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Gemeinderatssitzung vom 29.10.2013 - öffentlicher Teil

1.      Baupläne 

Bauvorhaben Gerhard Weihmann, Sondernohe 38 (Antrag auf Vorbescheid)

Einbau einer Wohnung in bestehende Scheune, Sondernohe 13 1/2

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Der Nachbar hat einer Abstandsflächenübernahme zugestimmt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.   

Marktgemeinderat Weihmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.          

Bauvorhaben Störr, 90429 Nürnberg

Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Rosenbach 10 d, 91604 Flachslanden

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Dem gemeindlichen Einvernehmen steht nichts entgegen.

Beschluss: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.    

 

2.      Verlegung der Kreisstraße AN 21 – Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Ansbach über die Beteiligung des Marktes Flachslanden an den Kosten für die Verlegung der AN 21       

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Der Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt und dem Markt Flachslanden über die Verlegung der Kreisstraße und deren künftigen Unterhalt ist vom Ingenieurbüro Christofori & Partner geprüft und mit der Sitzungseinladung ausgehändigt worden. Auf den Landkreis Ansbach entfallen gemäß Kostenschätzung ca. 557.178 €, auf den Markt Flachslanden ca. 586.633 €, zzgl. 5% Verwaltungskosten. Die Kostenberechnung regelt § 8 der o.g. Vereinbarung. Es wird eine Zuwendung des Freistaats Bayern in Höhe von ca. 380.000 € erwartet.

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:1-Nein-Stimmen   

Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung mit dem Landkreis Ansbach über die Beteiligung des Marktes Flachslanden an den Kosten für die Verlegung der AN 21 in der vorgelegten Form zu.

 

Nichtöffentlicher Teil:

Nicht abgedruckt

 

Öffentlicher Teil:

4.      Feuerwehrwesen – Mittelfristiger Investitionsbedarf der Feuerwehr Flachslanden bezüglich Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Sanierung des Feuerwehrhauses – Vorstellung eines Beschaffungs- und Sanierungskonzeptes        

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger/Herr Hirsch:             

In den kommenden zehn Jahren stehen die Ersatzbeschaffung von zwei Feuerwehrfahr-zeugen für die Freiwillige Feuerwehr Flachslanden sowie die Sanierung des Feuerwehrhauses Flachslanden an. Der bisherige Standort des Feuerwehrhauses „Im Priel 12“ soll beibehalten werden. Es wird daher eine Sanierung des Feuerwehrhauses angestrebt. Nach Neubau der Kläranlage Flachslanden könnte der Bauhof dorthin verlagert werden. Das bestehende Gebäude „Im Priel 12“ könnte um ein sog. „Dorfgemeinschaftshaus“ erweitert werden, das sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch andere Vereine nutzen könnten. Eine abschließende Entscheidung betreffend Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bau des Dorfgemeinschaftshauses und Fahrzeugbeschaffung soll heute nicht getroffen werden.

Der Entwurf des Architekturbüros Hirsch sieht den Umbau bestehender Räume im nordöstlichen Teil des Feuerwehrhauses vor. Der jetzige Schulungs- und Aufenthaltsraum soll zu einer Werkstatt und einem Bereitschaftsraum umgebaut werden. In der Fahrzeughalle soll hinter den Stellplätzen ein Umkleidebereich entstehen. In dem Teil des Gebäudes, in dem heute der Bauhof untergebracht ist, soll ein Lager eingerichtet werden, evtl. könnte auch hier der Bereitschaftsraum entstehen. Das Dorfgemeinschaftshaus soll zweigeschossig errichtet werden. Das EG beinhaltet Küche, Lager, Kühlzelle und Toiletten. Es soll den Vereinen zur Abhaltung verschiedener Festivitäten zur Verfügung stehen. Im OG sollen ein Unterrichtsraum eine Teeküche und ein Lager vorgehalten werden. Der Unterrichtsraum soll vorrangig den Zwecken der Freiwilligen Feuerwehr dienen. Die Kosten betragen gemäß der Kostenschätzung vom 20.10.2013 ca. 1.390.000 €.        

Berichterstatter: Herr Kraheberger:        

Das Feuerwehrfahrzeug LF 16 TS (Baujahr 1984) soll 2015 durch ein anderes Fahrzeug ersetzt werden. Es ist Rost am Aufbau feststellbar, Reifen müssen ersetzt werden. Die Beschaffung von Ersatzteilen verursacht hohe Kosten. Feuerwehrtechnisch entspricht das für den Katastrophenschutz entwickelte Fahrzeug nicht mehr den heutigen Anforderungen. Atemschutzgeräte sind nicht im Mannschaftsraum verbaut. Ein Wassertank fehlt. Die Verlegung der im Fahrzeug befindlichen Rollschläuche ist umständlich. Im Einsatzfall wird viel Personal benötigt. Ein neu zu beschaffendes Fahrzeug verfügt über Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum und einen fest eingebauten Wassertank. Es ist mit Schlauch- und Verkehrssicherungshaspeln ausgestattet. Die Bedienung ist mit weniger Personal möglich. Neueste Sicherheitstechnik zeichnet das Fahrzeug aus. Die Hilfeleistung wird verbessert. Sofern das Fahrzeug bis 31.12.2015 beschafft wird, muss dieses Fahrzeug nicht die Anforderungen der am 01.01.2014 in Kraft tretenden Euro 6 Abgasnorm erfüllen. Aufgrund einer in Bayern geltenden Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes reicht die Erfüllung der Anforderungen der Abgasnorm Euro 5. Ein Fahrzeug, das die Euro 6 Abgasnorm erfüllen muss, ist etwa 200 kg schwerer als ein Fahrzeug, das unter die Euro 5 Abgasnorm fällt. Diese Mehrung an Gewicht muss durch eine Minderung der Ausrüstung, z.B. Wasser oder andere Ausrüstungsgegenstände, ausgeglichen werden.       

Der vorgestellte Zeitplan sieht eine Fahrzeugbeschaffung 2015 vor, die Renovierung des Feuerwehrhauses Flachslanden zwischen 2018 und 2020 sowie eine Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) und den Rüstwagen (RW 1) 2022. Außerdem sollen Investitionen im Hinblick auf andere Aufgaben „entzerrt“ werden. In Frage kommen ein LF 20 oder ein HLF 20. Die Freiwillige Feuerwehr Flachslanden bevorzugt ein HLF 20. Ein HLF 20 bietet flexiblere Einsatzmöglichkeiten. Es bildet eine Rückfallebene bei Einsätzen und Ausbildung. Es stellt eine Ausfallreserve dar. Falls das vorhandene Tanklöschfahrzeug und/oder der Rüstwagen nicht mehr einsatzbereit sind, können trotzdem Brandschutz und technische Hilfeleistung sichergestellt werden. Das HLF 20 kostet insgesamt 416.000 €. Abzüglich eines Zuschusses in Höhe von 104.500 € verbleiben dem Markt Flachslanden 311.500 €. Die Kosten für ein LF 20 belaufen sich auf insgesamt 382.000 €. Unter Berücksichtigung eines Zuschusses in Höhe von 88.000 € hat der Markt Flachslanden 294.000 € zu tragen. Die genannten Preise entstammen einem Informationsangebot. Die Preise sind nicht das Ergebnis einer Ausschreibung.    
Das Vorhaben „Dorfgemeinschaftshaus“ wird grundsätzlich befürwortet. Auf Details der Planung wird nicht eingegangen. Die Entscheidung hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung soll nicht mehr in der Amtszeit des jetzigen Marktgemeinderats (bis 30.04.2014) fallen. Die Sache soll etwa im Sommer 2014 wieder aufgegriffen werden. Erster Bürgermeister Henninger kündigt an, die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs in den Finanzplan 2015 aufzunehmen. Ob die Investitionen wie vorgesehen durchgeführt werden können, hängt von der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den nächsten Jahren ab.         

Der Marktgemeinderat nimmt die Berichte zur Kenntnis.        

 

5.      Erneuerbare Energie – Beschluss über die Gewerbesteueraufteilung aus dem Aufkommen des geplanten NorA-Bürgerwindparks Birkenfels     

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Die Ersten Bürgermeister der NorA-Gemeinden haben sich hinsichtlich der Aufteilung der Gewerbesteuer aus dem geplanten NorA-Bürgerwindpark Birkenfels wie folgt geeinigt:

39 % Markt Flachslanden
28 % Markt Lehrberg
12 % Gemeinde Weihenzell
11 % Gemeinde Rügland
10 % Gemeinde Oberdachstetten           

Das Gewerbesteueraufkommen beträgt über die Laufzeit der Anlage etwa 800.000 €. Bis zur Entstehung der Gewerbesteuerpflicht vergehen einige Jahre. Erster Bürgermeister Henninger bittet um Zustimmung des Marktgemeinderats.        

Beschluss: einstimmig  

Der Markt Flachslanden stimmt der Aufteilung der künftig zu erwartenden Gewerbesteuer aus dem NorA-Bürgerwindpark Birkenfels in der vorgelegten Form zu.

 

6.      Bestattungswesen – Genehmigung der Beschaffung von Beton-Urnenrohren für das Gräberfeld „Eichenhain“ im Friedhof Rosenbacher Straße als dringliche Anordnung

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Zweiter Bürgermeister Kirschbaum hat sich in Absprache mit Ersten Bürgermeister Henninger um die notwendigen Beschaffungen für das Urnengrabfeld „Eichenhain“ gekümmert. Die Fa. BayWa liefert die passenden Rohre für die Urnen. Diese Rohre müssen im Herbst 2013 eingegraben werden, um das Gräberfeld noch in diesem Jahr einweihen zu können. Es sind 25 Rohre mit einer Länge von 75 cm gekauft worden, die mittig auseinandergeschnitten werden. Dadurch stehen für die Ausstattung 50 Rohre zur Verfügung. Da die Kosten (4.455,96 € inkl. MwSt.) die Wertgrenze, bis zu der der Erste Bürgermeister allein über Ausgaben entscheiden darf, übersteigen, ist ein Beschluss des Marktgemeinderats nachzuholen. Wegen der Lieferzeit von drei Wochen und der dadurch entstehenden Verzögerung des Eingrabens hat Erster Bürgermeister Henninger die Rohre im Weg einer dringlichen Anordnung bestellt.         

Beschluss: 12-Ja-Stimmen:0-Nein-Stimmen   

Der Marktgemeinderat genehmigt die Anschaffung von 50 Urnenrohren mit Deckel von der Fa. BayWa zum Preis von 4.455,96 € brutto im Weg einer dringlichen Anordnung.

Marktgemeinderat Meßlinger befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

7.      Bekanntgaben/Sonstiges

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Ergebnis des Zensus 2011:       

Nach dem Ergebnis des Zensus 2011 hat der Markt Flachslanden zum Stand 09.05.2011 2.346 Einwohner gegenüber 2.370 gemäß Melderegister. Das Einlegen eines Rechtsmittels erscheint nicht erfolgversprechend.      

Hochwasserhilfe 2013:  

Der Bayerische Gemeindetag zahlt an den Markt Flachslanden 3.543,23 € als Entschädigung für Schäden nach dem Hochwasser von Ende Mai/Anfang Juni 2013. Der Betrag entspricht der Summe, die für die Reinigung eines Oberflächenwassserkanals im OT Borsbach aufgewandt worden ist.     

Sitzung des Kindergartenausschusses am 23.10.2013:         

Das Protokoll der Sitzung wird verlesen:          


8.      Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.10.2013 – öffentlicher Teil 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:         

Erster Bürgermeister Henninger bittet um Genehmigung der Niederschrift.   

Beschluss: einstimmig

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 07.10.2013 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.

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