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Gemeinderatssitzung vom 21.10.2014 - öffentlicher Teil

1.      Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         
Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.


2.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bauvorhaben Katrin und Michele Eberlein; 
Einfamilienhaus mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 517, Gem. Neustetten

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Das Landratsamt Ansbach – Bauverwaltung – hat am 19.08.2013 einen Vorbescheid erlassen. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden über das Grundstück Fl.Nr. 517 und 515, Gem. Neustetten, sichergestellt.   

Beschluss: einstimmig   

Der Markt Flachslanden erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das o.g. Bauvorhaben.

Bauvorhaben Kathrin und Timo Weller;      
Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 820/46, Gem. Flachslanden, Wolfsgruben 28 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Das Bauvorhaben weicht wegen des Flachdaches von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 Wolfsgruben (nur Sattel- oder Pult- oder Zeltdach) ab. Gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bestehen keine Bedenken.      

Aus dem Marktgemeinderat wird darauf hingewiesen, dass Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich einzuhalten sind. Andere Stimmen plädieren, Vielfalt zuzulassen. Dies habe mit der Überarbeitung des Bebauungsplans auch erreicht werden sollen.    

Beschluss: 13-Ja-Stimmen:2-Nein-Stimmen   

Der Markt Flachslanden erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das o.g. Bauvorhaben. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform wird zugestimmt.           






3.      20. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien – Beteiligungsverfahren       

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Regionale Planungsverband hat das Beteiligungsverfahren für die 20. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 01.06.2014 in Kraft getretene Änderung des Regionalplans im Teilkapitel B V 3.1.1 Windkraft erneut überarbeitet. Es soll ein weiteres Vorranggebiet und ein Vorbehaltsgebiet im Regionalplan (Gemeinde Burk und Markt Leutershausen/Stadt Herrieden) ausgewiesen werden. Der Markt Flachslanden ist von der 20. Änderung nicht berührt.  

Beschluss: 14-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimmen   

Der Markt Flachslanden stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Kapitel B V (neu) 3.1. Erneuerbare Energien in der vorgelegten Form zu.      


4.      Erneuerbare Energie – Antrag der Wärmenetz Kettenhöfstetten GbR auf Zuschuss für das Nutzungsentgelt für die Wärmeleitung          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Gemäß Benutzungsvertrag vom 07.08.2014 ist die Wärmenetz Kettenhöfstetten GbR verpflichtet, an den Markt Flachslanden für die Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ein Benutzungsentgelt zu zahlen. Das Benutzungsentgelt beträgt außerorts 2,- €/m, innerorts 5,60 €/m. Die Wärmenetz Kettenhöfstetten GbR hat die Förderung des Wärmenetzes in Höhe des Nutzungsentgelts für die Nutzung der Gemeindegrundstücke beantragt. Gemäß Beschluss des Marktgemeinderats vom 24.04.2012 ist eine Förderung in einem vergleichbaren Fall gewährt worden. Die Gebühr und die Förderung betragen 94,50 m Leitungslänge * 5,60 € = 529,60 €.     

Beschluss: einstimmig   

Der Markt Flachslanden gewährt der „Wärmenetz Kettenhöfstetten GbR“ eine Förderung in der Höhe von 529,60 €. Dies entspricht der Gebühr, die im Benutzungsvertrag für die Nutzung der Gemeindegrundstücke vereinbart wurde.


5.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.10.2014 – öffentlicher Teil 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         
     
Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: einstimmig   

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 06.10.2014 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.                 

6.      Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse   

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Es sind keine Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekanntzugeben.      


7.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

entfällt

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