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Gemeinderatssitzung vom 22.09.2014 - öffentlicher Teil

1.      Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit          

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         
Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.


2.      Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr hat den Gemeinderäten Werner Ehemann und Stefan Möbus sowie den früheren Gemeinderatsmitgliedsmitgliedern Betti Imschloß und Gerhard Luschmann für 18 Jahre Zugehörigkeit zum Marktgemeinderat Dank und Anerkennung ausgesprochen. Erster Bürgermeister Henninger fasst die wesentlichen Ereignisse in der Amtszeit der Geehrten zusammen. Die Urkunde wird verlesen und den Geehrten zusammen mit einem Präsent des Landkreises Ansbach übergeben.       


3.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.08.2014 – öffentlicher Teil 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift. Auf Antrag von Marktgemeinderätin Hofmann wird TOP 3 Finanzverwaltung – Umstieg der Software für das Finanzwesen auf eine neue Version – Beratung und Beschluss über Komponenten und Kosten wie folgt ergänzt:   

„Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2015.“ 

Marktgemeinderätin Hofmann stellt weitere Anträge auf Berichtigung der Niederschrift. Es entsteht ein Wortwechsel zwischen Erstem Bürgermeister Henninger und Marktgemeinderätin Hofmann über die Sinnhaftigkeit der weiteren Anträge auf Änderung des Protokolls. Erster Bürgermeister Henninger lehnt es ab, sich mit diesen Anträgen zu befassen. Er beantragt die Beschlussfassung über die in TOP 3 geänderte Niederschrift.      

Beschluss: 10-Ja-Stimmen:3-Nein-Stimmen   

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.08.2014 – öffentlicher Teil – wird mit der Änderung TOP 3 genehmigt.     


4.      Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse   

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Es sind keine Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekanntzugeben.

5.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bauvorhaben Bartel und Steiner;       
Bau eines Metallgitterzauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 557/17, Gem. Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Das Bauvorhaben ist verfahrensfrei. Da es den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 (Einfriedung als Holzlattenzaun) widerspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. In der Umgebung finden sich bereits Einfriedungen in Metallbauweise.

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimme     

Der Markt Flachslanden erteilt für das o.g. Bauvorhaben eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12, Weiherholz für die Ausführung eines Metallzauns an der Straßenseite.      


6.      Straßen- und Wegerecht – Einziehung eines nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 202/0, Gem. Sondernohe – Amtl. Bekanntmachung der Verfügung

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         
Bauvorhaben Der Marktgemeinderat hat am 20.05.2014 beschlossen, den nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 202/0, Gem. Sondernohe (Weinberg) gemäß Art. 8 Abs. 1 Bay-StrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 06/2014 vom 31.05.2014 drei Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht worden. Einwände und Bedenken sind von Seiten der Bürgerinnen und Bürgern nicht erhoben worden. Die Einziehung erfolgt mit Verfügung, die amtlich bekannt zu machen ist. Der Entwurf der Verfügung ist mit der Sitzungseinladung ausgehändigt worden.   

Beschluss: einstimmig
   

Der Marktgemeinderat stimmt der Verfügung in der Fassung des Entwurfs vom 22.09.2014 zu. Die Verfügung wird im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10/2014 amtlich bekannt gemacht.   
     

7.      Sanierung der Gemeindestraßen – Beantragung einer Maßnahme nach Nr. 4 Abs. 4 Dorferneuerungsrichtlinien für die Sanierung der Ortsstraße Kettenhöfstetten Süd

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Maßnahme könnte nach Nr. 4 Abs. 4 Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) gefördert werden (sog. einfache Dorferneuerung). Die Förderung beträgt grundsätzlich 50% der förderfähigen Kosten. Fiktive Straßenausbaubeiträge werden von den Baukosten in Abzug gebracht. Dadurch reduzieren sich die förderfähigen Kosten. Erster Bürgermeister Henninger verweist auf die Informationsveranstaltung ILEK am 25.09.2014 im Gasthof Rose, Flachslanden, während der weitere Fragen gestellt werden können.  

Angebote betreffend Kanalfilmung werden über das Ing. Büro Christophori & Partner eingeholt. Der Wärmenetz Kettenhöfstetten GbR wird aufgegeben, die Straße, die wegen der Verlegung der Leitung geöffnet worden ist, wieder ordnungsgemäß herzustellen.

Beschluss: einstimmig   

Der Markt Flachslanden stellt für die Sanierung der Ortsstraße in Kettenhöfstetten einen Antrag auf Einleitung eines Dorferneuerungsverfahrens nach Nr. 4 Abs. 4 DorfR. Von einer sofortigen Sanierung durch die Gemeinde wird Abstand genommen. Die Wärmenetz Kettenhöfstetten GbR hat den für die Leitungstrasse in Anspruch genommenen Teil der Straße wieder ordnungsgemäß zu verschließen 


8.      Verlegung der Kreisstraße AN 21 – Gestaltung des Kreisverkehrs           

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger stellt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen aus Colmberg, Dietenhofen, Aurach, Feuchtwangen, Herrieden, Oberdachstetten, Allersberg und Fürth-Burgfarrnbach vor. Die gewünschte Gestaltung ist mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach abzustimmen. Kosten, die über die gewöhnliche Begrünung hinausgehen, muss der Markt Flachslanden übernehmen. Ein Wappen kostet etwa 3.900,- Euro.

Auf Nachfrage erklärt Erster Bürgermeister Henninger, dass der Kreisverkehr dem heutigen Stand der Technik entspricht.

Eine Gestaltung mit Bäumen, mehrjährigen Sträuchern, einer Rasenfläche und dem Gemeindewappen findet Zustimmung. Dieser Gestaltungsvorschlag soll mit dem Staatlichen Bauamt besprochen werden. Es sollen außerdem mit Thomas Röthel (Künstler; Oberdachstetten) und Ralf Klein (Gärtnermeister; Flachslanden) Gespräche wegen Gestaltungsvorschlägen geführt werden. Die übrigen Vorschläge wie Werbefläche, Blumenbepflanzung, Gestaltung mit Steinen oder Motiven zur Partnerschaft mit zwei französischen Gemeinden werden nicht weiter behandelt.  

Nach entsprechendem Hinweis aus dem Marktgemeinderat wird über das Ing. Büro Christofori & Partner die Anbindung des neuen Geh- und Radwegs an die Industriestraße in die Wege geleitet. Erster Bürgermeister Henninger zeigt die örtlichen Gegebenheiten anhand von Bildern.   

Gemäß Pflanzplan des Ing. Büros Christofori & Partner vom 15.09.2014 sollen Obst- und Laubbäume gepflanzt werden. Im Bereich zwischen den beiden Regenrückhaltebecken soll eine Streuobstwiese entstehen. Es wird empfohlen, mit den Anwohnern wegen der Pflege der Obstbäume zu sprechen. Sofern sich niemand für die Pflege findet, ist Laubbäumen der Vorzug zu geben.   

Um das neu gebaute Regenrückhaltebecken wird aus Sicherheitsgründen ein Zaun errichtet. Das RÜB wird voraussichtlich einen Wasserstand von ca. 60 cm haben. Der Markt Flachslanden trägt etwa 25% der Baukosten für den Zaun.      


9.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

ILEK Informationsveranstaltung:      

Die Informationsveranstaltung findet am 25.09.2014 im Gasthaus Rose, Flachslanden, statt.

Breitbandausbau

Die NorA-Gemeinden haben sich in dieser Sache am 18.09.2014 vom Breitbandzentrum, Telekom und Breitbandberatung Bayern GmbH informieren lassen. Die Fördersumme in Flachslanden beträgt 860.000 €, der Fördersatz 90%. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich die Förderung um 50.000 €. Die mögliche geförderte Investitionssumme beträgt also etwa 1.000.000 €.        

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