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Gemeinderatssitzung vom 31.07.2012 - öffentlicher Teil

1. Baupläne

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

BV Leonid Marquardt, Am Weiherholz 20

Errichtung einer Terrassenüberdachung

 

Das Bauvorhaben wird anhand von Zeichnungen und Plänen vorgestellt. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 12 Weiherholz. Die Festsetzungen werden eingehalten. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung sind gegeben. Das Vorhaben wird genehmigungsfrei gestellt.

 

 

2. Antrag von Jugendlichen zur Errichtung eines Skaterplatzes

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Unter Vorlage eigener Planungen und einer Liste mit 302 Unterzeichnern wurde von zwei Jugendlichen aus unserer Gemeinde beantragt, einen Skaterplatz zu errichten.

 

Beispiele aus anderen Gemeinden:

 

Der Markt Obernzenn baute vor einigen Jahren einen Skaterplatz am Obernzenner See für ca. 16.000 €. Ca. 4.000 € entfielen auf die Verbesserung der schon vorhandenen Asphaltfläche.

 

Der Markt Dietenhofen errichtete vor Kurzem im Industriegebiet einen Skaterplatzfür ca. 47.000 €. Ca. 29.000 € wurden für die Asphaltierung der Fläche und ca. 18.000 € für die Geräte aufgewandt.

 

Die Gemeinde Aurach richtet derzeit ebenfalls einen Skaterplatz ca. 16.000 € ein. Hinzu kommen die Kosten für die Beschaffung der Geräte in Höhe von ca. 10.000 €. Finanziert wird die Anlage aus Spenden, einem Gewinnspiel eines Radiosenders und einer finanziellen Zuwendung der Gemeinde Aurach.

 

Recherchen ergaben, dass die genannten Kosten nicht zu hoch gegriffen sind. Es ist daher mit etwa 25.000 € zu rechnen.

 

Der Bau einer Skaterplatzes ist auch unter Jugendlichen nicht unumstritten. Einige befürchten, dass dann Geld für andere Projekte fehlt.

 

Jugendbeauftragte Edeltraud Imschloß berichtet über Skaterplätze in der Region. Der Jugendpfleger beim Landratsamt Ansbach rät vom Bau einer eigenen Anlage ab und verweist auf die Möglichkeit, ggf. Skateranlagen im Rahmen eines Ferienprogramms zu besuchen. Jugendbeauftragte Edeltraud Imschloß hält im Hinblick auf die Kosten den Bau einer eigenen Anlage derzeit nicht für umsetzbar. Sie ist jedoch weiterhin gesprächsbereit. Julian Wieder – einer der Initiatoren – glaubt, dass der Skaterplatz interessierte Jugendliche anziehen wird. Das Einsammeln von Spenden oder Werbung durch Dritte könnte zur Finanzierung der Anlage beitragen.

 

Die Aussprache im Marktgemeinderat ergibt, dass die Kosten im Hinblick auf die Nutzung zu hoch zu erscheinen. Geeignete Plätze zu finden gestaltet sich nicht einfach. Innerhalb der NorA Gemeinden sollte erforscht werden, ob ein gemeinsamer Skaterplatz machbar ist.

 

Beschluss (einstimmig)

 

Die abschließende Entscheidung wird vertagt.

 

 

3. Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Im Baugebiet Wolfsgruben sollen mehrere Grundstücke gleichzeitig verkauft und ein größeres Anwesen errichtet werden. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 13 Wolfsgruben geändert werden. In Absprache mit dem Landratsamt Ansbach kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es ist der Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans zu fassen und der geänderte Planentwurf und der geänderte Entwurf der Satzung zu billigen. Die Festsetzungen hinsichtlich Dachformen sollen gelockert werden, so dass Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans künftig verringert werden. Bauplätze können dadurch leichter vermarktet werden. Der Entwurf des Plans und der Entwurf der Satzung werden vorgestellt. Folgende Änderungswünsche werden vom Marktgemeinderat vorgebracht:

 

Dachform Satteldach:            I+D     (Ein Vollgeschoß und Dachgeschoss)

Dachform Pultdach:   II         (Zwei Vollgeschosse)

 

Die in § 6 Abs. 3 der Satzung vorgeschriebene Eindeckung gilt nur bei Satteldächern. Eine andere Eindeckung, etwa Blecheindeckung, soll bei anderen Dachformen zulässig sein.

 

Dachaufbauten und Dachgauben sollen keiner Beschränkung unterliegen, was die Fläche betrifft, die Dachaufbauten und Dachgauben auf dem Dach einnehmen.

 

Marktgemeinderat Meßlinger lehnt eine Zaunhöhe bis zu 1,80 m im nordöstlichen Baufeld ab.

 

Beschluss: (13-Ja-Stimmen : 1-Nein-Stimme)

 

Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 Wolfsgruben wird beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Satzung werden mit folgenden Maßgaben gebilligt:

 

Dachform Satteldach:            I+D     (Ein Vollgeschoß und Dachgeschoss)

Dachform Pultdach:   II         (Zwei Vollgeschosse)

 

Die in § 6 Abs. 3 der Satzung vorgeschriebene Eindeckung gilt nur bei Satteldächern. Eine andere Eindeckung, etwa Blecheindeckung, soll bei anderen Dachformen zulässig sein.

 

Dachaufbauten und Dachgauben sollen keiner Beschränkung unterliegen, was die Fläche betrifft, die Dachaufbauten und Dachgauben auf dem Dach einnehmen.

 

 

4. Bauleitplanung des Marktes Obernzenn – Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei der6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12.1 „Biogasanlage II Brachbach

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nun die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahme des Marktes Flachslanden – keine Zustimmung zu einer Erhöhung der elektrischen Leistung – wurde vom Marktgemeinderat Obernzenn nicht beschlussmäßig behandelt, weil eine Erhöhung der elektrischen Leistung nicht geplant ist.

Die Anschreiben des Marktes Obernzenn und die Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden mit der Sitzungseinladung ausgehändigt. Da keine Änderung der Sachlage eingetreten ist, sollte Zustimmung erfolgen.

 

Beschluss: (13-Ja : 1-Nein-Stimmen)

 

Der Markt Flachslanden hat keine Einwände gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12.1 „Biogasanlage II Brachbach“ des Marktes Obernzenn in der vorgelegten Form.

 

 

5. Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) – Stellungnahme zum Entwurf vom 22.05.2012

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird der Markt Flachslanden angehört. Mit der Sitzungseinladung wurden Anschreiben des Regionalen Planungsverbands sowie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinden können eine Stellungnahme bis zum 21.09.2012 abgeben. Die Stellungnahme erhält das Wirtschaftsministerium auf direktem Weg.

 

Der Regionale Planungsverband (RPV) gibt eine eigene Stellungnahme ab, die in der Sitzung am 11.09.2012 beschlossen wird. Eine eigene Stellungnahme des Markts Flachslanden muss bis 10.08.2012 beim RPV eingegangen sein.

 

Der Bayerische Gemeindetag hat am 18.07.2012 eine Stellungnahme verfasst. Den Gemeinden steht es frei, sich dieser Stellungnahme anzuschließen. Die Stellungnahme wurde vor der Sitzung per E-Mail bzw. Fax ausgehändigt.

 

 

Wichtige Eckpunkte:

 

Ärzteversorgung im ländlichen Raum:

„Sicherstellung einer in allen Teilräumen flächendeckend bedarfsgerechten ambulanten medizinischen Versorgung“ Die Versorgung des ländlichen Raums mit Ärzten dürfte durch diese Vorgabe nicht verbessert werden. Statt inhaltsleerer Programmsätze fordert der Bayerische Gemeindetag echte Umsetzungsstrategien.

 

Energiewende:

Außer der Verpflichtung für die Regionalen Planungsverbände, Vorranggebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen, enthält der Entwurf  keinerlei Hilfestellung zur Bewältigung dieser großen Herausforderung. Weder die Energiespeicherung (Pumpspeicherkraftwerke) noch die Energieübertragung (Leitungstrassen) finden Erwähnung, obwohl sich der LEP dringend mit diesen Themen auseinandersetzen sollte.

 

Siedlungsstruktur:

Der Bayerische Gemeindetag moniert die Beibehaltung und teilweise Verschärfung der Ziele im LEP, die in der Vergangenheit die gemeindliche Planungshoheit eingeschränkt haben. Beispielhaft hierfür wird das sog. Anbindegebot (Neue Siedlungsgebiete nur in Anbindung an bestehende Siedlungsflächen) herausgestellt. Im LEP vorgesehene Ausnahmen gehen nach Meinung des Bayerischen Gemeindetags nicht weit genug und betreffen willkürlich bestimmte Sachverhalte. Die gesetzlichen Regelungen im BauGB, vor allem das Abwägungsgebot, reichen für eine städtebauliche Steuerung in vernünftiger Weise aus. Zusätzliche landesplanerische Bestimmungen sind daher nicht notwendig und engen die gemeindliche Planungshoheit unverhältnismäßig ein.

 

Großflächiger Einzelhandel: 

Der Bayerische Gemeindetag begrüßt die Vorgabe, dass künftig alle Gemeinden Nahversorgungsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis 1.200 m² ansiedeln dürfen.       

 

Auffällig ist, dass im Entwurf des LEP als eigenes Ziel immer noch das Großprojekt „Ausbau des Münchner Flughafens“ aufgeführt ist, obwohl es zwischenzeitlich durch einen Bürgerentscheid abgelehnt wurde. Anstatt weiterhin große Investitionen nur in Verdichtungsräumen, insbesondere im Großraum München zu tätigen, sollte die Staatsregierung besser die benachteiligten ländlichen Räume fördern.

 

Die bisherigen sieben Kategorien der Zentralen Orte sollen künftig auf drei reduziert werden. In Zukunft soll es nur noch Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren geben. Die Grundzentren werden aus den bisherigen Unterzentren und Kleinzentren gebildet und zunächst in das neue LEP ohne Änderung übernommen. Flachslanden war bisher als einzige Gemeinde der NorA als Kleinzentrum ein zentraler Ort, obwohl es eigentlich nicht genug Kriterien erfüllte. In der NorA wurde der Vorschlag diskutiert, alle fünf NorA Gemeinden zu einem Grundzentrum zusammenzufassen.

 

Zweiter Bürgermeister Kirschbaum plädiert dafür, sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags anzuschließen.

 

Beschluss: (13-Ja : 1-Nein-Stimmen)

 

Der Markt Flachslanden unterstützt die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 18.07.2012 zum Entwurf des LEP, insbesondere die Ausführungen zu den Punkten

 

            Bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung

            Energiewende

            Anbindegebot neuer Siedlungsflächen

            Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben mit einer Verkaufsfläche bis 1.200 m²

 

Darüber hinaus fordert der Markt Flachslanden den Freistaat auf, künftig mehr in eine echte Förderung der benachteiligten ländlichen Räume zu investieren, die schon heute vom Bevölkerungsschwund betroffen sind, anstatt weiterhin das Augenmerk hauptsächlich auf die weitere Stärkung der Ballungszentren zu legen.

 

Der Inhalt dieses Beschlusses bildet die Grundlage für die Stellungnahme an das

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Im neuen Landesentwicklungsplan sollen die Kleinzentren künftig entfallen und gemeinsam mit den Unterzentren durch Grundzentren ersetzt werden. Im Gebiet der Kommunalen Allianz NorA ist bisher nur Flachslanden als Kleinzentrum ausgewiesen. Wir schließen uns dem Vorschlag der übrigen NorA-Gemeinden an, künftig die gesamte Kommunale Allianz Nördlicher Landkreis Ansbach - NorA als Grundzentrum auszuweisen. Sollte das nicht möglich sein, beantragen wir, dem Markt Flachslanden den Status Grundzentrum zu belassen.

 

Der Inhalt dieses Beschlusses bildet die Grundlage für die Stellungnahme an Regionalen Planungsverband.

 

 

6. Erlass einer Satzung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wir-kungskreis des Marktes Flachslanden

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Die Kostensatzung vom 12.05.1987 nimmt noch Bezug auf DM-Beträge. Im Rahmen der Anpassung an Euro-Beträge wird ein Neuerlass empfohlen. Der Satzungsentwurf wurde mit der Einladung ausgehändigt.  

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der Markt Flachslanden erlässt die neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Flachslanden in der vorgelegten Fassung.

 

 

7. Zuschüsse für Vereine – Aufhebung des Grundsatzbeschlusses über die Einstellung der Zuschüsse für Vereine         

 

Der Schützenverein Flachslanden und der TSV Flachslanden reichten Zuschussanträge ein, die inhaltlich im nicht öffentlichen Teil behandelt werden.

Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 04.11.2003, keine Zuschüsse an Vereine mehr zu zahlen, muss jedoch zuvor aufgehoben werden, wenn künftig wieder Zuschüsse an Vereine möglich sein sollen. Hierzu signalisierte der Gemeinderat in der letzten Sitzung bereits seine Zustimmung.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der Markt Flachslanden hebt den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 04.11.2003 auf, künftig keine Zuschüsse an Vereine mehr zu vergeben.

 

 

8. Feststellung der Jahresrechnung 2011 und Beschluss über die Entlastung 

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 16.07.2012 folgende Fragen aufgeworfen:

 

Wie erklärt sich die unterschiedliche Nutzungsdauer der Grabstätten und damit einhergehend die unterschiedlichen Gebühren?

Antwort: Die Ruhedauer beträgt 20 Jahre. Ist eine Person beispielsweise 2002 verstorben, wird die Grabgebühr bis 2022 (20 Jahre) berechnet. Verstirbt eine Person 2012 und wird im gleichen Grab beigesetzt, wird die Grabgebühr von 2022 bis 2032 berechnet. Diese 2012 verstorbene Person nutzt gleichsam die bereits bezahlte Grabnutzungsdauer bis 2022. Um die vorgeschriebene Ruhedauer von 20 Jahren zu erreichen, ist die Grabnutzungsdauer von 2022 bis 2032 zu verlängern und zu bezahlen.

 

Weshalb wird für Grünabfälle der Gemeinde nicht das Fahrsilo an der Hochstraße genutzt?

Antwort: Das Grüngutsilo wird sowohl für die Annahme privater Grüngutabfälle als auch – je nach Bedarf – als Zwischenlager für Grüngutabfälle der Gemeinde genutzt. Die Entsorgung der Grüngutabfälle erfolgt über die Deponie Rothenhof durch die Gemeindearbeiter. Eine Entsorgung durch Dritte käme deutlich teurer. Die Kosten werden bei den entsprechenden Haushaltsstellen verbucht.

 

Ist die Gebühr für die Nutzung des Fahrsilos (derzeit: 9,50 €) kostendeckend?

Antwort: Wie eine Ermittlung der Kosten aufzeigt besteht keine volle Kostendeckung. Der Kostendeckungsgrad schwankt allerdings von Jahr zu Jahr und ist auch abhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Buchungen.

Kostendeckungsgrad 2011: 45,25% 

Kostendeckungsgrad 2010: 31,44% 

Kostendeckungsgrad 2009: 134,70%          

Insgesamt erreichte der Kostendeckungsgrad der Jahre 2009 bis 2011 in Durchschnitt 58,06 %.

 

Der Marktgemeinderat hält es unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes jedoch für richtig, das Grüngutsilo an der Hochstraße beizubehalten. Auch andere kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinde wie z.B. das Friedhofswesen sind nicht kostendeckend und auch bei anderen Gemeinden kann im Bereich Grüngutentsorgung meist keine Kostendeckung erreicht werden.          

           

 

HHSt. 5600.9400 (Bau des Beachvolleyballfeldes)

Erstattung eines Betrags von 150,- € an Herrn Imschloß, den er im Zuge des Baus des Beachvolleyballfeldes an Herrn Neumeier weitergegeben hat; Der Rechnungsprüfungs-ausschuss wünscht eine genauere Angabe des Verwendungszwecks.

Antwort: Es handelt sich um den Ersatz von Aufwendungen für ein Arbeitsgerät, das im Zuge des Baus des Beachvolleyballfelds Verwendung fand.     

 

Eckdaten der Jahresrechnung 2011:

Verwaltungshaushalt (Einnahmen und Ausgaben): 3.154.223,53 €

Vermögenshaushalt (Einnahmen und Ausgaben):   2.264.888,48 €

Gesamtsumme (Einnahmen und Ausgaben):           5.419.112,01 €

 

Der Haushalt ist ausgeglichen. Ein Fehlbetrag ist nicht zu verzeichnen. Der zunächst festgestellt Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt ist auf eine Buchung zurückzuführen, die versehentlich für das Haushaltsjahr 2011 durchgeführt wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Jahresrechnung 2011 bereits erstellt war.

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der Gemeinderat billigt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der vorgelegten Fassung und erteilt die Entlastung für die Verwaltung.

 

 

9.Bekanntgaben/Sonstiges

 

Berichterstatter: Erster Bürgermeister Henninger:

 

Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in den NorA Gemeinden:

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bewegt sich seit dem vergangenen Jahr sowohl in Flachslanden als auch in der NorA insgesamt über dem Stromverbrauch. Eine Tabelle gibt die Zahlen wieder. Flachslanden hatte 2011 einen Deckungsgrad von ca. 120 %, die gesamte Kommunale Allianz ca. 143 %. Spitzenreiter ist die Gemeinde Weihenzell mit ca. 260 % aufgrund von sieben Biogasanlagen im Gemeindegebiet.

 

 

Ortsverbindungsstraße zwischen Schmalnbühl und Hainklingen:

Eine Schürfung an drei Stellen förderte teerhaltiges Material zu Tage. Ein sog. Hocheinbau scheidet daher aus, da das teerhaltige Material vor dem Wiedereinbau aufbereitet werden muss. Ingenieur Horwath (b-a-u ingenieurgesellschaft Ansbach) wird dazu in der kommenden Sitzung Einzelheiten bekanntgeben.

 

 

10. Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 19.06.2012 und vom 09.07.2012 – jeweils öffentlicher Teil

 

Niederschrift vom 19.06.2012

Marktgemeinderätin Imschloß beantragt, in die Niederschrift vom 19.06.2012 ihre Stellungnahme aufzunehmen, die sie in Schriftform bei der Gemeindeverwaltung abgegeben hat. Zwar wurde diese Stellungnahme in die Niederschrift vom 19.06.2012 aufgenommen, jedoch nur in zusammengefasster Form. Marktgemeinderätin Imschloß vertritt die Ansicht, dass diese zusammengefasste Form die wesentlichen Aussagen ihrer Stellungnahme nicht richtig widerspiegelt.

 

Erster Bürgermeister Henninger teilt diese Auffassung nicht. Er verweist auf die bisherige Praxis, kein Wortprotokoll zu verfassen. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass Marktgemeinderätin Imschloß in der örtlichen Presse und nicht im Marktgemeinderat der öffentlichen Kritik ausgesetzt war.          

 

Beschluss: (13-Ja-Stimmen : 1-Nein-Stimme)

 

Die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.06.2012 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.

 

Niederschrift vom 09.07.2012:

Marktgemeinderat Meßlinger zweifelt die Richtigkeit der Niederschrift betreffend TOP 2 Öffentlicher Teil Beschluss Nr. 3 (Gemeindestraßen – Vorstellung der Entwurfsplanung der Ortsverbindungsstraße Hainklingen-Schmalnbühl und nochmaliger Beschluss über die Ausbaubreite) an. Der Wortlaut des Beschlusses lautet:

 

„Hocheinbau bei einer Asphaltbreite von 4,00 m, sofern technisch möglich, ansonsten Vollausbau:

 

8 Ja-Stimmen : 7 Nein-Stimmen

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Hocheinbau bei einer Asphaltbreite von 4,00 m, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt ein Vollausbau. Herr Horwath wird dazu eine detaillierte Entwurfsplanung vorlegen.“

 

Marktgemeinderat Meßlinger ist der Meinung, dass ein Vollausbau im Fall der technischen Unmöglichkeit des Hocheinbaus nicht beschlossen wurde. Sollte der Hocheinbau aus technischen Gründen ausscheiden, ist über einen Vollausbau erneut zu beraten und zu beschließen. In der anschließenden Debatte wird zum einen die Auffassung vertreten, die Niederschrift sei in diesem Punkt zutreffend, zum anderen wird die Auffassung von Marktgemeinderat Meßlinger unterstützt.

 

Beschluss: (8-Ja-Stimmen : 6-Nein-Stimmen)

 

Die Niederschrift vom 09.07.2012 wird genehmigt.           

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