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Gemeinderatssitzung vom 19.08.2014 - öffentlicher Teil

1.      Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         
Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.


2.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.08.2014 – öffentlicher Teil 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: einstimmig   

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 05.08.2014 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.     


3.      Finanzverwaltung – Umstieg der Software für das Finanzwesen auf eine neue
Version – Beratung und Beschluss über Komponenten und Kosten         

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Umstellung der Software für das Finanzwesen:       

Im Finanzwesens wird seit ca. 20 Jahren das sog. Teildezentrale Finanzwesen (TDV-Fin) der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) eingesetzt. Daten werden vor Ort erfasst und danach an das Rechenzentrum der AKDB übermittelt. Steuerbescheide, Jahresrechnungen u.ä. werden im Rechenzentrum erstellt.                                                                  

Das neue Verfahren OK.FIS zentral ist vollständig im Service-Rechenzentrum der AKDB integriert. Die deutlich modernere Software wird in einem Dialogverfahren bedient. Die Datensicherung erfolgt im Rechenzentrum der AKDB. Die Anwendung Verbrauchsgebührenabrechnung ist vor drei Jahren in das Rechenzentrum der AKDB ausgelagert worden, was sich bewährt hat.          

Die Umstellung auf OK.FIS zentral im Dialog verursacht keine Mehrkosten. Folgende einmalige Kosten fallen jedoch bei der Umstellung an:                              

Personaldienstleistungen:                                         6.506,60 € 
Schulungsaufwand:                                                 4.743,00 € 
Summe:                                                                  11.249,60 €

Digitale Archivierung der Kassenbelege:          

Eine Schnittstelle zur digitalen Archivierung der Kassenbelege kostet einmalig 2.366,91 €. Der Preis für den notwendigen Scanner liegt bei 894,88 €. Das jährliche Entgelt beträgt 1.468 €.         

Berichterstatterin Frau Köhler (AKDB):              

Umstellung der Software für das Finanzwesen:       

Das bisherige Verfahren weist einige Nachteile auf:     

- Die Programmiersprache ermöglicht teilweise technische Standards nicht mehr.      
- Weiterentwicklungen gestalten sich zunehmend schwieriger, Entwickler und Kundenservicemitarbeiter, die das Verfahren beherrschen, gehen allmählich in den Ruhestand.
- Junge Fachkräfte kennen die „Altverfahren“ nicht mehr.       
- Starre Arbeitsabläufe, das Verfahren ist nicht doppikfähig    
- Kein homogenes System, z.B. keine Aufrechnung von Forderungen mit Erstattungen möglich.     

Das neue Verfahren ist gekennzeichnet durch:    

- Moderne Dialoganwendung auf Basis von OK.FIS   
- Serviceleistungen im Rechenzentrum                 
- Einheitliche Datenbank                                      
- Reduzierung der technischen Anforderungen durch kompletten Rechenzentrumsbetrieb
- Konformität mit künftigen Anforderungen z. B. durch eGovernment-Gesetz          
- Attraktivität bei Fachkräften                              
- Bürgerfreundlichkeit durch flexible Arbeitsabläufe, z.B. sofortige Erstellung der   
  Bescheide oder der Forderungen                        
- Doppikfähigkeit                                                  

Digitale Archivierung der Kassenbelege:          

Dadurch werden folgende Vorteile erzielt:          

- Orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit von Dokumenten  
- Parallele Sachbearbeitung                                   
- Einfache und schnelle Recherchen                     
- Gemeinsame, einheitliche und strukturierte Datenhaltung     
- Scannen der Belege statt händisches Einsortieren      
- Sicherstellung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns         
- Beschleunigung der Bearbeitung                        
- Reduzierung der Kosten (Archivausstattung, Material u.ä.)   

Die Verwaltung sieht in der digitalen Archivierung Vorteile. Die Rechnungsprüfung der Belege kann mittels der Anwendung durchgeführt werden. Alternativ können die Belege per Datenbankabzug auf einen USB-Stick kopiert und von dort ausgelesen werden. Die auf dem USB-Stick gespeicherten Daten sind passwortgeschützt.                                                                               

Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2015                    

Beschluss: einstimmig                                         

Der Markt Flachslanden nimmt das Angebot der AKDB für die Umstellung des gemeindlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens auf die Software Finanzwesen zentral Dialog (FINzD) im Rechenzentrumsbetrieb an. Es fallen keine zusätzlichen laufenden Kosten an. Die einmaligen Kosten für die Personaldienstleistungen und den Schulungsaufwand betragen insgesamt 11.249,60 €.        

Beschluss: einstimmig


Der Markt Flachslanden nimmt das Angebot der AKDB für die Einführung der digitalen Belegarchivierung im Finanzwesen an. Die einmaligen Kosten für die Software betragen 1.989 € + 377,91 € MwSt. = 2.366,91 €, der Scanner kostet einmalig 894,88 €. Jährliche Entgelte fallen für die Archivierung ca. 750 - 1.000 € + 468 € = ca. 1.468 € an €.


4.      Sanierung der Gemeindestraßen – Beratung und Beschluss über die Sanierung der Ortsstraße Kettenhöfstetten Süd    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Horwath:         

Die Ortsstraße im südlichen Bereich von Kettenhöfstetten befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Während der Dorferneuerung ist lediglich der Bereich der Kreisstraße AN 17 erneuert worden. Die Kosten für einen Vollausbau betragen nach einer Schätzung der b-a-u Ingenieurgesellschaft ca. 196.000 €. Das Geld steht im Haushalt nur zu einem Teil zur Verfügung. Im Hinblick auf andere sanierungsbedürftige Straßen ist der Vollausbau kaum finanzierbar. Im Übrigen ist die Ausführung 2014 wegen der hohen Auslastung der Baufirmen nicht möglich. Alternativ könnten nur Asphalt und Schotter abgefräst und eine neue Asphalt-Trag- und -Deckschicht aufgebracht werden. Etwa die Hälfte der Rinnsteine würde ausgetauscht. Die Kostenschätzung hierfür liegt bei 98.000 €. Sofern die betroffenen Grundstückseigentümer die Angleichung ihrer gepflasterten Hofflächen an die Straße selbst herstellen und der gemeindliche Bauhof den Austausch der Rinnensteine vornimmt, lassen sich die Kosten weiter senken.          

Die Umsetzung dieser Variante wird nicht empfohlen, weil keine bauausführende Firma oder das Ingenieurbüro hierfür eine Gewährleistung übernehmen würde. Diese Variante entspricht nicht dem heutigen straßenbautechnischen Stand. Eine Oberflächenbehandlung - wie bei anderen Straßen bereits ausgeführt - scheidet aus, weil eine Oberflächenbehandlung innerorts nicht üblich und die Straße zu stark beschädigt ist. Im Gemeinderat wird teilweise dem Vollausbau der Vorzug gegeben. Es wird daneben vorgeschlagen, den Vollausbau in reduzierter Form, z.B. geringere Höhen der einzelnen Schichten des Straßenaufbaus, vorzunehmen. Es wird angeregt, angesichts weiterer sanierungsbedürftiger Straßen zuerst eine Prioritätenliste zu erstellen. Im Hinblick auf den möglicherweise schadhaften Kanal in der o.g. Straße wird weiterhin vorgeschlagen, zuerst den Zustand des Kanals festzustellen. Sollte eine Kanalsanierung notwendig werden, könnte ein Vollausbau unausweichlich werden.

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Es besteht Einigkeit, dass in der heutigen Sitzung noch kein Beschluss über die Sanierung der Ortsstraße gefasst wird. Dies soll erst erfolgen, wenn das Filmen des Kanals und die Begutachtung der übrigen sanierungsbedürftigen Gemeindestraßen durchgeführt wurden.

Es ist weiterhin festgestellt worden, dass die Bankette an der Ortsverbindungsstraße Flachslanden - Rosenbach zu weit abgefahren wurden und daher anzugleichen sind. Das Gleiche gilt für die Bankette an der Ortsverbindungsstraße Virnsberg – Kemmathen. Die Bankette an der OVS Schmalnbühl – Hainklingen bedürfen keiner Erneuerung.          


5.      Erneuerbare Energie – NorA-Bürgerwindpark Birkenfels – Beschluss über die Rechtsform der Betreibergesellschaft und der Bürgerbeteiligung      

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der NorA-Ausschuss für Erneuerbare Energie hat sich am 01.08.2014 mit der Rechtsform der zu gründenden Betreibergesellschaft sowie der Bürgerbeteiligung befasst. Das Protokoll der Sitzung ist mit der Ergänzung der Tagesordnung versandt worden. Folgende Empfehlungen sind beschlossen worden:

Der NorA-Ausschuss für erneuerbare Energie spricht sich für die GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform der zu gründenden Betreibergesellschaft für den NorA-Bürgerwindpark Birkenfels aus. Der NorA-Ausschuss für erneuerbare Energie spricht sich für eine Mindestbeteiligung von Bürgern in Höhe von 5.000 € für den NorA-Bürgerwindpark Birkenfels aus. 

Der Gemeinderat Weihenzell hat folgende Präzisierung vorgenommen:         

Gesellschaftsform:
Der Gemeinderat stimmt der Gesellschaftsform „GmbH & Co. KG“ als Gesellschaftsform der zu gründenden Betreibergesellschaft für den NorA-Bürgerwindpark Birkenfels zu.

Mindestbeteiligung für Bürger:          
Einer Mindestbeteiligung von Bürgern in Höhe von 5.000 € für den NorA-Bürgerwind-park Birkenfels wird zugestimmt. Die Höchstbeteiligung soll von der künftigen GmbH nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Die maximale Höchstbeteiligung soll erst festgelegt werden, wenn absehbar ist, wie viel Geld die Bürger bereit sind, zu investieren. Der Höchstbetrag soll aber auf jeden Fall so gewählt werden, dass keine Majorisierung durch Einzelpersonen, Familien oder Firmen stattfinden kann. Den jeweiligen Gemeinden wird es ermöglicht, sich analog der Bürgerbeteiligung an dem Bürgerwindpark Birkenfels zu beteiligen.

Einzelne Gemeinderatsmitglieder möchten erst nähere Informationen zum Aufbau der geplanten Betreibergesellschaft, bevor ein Beschluss über die Rechtsform gefasst wird. Erster Bürgermeister Henninger verweist darauf, dass ein Sachverständiger in der Sitzung des NorA-Ausschusses für Erneuerbare Energie anwesend war und dass es heute nur um einen Grundsatzbeschluss für die Rechtsform „GmbH & Co. KG“ gehe. Die Beschlussfassung über die Rechtsform sei möglich. Einzelheiten zur Gesellschaft werden erst später festgelegt.            

Beschluss: 10-Ja-Stimmen : 2-Nein-Stimmen 

Der Gemeinderat stimmt der Gesellschaftsform „GmbH & Co. KG“ als Gesellschafts-form der zu gründenden  Betreibergesellschaft für den NorA-Bürgerwindpark Birkenfels zu. Einer Mindestbeteiligung von Bürgern in Höhe von 5.000 € für den NorA-Bürger-windpark Birkenfels wird zugestimmt. Die Höchstbeteiligung soll von der künftigen GmbH nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Die maximale Höchstbeteiligung soll erst festgelegt werden, wenn absehbar ist, wie viel Geld die Bürger bereit sind, zu investieren. Der Höchstbetrag soll aber auf jeden Fall so gewählt werden, dass keine Majorisierung durch Einzelpersonen, Familien oder Firmen stattfinden kann. Den jeweiligen Gemeinden wird es ermöglicht, sich analog der Bürgerbeteiligung an dem Bürgerwindpark Birkenfels zu beteiligen.         


6.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

entfällt


7.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

NorA-Bürgerwindpark Birkenfels:    

Gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid des Landratsamts Ansbach vom 03.06.2014 ist zum Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben worden. Planungsbüro und Gemeinden sehen wenig Aussicht auf Erfolg.     

Bekanntgabe von Vergaben über 2.500 € (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 a der Geschäftsordnung)


In der Bad Windsheimer Straße ist die Sanierung von elf Schachtrahmen an eine Fachfirma aus Eckersdorf zum Preis von 4.291,17 € vergeben worden. 

Ergebnis der Ausschreibung für die Stromlieferung von 2015 bis 2017


Nach dem Ergebnis der Ausschreibung sinken die Preise deutlich. Stromlieferant bleibt die N-ERGIE AG, Nürnberg. Folgende Preise ergeben sich künftig:    

SLP-Verbrauchsstellen (Standardlastprofil):                                    4,117 Ct/kWh            
SB-Verbrauchsstellen (Straßenbeleuchtung):                                   3,411 Ct/kWh            
HS-Verbrauchsstellen (Heizstrom, nur Heiliges Grab):                    3,390 Ct/kWh            

Der bisherige Preis (reiner Strompreis) betrug 7,25 Ct/kWh Zum Entgelt sind jeweils, USt, EEG-Umlage und andere gesetzliche Zuschläge hinzuzurechnen.        


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