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Gemeinderatssitzung vom 25.06.2013 – öffentlicher Teil

1.      Baupläne

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

BV Göller, Wehrleitenweg 1    
Neubau von zwei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 90/1, Gemarkung Flachslanden


Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen. Die Lage der Garagen unmittelbar an der Grenze des Grundstücks stößt aber im Marktgemeinderat auf Bedenken.          

Beschluss: (9-Ja-Stimmen : 2-Nein-Stimmen)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   

BV Grob, Hammerweg Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 193, Gemarkung Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Das Landratsamt Ansbach hat in einem Vorbescheid die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt. Die Beteiligung zweier Nachbarn ist durchzuführen. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.       

Beschluss: (einstimmig)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   

2.      Bauleitplanung; Beschluss über die Zweite Änderung des Flächennutzungsplans

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans wird anhand eines Planblatts vorgestellt. Im Zuge der Verlegung der Kreisstraße AN 21 muss der Flächennutzungsplan geändert werden, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Kreisstraße AN 21 zu schaffen. Dabei soll auch die Sondergebietsfläche für den Einzelhandel (EDEKA-Markt) ausgewiesen werden. Das ist bisher nicht geschehen. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um eine Änderung des Bebauungsplans durchführen zu können (Gebot der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan, § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die Änderung des Flächennutzungsplans ist zu beschließen. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Im weiteren Verfahren sind die Öffentlichkeit und die Behörden gemäß §§ 3, 4 BauGB zu beteiligen. Die Planung von Kreisstraßenverlegung/Erschließungsplanung und die Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan soll parallel erfolgen. Der Schwerverkehr soll aus der Borsbacher Straße auf die neu verlegte Kreisstraße AN 21 verlagert werden.      

Aus dem Marktgemeinderat kommen verschiedene Vorschläge, was die künftige Gestaltung der Borsbacher Straße und den Anschluss an die AN 21 betrifft. Dritter Bürgermeister Möbus schlägt vor, die Borsbacher Straße als Einbahnstraße zu erhalten. Gemeinderätin Imschloß möchte, dass die Borsbacher Straße weiterhin als Zufahrtstraße für dort liegende landwirtschaftliche Flächen offen gehalten wird. Erster Bürgermeister Henninger sagt, dass die Frage der Gestaltung des Gewerbegebiets Kellerfeld und auch der Borsbacher Straße demnächst auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werde. Dazu werde auch das Ingenieurbüro Christofori und Partner eingeladen. Erst dann sei eine detaillierte Diskussion sinnvoll. Außerdem bringt er in diesem Zusammenhang eine Befragung der Anwohner ins Gespräch.

Beschluss: (einstimmig) 

Der Marktgemeinderat beschließt die Zweite Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke Nr. 519, 520/1, 531, 531/3, 531/6,531/7, 531/8,  531/,13, 531/14, 513/15, 531/,16, 541, 545, 545/1, 546 und 548 jeweils Gemarkung Flachslanden sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 531/2, 1560 und  1755/2, jeweils Gemarkung Flachslanden. Der Geltungsbereich der Zweiten Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan umfasst ca. 8,9 ha. Ziel der Änderung ist die Ausweisung von Sondergebietsflächen für Einzelhandel, Misch- und Gewerbegebietsflächen sowie von Flächen für den überörtlichen Verkehr.

Beschluss: (einstimmig) 

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf zur Zweiten Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Flachslanden in der Fassung vom 25.06.2013. Für die vorgenannte Bauleitplanung ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.      

3.      Ortsrecht; Satzung des Markts Flachslanden über Ehrungen und Auszeichnungen

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 25.06.2013 ist als Vorlage ausgeteilt worden. Die vom Marktgemeinderat gewünschten Änderungen werden in den Entwurf eingebracht. Aus dem Marktgemeinderat kommt die Anregung, Sportler, die auf Gau- oder Kreisebene einen Sieg errungen haben, ebenfalls auszuzeichnen. Hinsichtlich § 6 des Entwurfs wird die Alternative bevorzugt. Wie die Ehrung ausgestaltet wird, z.B. bei einer Bürgerversammlung oder während einer Sitzung des Marktgemeinderats wird im Einzelfall entschieden.        

Beschluss: (einstimmig) 

Die Satzung des Markts Flachslanden über Ehrungen und Auszeichnungen in der Fassung vom 25.06.2013 wird mit folgenden Änderungen beschlossen.           

§ 1 erhält folgende Fassung:       

§ 1 Voraussetzung der Ehrung         

Gemeindeangehörige können für besondere Verdienste um den Markt Flachslanden in kultureller oder sonstiger Hinsicht oder vorbildliches gesellschaftliches Engagement geehrt werden.    

§ 6 erhält folgende Fassung:       

§ 6 Formen der Ehrung         

Erst- Zweit- oder Drittplatzierung bei einem Wettkampf auf nationaler Ebene, insbesondere Deutsche Meisterschaft:       Medaille in Gold 

Erst- Zweit- oder Drittplatzierung bei einem Wettkampf auf Landesebene, insbesondere süddeutsche Meisterschaft oder bayerische Meisterschaft:     Medaille in Silber

Erst- Zweit- oder Drittplatzierung bei einem Wettkampf auf Bezirksebene, insbesondere Bezirksmeisterschaft oder Erstplatzierung bei einer Kreis- oder Gaumeisterschaft:    Medaille in Bronze          

Erst- Zweit- oder Drittplatzierung bei einem Wettkampf auf internationaler Ebene, insbesondere Olympiade, Weltmeisterschaft, Europameisterschaft: Empfang im Rathaus mit Verleihung der Marktmedaille

§ 7 erhält folgende Fassung:       

(1) Das Vorschlagsrecht steht folgenden juristischen Personen zu:      

Vereinen
Sportverbänden
Marktgemeinderat

Die Vorschläge sind schriftlich bis 31.03. eines Jahres für das Vorjahr einzureichen. Es ist anzugeben, in welcher Sportart die sportliche Leistung erbracht worden ist. Ein Nachweis über die Erst- Zweit- oder Drittplatzierung bei einem Wettkampf im Sinne des § 2 ist vorzulegen. Über die Zugehörigkeit der sportlichen Leistung zu einer Sportart im Sinne des § 1 Abs. 2 kann ein Nachweis verlangt werden, insbesondere durch Bestätigung eines Sportverbands oder Bestätigung des Vereins, vertreten durch den Vorstand.

(2) Der Marktgemeinderat prüft in nichtöffentlicher Sitzung die eingereichten Vorschläge und entscheidet über die Form der Ehrung.      
(3) Die Sportlerehrung wird jeweils bis spätestens 30.09. eines Jahres für das Vorjahr durchgeführt. Sofern nicht mindestens drei Vorschläge fristgerecht eingegangen sind, kann die Sportlerehrung auf das folgende Jahr verschoben werden. Satz 2 gilt nicht für Erst- Zweit- oder Drittplatzierung bei einem Wettkampf auf internationaler Ebene, insbesondere Olympiade, Weltmeisterschaft, Europameisterschaft.    
(4) Die Sportlerehrung wird vom Ersten Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter vorgenommen. Die Mitglieder des Marktgemeinderats sollen bei der Sportlerehrung anwesend sein.       

4.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Einbrüche in Flachslanden:         
Die Polizei hat die Täter ermittelt.         

Instandsetzung der Gehsteige:   
Die Gehsteige in der Bad Windsheimer Straße werden in der Zeit vom 08.07. - 12.07.2013 saniert.

NorA-Bürgerwindpark Birkenfels:        
Hubschrauber der US-Armee beeinträchtigen den geplanten Bürgerwindpark Birkenfels nicht. Die naturschutzrechtliche Prüfung soll bis August abgeschlossen sein. Der Marktgemeinderat muss sich in der nächsten Zeit Gedanken über eine mögliche Beteiligung des Markts Flachslanden am Windpark machen.

5.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.06.2013 – öffentlicher Teil

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:    Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.         

Beschluss: (einstimmig)       

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 03.06.2013 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.  

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