubeginn und Projektende) wird erläutert. Einer Auftakt-veranstaltung schließt sich die Erarbeitung eines Wärmekonzepts (Ermittlung des Brennstoffverbrauchs, Feststellung des Brennstoffbedarfs, Berechnen der Spitzenlast) an. Eine betriebswirtschaftliche Bewertung (Investitionskosten, Betriebskosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Vollkosten pro kWh) zählt zu den Leistungen genau so wie ein Vorschlag betreffend den Wärmeabgabepreis. Einige bereits verwirklichte Projekte werden beschrieben.

 

Diese Machbarkeitsstudie kostet 3.500,- € zzgl. 4% Nebenkosten und zzgl. der MwSt. Bei Auftragsvergabe sind 25% des Rechnungsbetrags zur Zahlung fällig, bei Erhalt der Förderzusage 60% und bei Ende der Planung 15%. Der Kostenrahmen wird eingehalten, sofern nicht eine umfangreiche Nachbearbeitung der Machbarkeitsstudie gewünscht wird.

 

Fragen aus dem Marktgemeinderat werden ausführlich beantwortet. Erster Bürgermeister Henninger unterstützt den Auftrag zur Durchführung der Machbarkeitsstudie.

 

Beschluss: (13-Ja-Stimmen : 2-Nein-Stimmen)

 

Der Markt Flachslanden lässt über die Neue Energie Markt Flachslanden UG (haftungs-beschränkt) von der EBA-GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung eines Teilgebiets des Marktes Flachslanden erstellen. Es gelten die Konditionen des von der EBA GmbH vorgelegten Vertragsentwurfs vom 13.06.2012.

 

 

3. Friedhof an der Rosenbacher Straße – Pflasterung des nördlichen Gehweges und des Vorplatzes der Leichenhalle

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Ingenieur Krach:

Im nördlichen Bereich des Friedhofs an der Rosenbacher Straße sollen die Wege und der Vorplatz der Leichenhalle ähnlich wie der südliche Weg gepflastert werden. Die Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Christofori + Partner wurde mit der Einladung versandt. Herr Krach (Ingenieurbüro Christofori + Partner) präsentiert die geplante Maßnahme. Zuvor besichtigte der Marktgemeinderat die Örtlichkeit.

 

Gesamtkosten nordwestlicher Teil (inkl. Nebenkosten und MwSt): 35.000,- €

Mehrkosten bei vollständiger Pflasterung des Wegs: ca. 15.000,- €

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das Ingenieurbüro Christofori + Partner wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für die Pflasterung des gesamten nördlichen Bereichs des Friedhofs an der Rosenbacher Straße durchzuführen. Eingeladen werden die bekannten regionalen Firmen Ehemann, Flachslanden, FNB, Lehrberg-Unterheßbach und Schwab, Weihenzell-Haasgang.

 

 

4. Wasserversorgung – Umlegung der Hauptwasserleitung im Bereich des Friedhofs an der Rosenbacher Straße

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Ingenieur Krach:

Durch zwei Grabfelder des Friedhofs an der Rosenbacher Straße verläuft eine Hauptwasserleitung der gemeindlichen Wasserversorgung. Eine Verlegung der Leitung ist aus hygienischen und technischen Gründen (Gesundheitsvorsorge, möglicher Wasserrohrbruch) geboten. Für diese Maßnahme sind ca. 65.000,- € zu veranschlagen. Herr Krach (Ingenieurbüro Christofori + Partner) gibt Erläuterungen zur geplanten Maßnahme. Zuvor besichtigte der Marktgemeinderat die Örtlichkeit.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das Ingenieurbüro Christofori + Partner wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für die Umlegung der Hauptwasserleitung um den Friedhof an der Rosenbacher Straße durchzuführen. Eingeladen werden die bekannten Firmen.

 

 

 

5. Wasserversorgung – Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Wippenau

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Ingenieur Krach:

Der vom Ingenieurbüro Christofori und Partner in Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Wasserwart, Herrn Tyrach, entwickelte Sanierungsplan mit vier Bauabschnitten wird erläutert. Herr Krach beantwortet aufkommende Fragen und geht näher auf die einzelnen Maßnahmen ein. Zuvor besichtigte der Marktgemeinderat die Örtlichkeit.           

 

Die Maßnahme ist in vier Abschnitte gegliedert:

 

1. Abschnitt:   Wanddurchführungen Behälter 500 m³

                                   Kosten: 20.000.- €

 

2. Abschnitt:   Wanddurchführungen zwei Behälter jeweils 250 m³

                                   Kosten: 40.000.-€

 

3. Abschnitt:   Lüftungsanlage

                                   Kosten: 22.000.- €

 

4. Abschnitt:   Sanierung Rohrkeller

                                   Kosten: 160.000.- €

 

Gesamtkosten:            242.000.- €

 

Die ermittelten Kosten beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Das Ingenieurbüro Christofori + Partner wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für Bauabschnitt I+III (Wanddurchführungen des Behälters 500 m³ inkl. Lüftungsanlage) der Sanierung des Hochbehälters Wippenau durchzuführen. Eingeladen werden die bekannten Firmen.

 

 

6. Abschluss eines Systembetreuungsvertrags für die EDV-Anlage der Verwaltung

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Die Sicherstellung der fachgerechten Systembetreuung der EDV-Anlage der Gemeindeverwaltung neben der Verwaltungstätigkeit ist arbeitsintensiv und aus Sicht des Datenschutzes und der Datensicherheit auch sehr fragwürdig. Die Einstellung eines Systembetreuers scheidet aufgrund der Größe der Gemeinde aus. Die LivingData (Tochterfirma der AKDB; Hard- und Softwarelieferant) bietet eine Systembetreuung für 336,77 € brutto pro Monat an. Weitere Angebote wurden im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Hard- und Softwarelieferant und Systembetreuung nicht eingeholt. Im Gegenzug könnte der Vertrag mit der Landesfamilienkasse gekündigt werden, da die Festsetzung des Kindergelds zwischenzeitlich vereinfacht wurde.

 

 

 

 

Folgende Leistungen beinhaltet das Angebot:

 

-           Systemüberwachung und –planung

-           Wiederherstellen des Serversystems nach Systemabsturz

-           Wiederherstellen Workstations im Fehlerfall, ggf. Neuinstallation

-           Hotline durch telefonische Unterstützung und Fernwartung

-           Virenschutz und Überwachen der Datensicherung

-           Benutzerverwaltung und Druckerverwaltung

-           Datenpflege (löschen von nicht mehr benötigten Dateien)

-           Treiberupdates und Systemsoftwareupdates

-           Pflege der Serverdokumentation (Logbuch)

 

Beschluss: (14-Ja-Stimmen : 0-Nein-Stimmen)

 

Der Markt Flachslanden nimmt das Angebot der Fa. LivingData zum Abschluss eines Systembetreuungsvertrags zum Preis von 336,77 € monatlich an.

 

Marktgemeinderat Möbus ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

7. Vorlage der Jahresrechnung 2011 an den Gemeinderat

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Kämmerer Mayerlen:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für die inhaltliche Prüfung zuständig. Die Jahresrechnung (Schuldenstand, Schuldentilgung, Einnahmen/Ausgaben, einzelne Ein- und Ausgabepositionen) wird in Umrissen aufgezeigt. Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Fehlbetrag von 386,- €. Aufklärung bis zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird zugesichert.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2011 zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

8. Bekanntgaben/Sonstiges

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Jugendversammlung Teil II am 12.06.2012:

 

Zweiter Bürgermeister Kirschbaum leitete die Versammlung. Auf das von der Jugendbeauftragten erstellte Protokoll wird verwiesen.

 

Interessengemeinschaft (IG) Bad Windsheimer Str.:

 

Anlieger der Bad Windsheimer Str. haben in einem Schreiben an den Markt Flachslanden ihre ablehnende Haltung, was den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung anbelangt, zum Ausdruck gebracht. Bürgermeister Henninger wird dem Gemeinderat das Schreiben zur Kenntnis geben, wenn dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt.

 

Sitzung des NorA Ausschusses für erneuerbare Energie am 12.06.2012:

 

Der Entwurf der Potenzialanalyse wurde bekannt gegeben. Die Daten zur Windkraftnutzung sind derzeit nicht verlässlich. Diese Daten stammen aus dem ungenauen Bayerischen Windatlas. Unter www.erneuerbarkomm\nora ist die Potenzialanalyse zu finden.

 

 

9. Genehmigung der Niederschrift der Sitzungen vom 29.05.2012 –öffentlicher Teil

 

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift. Zweiter Bürgermeister Kirschbaum möchte folgende Änderung zu TOP 4 (Öffentlicher Teil) einbringen:

 

„2. Bgm. Kirschbaum schlägt vor, die Straße in einer Breite von 4 m wie die Ortsverbindungsstraße Wippenau-Berglein auszubauen.“

 

Diese Änderung wird sogleich vorgenommen.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 29.05.2012 – öffentlicher Teil – wird mit der eingebrachten Änderung genehmigt 

 

Im Anschluss an TOP 9 bringt Marktgemeinderätin Imschloß ihre Verärgerung über die Berichterstattung in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ) vom 05.06.2012 zum Ausdruck. Sie verliest eine längere Stellungnahme, in der sie die Gründe für ihr Abstimmungsverhalten in der Sitzung vom 29.05.2012 erläutert und insbesondere den Vorwurf zurückweist, sie zeige als Ehrenortsbäuerin kein Verständnis für die Landwirte in den Ortsteilen. Sie wolle unter den gegebenen Umständen und bei Verzicht auf einen vertrauensvollen Umgang miteinander eine Niederlegung ihres Amtes als Gemeinderätin nicht ausschließen.

 

Erster Bürgermeister Henninger bemerkt, dass die Verlesung dieser Erklärung nicht zu TOP 9 (Genehmigung der Niederschrift) gehöre. Aufgrund der besonderen Umstände werden jedoch keine Einwände gegen das Verlesen der Erklärung erhoben. Erster Bürgermeister Henninger bittet aber die anderen Gemeinderäte, insbesondere den in der Erklärung kritisierten Marktgemeinderat Hein und auch Marktgemeinderat Ehemann, der ebenfalls im o.g. Zeitungsbericht kritisiert wurde, darum, auf eigene Erklärungen zum Bericht der FLZ zu verzichten. Erklärungen könnten in der folgenden Gemeinderatssitzung abgegeben werden, in der der TOP noch einmal behandelt werde.

 

Marktgemeinderat Hein legt Wert auf die Feststellung, dass er sich in der Zeitung zu dieser Sache in seiner Eigenschaft als Obmann des Bayerischen Bauernverbands geäußert habe.

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