Skip to main content

Gemeinderatssitzung vom 28.01.2013 - öffentlicher Teil

1.     Baupläne


Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger: 


BV Ernst und Betti Imschloß, Marktplatz 4; Neubau einer Fressplatzüberdachung an bestehenden Stall; Bau eines weiteren Güllekanals

Der Neubau einer Fressplatzüberdachung an den bestehenden Stall wurde am 31.05.2012 bauaufsichtlich genehmigt. Wegen des Baus eines weiteren Güllekanals ist ein Bauantrag notwendig. Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.      

Beschluss: (12-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   
Marktgemeinderätin Imschloß nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


BV Manuel Trammer, Sondernohe 34; Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.     

Beschluss: (einstimmig) 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   


BV Detlev Guerra und Sonja Bartelmeß, Grenzstraße 8, 91522 Ansbach; Neubau eines Bungalows; Fl.Nr. 459, Gemarkung Virnsberg

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: (einstimmig)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   


2.     Bebauungsplan Wolfsgruben – Änderung im vereinfachten Verfahren – Billigung des Entwurfs des Ingenieurbüros und Beschluss über die Auslegung  
     
Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Bierwagen:
      
Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben wurde mit der Sitzungseinladung ausgehändigt. Danach steigt die Anzahl der Bauplätze um vier auf 18. Die Grundstücksgröße bewegt sich zwischen 450 m² und 750 m². Es wird ein kleiner Platz geschaffen. Der Anschluss in östlicher Richtung zur Ringstraße wird hergestellt. Neun öffentliche Stellplätze stehen zur Verfügung. Das Baugebiet kann ggf. abschnittsweise erschlossen werden. Die Änderung des Bebauungsplans kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines Gehwegs (im Plan gelb schraffiert) wird nicht von allen gesehen.

       
Beschluss: (einstimmig)

Der Marktgemeinderat billigt den Planentwurf des Ingenieurbüros Christofori und Partner für die Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in der vorgelegten Form. Er ist nun auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.


3.      FFW Kettenhöfstetten – Bestätigung der neuen Kommandanten  
     
Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kettenhöfstetten am 11.01.2013 wurden der Kommandant und der Stellv. Kommandant gewählt.   

Kommandant: Herbert Schultheiß, Kettenhöfstetten 19,    
Stellvertretender Kommandant:  Jürgen Reuter, Am Weiherholz 41   

Die beiden Gewählten haben jeweils ihren Wohnsitz in Flachslanden. Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat.     

Beschluss: (einstimmig)

Der Marktgemeinderat bestätigt Herbert Schultheiß, Kettenhöfstetten 19, und Jürgen Reuter, Am Weiherholz 41, als Kommandant bzw. als Stellv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kettenhöfstetten vorbehaltlich des Einvernehmens des Kreisbrandrats. 


4.      Ev. Kindertagesstätte Groß und Klein – Bedarfsanerkennung in der künftigen Form (nach Bau der zweiten Krippengruppe) durch die Gemeinde

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Bei der Regierung von Mittelfranken ist der Zuschussantrag, was den Bau der zweiten Krippengruppe betrifft, einzureichen. Der Markt Flachslanden muss im Rahmen dessen den notwendigen Bedarf i.S. Kinderbetreuung anerkennen. Der Markt Flachslanden ist aufgrund der Bedarfsanerkennung verpflichtet, den kommunalen Anteil der Förderung gemäß BayKiBiG zu tragen.      
Marktgemeinderätin Guggenberger ist der Meinung, dass künftig Bedarf für drei Kindergartengruppen bestehen könnte. Bisher verfügt der Kindergarten über zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren. Bürgermeister Henninger stellt fest, dass in diesem Fall die Mittagsbetreuung der Schulkinder in die Grundschule ausgelagert werden würde. Neue Umbaumaßnahmen würden deshalb nicht getätigt. Möglicherweise könnte auch innerhalb der Krippen- und Kindergartengruppen entsprechend umgeschichtet werden.           

Beschluss: (einstimmig)

Der Markt Flachslanden erkennt den Bedarf für zwei Krippengruppen (24 Kinder), zwei Kindergartengruppen (50 Kinder) und eine Gruppe für die Schulkinderbetreuung (12 Kinder) für die Kindertagesstätte Groß und Klein in ihrer künftigen Form nach Errichtung der zweiten Krippengruppe ab 01.01.2014 an und verpflichtet sich zur Leistung des kommunalen Anteils an der Finanzierung der Kindertagesstätte.    
Nach einer mit der Ev. Kirchengemeinde abgeschlossenen Vereinbarung vom 22.01.2013 übernimmt der Markt Flachslanden die Funktion des Bauherrn für den Bau der neuen Krippengruppe. Die neu gebaute Kinderkrippe wird nach Fertigstellung der Ev. Kirchengemeinde übergeben. Auf diese Weise wird die Durchführung des Bauvorhabens vereinfacht. Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss die Kinderkrippe bis 31.12.2013 fertiggestellt sein. Die abgeschlossene Vereinbarung ist dieser Vorgabe dienlich. Die Vereinbarung wurde mit der Sitzungseinladung ausgehändigt. Die hierfür notwendigen Beschlüsse des Marktgemeinderats wurden gefasst. Der Bericht dient dem Marktgemeinderat zur Kenntnis.


5.      Überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2004 – 2010; Zusammenfassung der wesentlichen Feststellungen    

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Zusammenfassung des Prüfungsberichts wurde mit der Sitzungseinladung ausgehändigt.
Dem Markt Flachslanden wird Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Haushalts-führung attestiert. Die finanziellen Verhältnisse sind dauerhaft geordnet.       

Kostenrechnende Einrichtungen:       

I. Wasserversorgungseinrichtung
Es wurde ein Überschuss in Höhe von insgesamt 502.713,- € festgestellt und beanstandet. Eine Überprüfung der Höhe der Abschreibung und der kalkulatorischen Verzinsung im Prüfungszeitraum erbrachte jedoch nur einen Überschuss in Höhe von 134.553,- €. Zwischenzeitlich ist bei der Wasserversorgungseinrichtung sogar ein leichtes Defizit entstanden. Das Landratsamt akzeptierte die überarbeitete Berechnung. Somit müssen die Wassergebühren zunächst nicht neu kalkuliert werden.

II. Entwässerungseinrichtung     
Es wurde ein Defizit in Höhe von insgesamt 72.805,- € festgestellt. Das Defizit bewegt sich im akzeptierten Rahmen und soll im nächsten Kalkulationszeitraum überprüft und ggf. ausgeglichen werden.         

III. Bestattungswesen     
Es wurde ein durchschnittliches jährliches Defizit in Höhe von 62.413,- € festgestellt, insgesamt somit 436.891,- €. Als Grund hierfür sind die Höhe der Abschreibung und der kalkulatorischen Zinsen zu nennen. Die Kosten für Personal und Unterhalt werden durch Gebühren gedeckt. Daher wird das jährliche Defizit hingenommen.      

BLE-Vertrag (Baulanderschließung Baugebiet Wolfsgruben)       
2010 wurden die Grundstücke von der BayernGrund zum Preis von 1.157.792,23 € gekauft. Unter Berücksichtigung des Marktwerts von 412.000,- € errechnet sich ein Verlust von ca. 745.000,- €. Im Hinblick auf die kommunale Finanzhoheit wird der Vertrag nicht beanstandet.

Weitere Feststellungen: 

- Differenzen bei der Verrechnung der Gewerbesteuerumlage
- Fehlende Vermögensübersichten
- Unzutreffende Rücklagenübersicht
- Einhaltung der Mindestrücklage
- Einhaltung gesetzlicher Fristen für die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
  und die dazu gehörigen Feststellungsbeschlüsse
- Hinweise betreffend die Führung von Personalakten   

Alle Feststellungen wurden besprochen und werden künftig beachtet.           

Kassenkredite:
Die gemäß Haushaltssatzung vorgeschriebene Höchstsumme von Kassenkrediten (Kontoüberziehung) wurde nicht überschritten.         

Verschuldung:
Seit 2006 ist die Verschuldung im Sinken begriffen. Der wegen hoher Tilgungen und Sondertilgungen weit über dem Landesdurchschnitt liegende Schuldendienst pro Einwohner begegnet im Hinblick auf die dadurch herbeigeführte Verringerung der Verschuldung keinen Bedenken.      

Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit (Zusammenfassung):       
Trotz überdurchschnittlicher Verschuldung, hoher Tilgungen und der finanziellen Belastung aus dem BLE-Vertrag mit der Bayern Grund wird die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit im Prüfungszeitraum mit „befriedigend“ bis „sehr gut“ beurteilt. Die überörtliche Rechnungsprüfung spricht von „solider und erfolgreicher Haushaltsführung trotz widriger Umstände“.    
     
Über die Höhe der Abschreibung bei der Wasserversorgungseinrichtung ist ein Beschluss zu fassen. Das Gleiche gilt für die Höhe des Zinssatzes, der der kalkulatorischen Verzinsung zugrunde gelegt wird.           

Die Höhe der Abschreibung wurde durchgehend mit 2,5% angenommen. Diese Annahme soll die unterschiedlich hohen Abschreibungssätze der Anlagegüter zusammenfassend widerspiegeln.

Die Höhe des Zinssatzes wurde wie folgt angenommen:         
2003 – 2008: 4,5%          
2009 – 2012: 3,5%.         

Die Verzinsung soll angemessen sein (Art. 8 Abs. 3 KAG). Das Gesetz schreibt die Höhe des Zinssatzes nicht fest. Der BayVGH hat einen Zinssatz in Höhe von 4,5% für eine Kalkulation von Friedhofsgebühren für einen Zeitraum vor 2009 im Urteil vom 22.09.2011 nicht beanstandet. Zinsen sanken. Deshalb wurde eine Anpassung des Zinssatzes ab dem Jahr 2009 vorgenommen.          

Beschluss: (einstimmig)

Die Höhe des Abschreibungssatzes für die Herstellungs- und Anschaffungskosten bei der Wasserversorgungseinrichtung beträgt 2,5%. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes beträgt bis zum Jahr 2008 4,5%, ab dem Jahr 2009 beträgt die Höhe des Zinssatzes 3,5%.


6.      Bekanntgaben/Sonstiges 

Wärmenetz Flachslanden:       
Die Planung schreitet voran. In einem Schreiben um die Jahreswende wurden alle Haushalte in Flachslanden über die überschlägigen Konditionen informiert.          
Einmaliger Anschlusspreis pauschal 5.000,- €   
Jährlicher Grundpreis von 36,- € brutto pro zur Verfügung gestelltem kW Heizleistung (= Leistung der zu ersetzenden Heizung)     
Arbeitspreis von 6,7 Cent brutto pro kWh verbrauchte Heizenergie    
Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages 10 Jahre          
Drei Jahre Preisgarantie, alle Preise inkl. MwSt.
147 Hauseigentümer haben ernsthaftes Interesse bekundet. 23 davon haben Fragen/-Bedingungen gestellt. Derzeit werden weitere Berechnungen angestellt. Zu gegebener Zeit wird der Marktgemeinderat zu einer Sondersitzung zusammenkommen.        

Ortsteil- und Bürgerversammlungen:

Sondernohe: Donnerstag, 14.02.2013, 20.00 Uhr, Gasthaus Stöhr/Hofmann.
Neustetten: Sonntag, 17.02.2013, 20.00 Uhr, Gemeinschaftsraum.
Virnsberg: Donnerstag, 21.02.2013, 20.00 Uhr, Gasthaus „Zum Kreuz“.
Kettenhöfstetten: Mittwoch, 27.02.2013, 20.00 Uhr, Gasthaus „Zum Schmied“.
Offizielle Bürgerversammlung für die gesamte Gemeinde Flachslanden,        
Donnerstag, 28.02.2013, um 20.00 Uhr, Gasthof „Rose“:


7.      Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 18.12.2012 und 08.01.2013 – öffentlicher Teil


Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         


Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: (einstimmig)

Die Niederschriften der Sitzungen des Marktgemeinderats vom 18.12.2012 und 08.01.2013 – öffentlicher Teil – werden genehmigt.     .

Zurück